Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 17/2023 vom 24. August 2023 |
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| Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz | Was Handwerker tun müssen und was nicht | Das Lieferkettengesetz bringt eine Menge neuer Auskunfts- und Berichtspflichten. Wie viel Aufwand davon auf handwerkliche Zulieferer übertragen werden kann, klärt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. | |
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| | © Christoph Jirjahlke/Adobe Stock |
Insolvenz | Leitfaden: Droht meinem Geschäftspartner die Pleite? | Die Zahlungsunfähigkeit eines Vertragspartners stellt sich selten über Nacht ein. Ein ZDH-Leitfaden unterstützt Betriebe, Warnsignale richtig einzuordnen und sich für den Fall der Fälle zu wappnen. | |
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| © Wellnhofer Designs/Adobe Stock |
Urteil: Wenn die befristete Rabattaktion gar keine ist | Niedrigpreise locken Kunden. Ein Augenoptiker, der eine befristete Rabattaktion startete, die günstigen Preise aber auch nach Ablauf der Frist unverändert beibehielt und bewarb, landete mit dieser Werbepraxis vor Gericht. | |
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| Coronahilfen | Frist verlängert: Mehr Zeit für die Schlussabrechnung | Aufgrund der großen Zahl unerledigter Fälle hat das Bundeswirtschaftsministerium die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen abermals verlängert. | |
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Diisocyanate | Schulungspflicht zu PU-Bauschaum: Jetzt Gutschein nutzen | Diisocyanate werden bei der Herstellung von Polyurethanen (PU) verwendet und stecken zum Beispiel in Bauschaum. Da die Stoffe Gefahren für die Gesundheit bergen, gilt für die gewerbliche Nutzung ab sofort eine Schulungspflicht. Für Mitgliedsunternehmen stellt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Schulungsgutscheine zur Verfügung. Damit können Kurse kostenfrei besucht werden. | |
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Nichterscheinen zum Ausbildungsbeginn | Azubi-Ghosting: Was Chefs dagegen tun können | Der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben, aber der Azubi taucht niemals auf? Dieses Phänomen nennt sich "Ghosting" und wird immer häufiger. Was dahinter steckt und wie Handwerksbetriebe es verhindern können. | |
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Häusliches Arbeitszimmer | Arbeiten von Zuhause: 4 Steuertipps fürs Homeoffice | Seit 1. Januar 2023 gelten für Unternehmer und Beschäftigte neue Steuerspielregeln zur Arbeit im Homeoffice. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums stellt die wichtigsten Regeln zusammen. Vom Wahlrecht beim häuslichen Arbeitszimmer bis zur neuen Homeoffice-Pauschale: Hier vier interessante Steuerinfos. | |
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Recht | Impressum: Wer es braucht und was drinstehen muss | Handwerksbetriebe, die Waren oder Dienstleistungen über eine Internetseite anbieten, brauchen ein Impressum. Das wird den meisten Unternehmen bekannt sein. Wie so oft kommt es aber auf die Details an. Sonst kann es teuer werden. | |
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| Aktuelle Veranstaltungen und Termine | |
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| Handwerk kompakt-Archiv Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv. | Impressum | Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Telefon: 07121 2412-0 Telefax: 07121 2412-400 E-Mail: [email protected] Internet: www.hwk-reutlingen.de Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts Vertretungsberechtigte Präsident Harald Herrmann Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert (Anschrift wie oben) Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer |
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