Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 20/2023 vom 05. Oktober 2023 |
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| Neue berufliche Perspektiven | Sachverständiger werden - eine Aufgabe für Sie? | Wurde die neue Heizung vorschriftsgemäß eingebaut? Ist ein Schaden auf einen Materialfehler oder auf unsachgemäße Arbeit zurückzuführen? Wenn es um solche Fragen geht, stoßen Laien schnell an ihre Grenzen. Sachverständige sind als neutrale Gutachter im Auftrag von Verbrauchern und Gerichten tätig. Wir suchen qualifizierte Handwerkerinnen und Handwerker, die sich dieser Aufgabe stellen wollen. | |
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| Nachhaltigkeit | CO2-Fußabdruck: Warum er auch für Handwerksbetriebe wichtig ist | Immer mehr Verbraucher wollen wissen, wie es um die Umweltverträglichkeit von Produkten steht. Der CO2-Fußabdruck ist ein interessanter Bewertungsmaßstab. Horizont Handwerk fasst zusammen, warum sich auch Handwerksbetriebe damit beschäftigten sollten. | |
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Vorsicht, gefälschte Rechnungen | Eine neue Betrugsmasche zieht ihre Kreise: Kriminelle fangen Rechnungen von Unternehmen ab und leiten die Zahlungen von Kunden auf eigene Konten um. | |
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| Freizeit | KulturPass für Azubis – so funktioniert‘s | Kino, Theater, Konzert - mit dem KulturPass können alle Jugendlichen, die in diesem Jahr ihren 18. Geburtstag feiern, 200 Euro für ihr persönliches Kulturprogramm abrufen. | |
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| Mindestlohn soll erhöht werden | Minijob ab 2024: Aus 520-Euro-Job wird 538-Euro-Job | Der Mindestlohn soll zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro steigen. Damit würde auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 538 Euro klettern. Für Arbeitgeber wirft das Fragen auf: Wie viele Stunden dürfen Minijobber dann arbeiten? Und müssen Verträge angepasst werden, damit der Minijob steuerfrei bleibt? | |
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Steuerrisiko für Kapitalgesellschaften | Verdeckte Gewinnausschüttung: Beispiele aus der Praxis | Führen Handwerker ihre Geschäfte in der Rechtsform einer GmbH oder AG, ist dem Thema verdeckte Gewinnausschüttung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wann eine solche vorliegt und wie Unternehmer das Steuerrisiko vermeiden können, zeigen diese Praxisbeispiele und Urteile. | |
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Handwerker und/oder Fachplaner? | Handwerker in der Haftung: Wenn Tipps teuer werden | Eigene Ideen einzubringen oder Alternativen vorzuschlagen, wenn ein Bauvorhaben ins Stocken gerät, ist für die meisten Handwerkerinnen und Handwerker selbstverständlich. Doch Vorsicht: Gerade wenn kein Bauleiter auf der Baustelle ist, kann das teuer werden. Denn dann haften Handwerker für jeden Vorschlag selbst. | |
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Rabatte sind keine Geschenke | Rabatt & Co: Wann Sie welche Preisnachlässe anwenden sollten | Wer mit Kunden über den Preis verhandelt, sollte aufpassen, nicht in die Rabattfalle zu tappen. Sonst bleibt am Ende kein Gewinn mehr übrig. Wie Handwerker vorgehen können, wenn Kunden einen Rabatt verlangen und wie am Ende beide Seiten glücklich werden. | |
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Handwerkliche Ausbildung | Förderung für das Gesellenstück: 2.000 Euro und mehr | Noch bis zum 31. Januar 2024 können sich volljährige Auszubildende für "Das Gesellenstück – sponsored by Klingspor" bewerben. Bis zu drei Teilnehmer erhalten neben der Förderung in Höhe von 2.000 Euro auch Schleifmittel und eine Beratung durch Schleifexperten. | |
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Umsatztabellen | Excel für Neulinge: So klappt es mit der ersten Tabelle | Noch nie mit Excel gearbeitet? Kein Problem, der Weg zur ersten eigenen Umsatztabelle im Microsoft-Office-Programm Excel ist ganz leicht. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Anfänger – plus: eine Übersicht hilfreicher Tastenkürzel. | |
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| Handwerk kompakt-Archiv Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv. | Impressum | Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Telefon: 07121 2412-0 Telefax: 07121 2412-400 E-Mail: [email protected] Internet: www.hwk-reutlingen.de Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts Vertretungsberechtigte Präsident Harald Herrmann Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert (Anschrift wie oben) Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer |
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