Cannabis-Legalisierung im Bundesrat bestätigt: Was jetzt für Cannabis im Straßenverkehr gilt
| Was jetzt für Cannabis im Straßenverkehr gilt | | Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 1. April 2024 gilt: Cannabis und sein Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) werden rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Was bedeutet das für den Straßenverkehr? Fallen also mit der Legalisierung Ordnungswidrigkeiten- und strafrechtliche Folgen von Cannabis im Straßenverkehr weg? Erfahren Sie in unserem Spezialreport „Cannabis-Legalisierung und THC-Grenzwert: Das gilt am Steuer“, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf die Verkehrsteilnahme unter Cannabis-Einfluss hat. Und das Beste: Für eine begrenzte Zahl von Mängelexemplaren haben wir den Preis auf die Hälfte gesenkt! Statt 179 € zahlen Sie nur noch 89,50 €! |
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