müssen Sie als Eigentümer eines Grundstücks eine Feststellungserklärung bei Ihrem Finanzamt abgeben? Das geht jetzt ganz schnell und einfach! Unsere neue Grundsteuer-Software erleichtert Ihnen die Eingabe der erforderlichen Daten. Für alle auszufüllenden Felder gibt es eine Eingabehilfe. Das Programm prüft automatisch, ob alles korrekt ist. Und hurra: Mit einem Mausklick geht die Erklärung ab ans Finanzamt! Mehr Details dazu lesen Sie im zweiten Beitrag. Sie erhalten mit diesem Newsletter noch mehr Hilfe zum Thema Grundsteuer: Erstens erläutern wir, wie die Wohnfläche berechnet wird (Beitrag 1). Zweitens haben wir alle notwendigen Informationen zur Grundsteuerreform übersichtlich für Sie zusammengestellt (siehe Beitrag 4). Drittens erläutert unser aktueller Ratgeber "Alles, was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen" (siehe ganz unten: "Leben & Ereignisse").
In fast allen Bundesländern müssen Sie für ganz oder teilweise zu Wohnzwecken genutzte Immobilien die Wohnfläche in der Grundsteuererklärung angeben. Ausnahme: Baden-Württemberg und sein Flächenmodell. Hier brauchen Sie nur die Grundstücksfläche anzugeben. Wie wird die Wohnfläche berechnet? Wo können Sie Angaben dazu finden?» Weiterlesen
Bis zum 31.10.2022 müssen Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Nutzen Sie dafür unsere Software "GrundSteuerErklärung". Ihre Vorteile: • Abruf der Daten von den Geoportalen der Bundesländer (z.B. Bodenrichtwerte). • Schritt für Schritt durch die Erklärung, einschließlich Hilfetexte. • Automatisierte Prüfung auf fehlende oder unplausible Angaben. • Sichere und zuverlässige Abgabe. • Höchste Datensicherheit.
Verkauft ein Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung. Das gilt nicht, wenn der Auszug und die Veräußerung auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgen, entschied der Bundesfinanzhof.» Weiterlesen
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer ab 2009 für verfassungswidrig erklärt hat, muss jetzt eine Neuregelung her. Welche Ideen liegen dafür bereits auf dem Tisch? Wir haben es für Sie zusammengefasst.» Weiterlesen
Die Grundsteuer betrifft alle Grundstückseigentümer – und damit geht die Grundsteuerreform auch alle Eigentümer von Grundstücken etwas an. Auch wenn die neu berechnete Grundsteuer erst ab 2025 zu zahlen ist, beginnt bereits im Jahr 2022 die Neubewertung der Grundstücke. Zeit, sich mit der reformierten Grundsteuer auseinanderzusetzen und die neuen Regeln kennenzulernen. In diesem informativen Ratgeber können Sie alles rund um die Grundsteuerreform nachlesen. » Weiterlesen
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