| Sehr geehrte Damen und Herren, beraten Sie Mandanten bei Eheverträgen? Falls sich die Vereinbarungen später als rechtlich nicht tragfähig erweisen, bedeutet das ein Haftungsrisiko für Sie. Verträge, die bei einseitiger Rollenverteilung Ansprüche sehr weitgehend ausschließen, können sittenwidrig sein. Das Landgericht Frankenthal hat zuletzt die Klage gegen einen Notar abgewiesen. Hintergrund war eine Abfindung, die gezahlt worden war, nachdem ein Gericht den Ehevertrag in Zweifel gezogen hatte. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion | |