Sehr geehrter Herr Do, dass Sie als Steuerberater mit sensiblen Daten Ihrer Mandanten umgehen, liegt auf der Hand. So wie Anwälte und andere Berufsgruppen unterliegen Sie einer Schweigepflicht - auch Berufsgeheimnis genannt. Aber welche Pflichten haben Sie konkret im Berufsalltag? Etwa wenn Sie Dienstleister und Externe beauftragen? Der Bundestag hat eine Änderung der strafrechtlichen Regelung auf den Weg gebracht. Das bedeutet Erleichterungen - aber auch neue Pflichten. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |