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Unternehmer-Wissen
  
Arbeitsgericht: Wann Sie Schadensersatz leisten müssen und wann nicht 
Liebe Leserin, lieber Leser,

manchmal ist es schon abenteuerlich, auf welche Gedanken Arbeitnehmer kommen. Allerdings schieben ihnen selbst die grundsätzlich arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsgerichte dann auch schon einmal einen Riegel vor.

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So ging es jetzt einem Arbeitnehmer, der 20.000 € Schadensersatz von seinem Arbeitgeber verlangte, weil ein Kollege ihn beklaut hatte. 

Bestohlener Mitarbeiter macht Arbeitgeber verantwortlich

Der Fall: Der bestohlene Mitarbeiter hatte Schmuck und Uhren für rund 20.000 € mit an seinen Arbeitsplatz gebracht. Er wollte sie nach Feierabend zur Bank bringen. Die Wertgegenstände hatte er in seinem Rollcontainer verschlossen und dort vergessen.

Einige Tage später stellte er fest, dass der Rollcontainer aufgebrochen und die Wertsachen entwendet worden waren.
Der für den Zugang in sein verschlossenes Büro nötige Generalschlüssel war einer Kollegin gestohlen wurden. Der Arbeitnehmer war nun der Ansicht, sein Arbeitgeber habe weder klare Anweisungen noch Vorkehrungen für eine sichere Aufbewahrung des Generalschlüssels getroffen. Hieraus leitete er einen Schadenersatzanspruch ab.

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So hat das Arbeitsgericht entschieden

Das Urteil: Eine solche Forderung können Sie ablehnen (LAG Hamm, 21.1.2016, 18 Sa 1409 /15). Es bestehen keine Obhuts- und Verwahrungspflichten Ihres Unternehmens für vom Arbeitnehmer mitgebrachte (Wert-) Gegenstände. Ausnahme: Es handelt sich um Sachen, die die Arbeitnehmer regelmäßig mit sich führen oder aber für die Arbeitsleistung benötigen. Insoweit müssen Sie mögliche und zumutbare Schutzmaßnahmen ergreifen.
Tipp: Stellen Sie Ihren Mitarbeitern abschließbare Spinde zur Verfügung. Weisen Sie darauf hin, dass das Unternehmen für mitgebrachte Wertgegenstände nicht haftet.
Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, können Sie auch mit ihm eine Betriebsvereinbarung über die Haftung für von Arbeitnehmern in das Unternehmen mitgebrachte Gegenstände treffen.
Ihre

Astrid Engel
Redaktion Unternehmer-Wissen
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