Sehr geehrte Damen und Herren, dem Nachbarn helfen, beim Umzug anpacken oder eine Mitfahrgelegenheit bieten: Hilfsbereitschaft ist etwas Schönes. Aber was gilt, wenn der Helfende einen Schaden verursacht? Haftung bei Gefälligkeiten - das ist juristisch heikel und kann schnell zum Thema für Ihre Kanzlei werden: Welcher Haftungsmaßstab gilt? Wurden Haftungsfragen im Vorfeld überhaupt besprochen? In einem Fall vor dem Amtsgericht München ging es um eine Starthilfe bei einer entladenen Autobatterie - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |