Müssen Erben wegen überzahlter Rente haften? Hat eine mittlerweile verstorbene Rentnerin zu viel Rente erhalten, müssen die Erben regelmäßig als „Gesamtschuldner” das Geld zurückzahlen. Bei der Frage, welcher Erbe wie viel zurückerstatten soll, muss die Rentenversicherung aber eine vom Einzelfall abhängige Ermessensentscheidung treffen, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Donnerstag, 12. Mai 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: L 2 R 411/18). |