das Thema des Tages ist eine Reihe von kleinen Änderungen in der Integration des Dienstes Google Pay in Chrome und der weltweiter Rollout der Autofill-Funktionalitäten, mehr dazu weiter unten. Ganz besonders ans Herz legen möchte ich Ihnen heute unser aktuelles Digital-Magazin: COMMERCE BRIEFING: ONLINE-MARKTPLÄTZE Erfolgreich auf Plattformen trotz schwierigen Zeiten Die vergangenen Monate brachten einige Insolvenzen, welche die Plattform-Welt um einiges ihrer Vielfalt berauben: mytoys, Görtz, Klingel, Watchmaster, SugarTrends und viele andere Marktplätze werden ihre Tore wohl nicht mehr für Drittanbieter öffnen. Angesichts solcher Marktverschiebungen muss jeder Marktplatz-Manager den Rechenschieber zur Hand nehmen und sich fragen: Wie viel Marktplatz kann ich mir leisten? Ist mein Business (noch) profitabel? Und wie kann ich meine Kanäle auch in der aktuellen Situation weiter diversifizieren? In unserem Commerce Briefing im September versuchen wir, Antworten auf diese komplexen Fragen zu geben. Wir stellen aktuelle Zahlen zum Marktplatz-Handel zusammen, weisen auf das Potenzial internationaler Marktplätze hin, überlegen, ob sich der Aufbau einer eigenen Plattform auch in den heutigen Zeiten noch lohnen kann und zeigen, wie Händler und Brands den besten Partner für ihr Marktplatz-Business finden - möglichst ohne unangenehme Überraschungen.
Einen hoffentlich nicht schwierigen Freitag und ein schönes Wochenende wünscht Ihr Jochen G. Fuchs | Ressortleiter E-Commerce INTERNET WORLD
Unternehmen können es sich nicht leisten, bei Geschäftsstrategien selbstgefällig zu werden. Dieses Whitepaper zeigt, wie ein Cloud-ERP-System helfen kann, ihr Unternehmen widerstands- und wachstumsfähig zu machen.
Google überarbeitet Checkout-Features in Chrome Google hat laut einem Blogpost die in Chrome integrierten Checkout-Funktionalitäten überarbeitet und rückt damit zu Konkurrenten wie Safari auf. Neu ist unter anderem die für Deutschland interessante Funktion zur Hinterlegung von IBAN-Adressen. Das Feature ist mit Google-Pay verbunden und soll einen bequemen Checkout für NutzerInnen ermöglichen. Die Autofill-Funktionalitäten hat Google im Zuge der Überarbeitung jetzt weltweit ausgerollt. Ab jetzt gibt es vier neue Möglichkeiten, wie Chrome-NutzerInnen schneller und einfacher bezahlen können, mehr dazu im dazugehörigen Artikel. Zum Artikel in der INTERNET WORLD
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BACKGROUND
Amazon erinnert HändlerInnen an Einliefertermine und begrenzte Kapazitäten zum Jahresende und verweist auf den neuen Dienst Amazon-Warehouse-Distribution (EcommerceBytes) Das Jahresendgeschäft naht, der Black Friday ist nicht mehr fern, Weihnachten nahezu in Sichtweite (buchstäblich, wenn wir den Lebensmittelhandel im Kopf behalten, dort rollt der Ordersatz mit Weihnachtsgebäck schon an). Seit rund einem Jahr bietet Amazon einen weiteren Logistikservice mit dem Langzeitlagerdienst Amazon-Warehouse-Distribution (AWD) an. Dort können HändlerInnen zu günstigen Preisen als in den Fulfilment-Centern langfristig lagern und die Bestände gleich zur Bestückung und Steuerung der FBA-Läger nutzen, es gibt sogar Möglichkeiten das Nachfüllen der Amazon-Lagerbestände so zu automatisieren. Eine Möglichkeit, mit den Kapazitätslimits von Amazon am Jahresende fertig zu werden.
Aktuelle Zahlen und Rückblick: Eigen- und Handelsmarken für Discounter wichtiger denn je (Supermarkt Inside) Fakt ist, dass in Krisenzeiten, wie aktuell die noch immer hohen Inflationsquoten und steigenden Lebensmittelpreisen, die Verbraucher und Verbraucherinnen verstärkt zu günstigeren Produkten greifen. Hier haben die Discounter wie ALDI und LIDL aktuell die besten Karten.
RECHT
OLG Hamm: Werbenachrichten über Social-Media-Dienste nur nach vorheriger Einwilligung (Shopbetreiber Blog) An zulässige Werbung werden hohe Anforderungen gestellt, grundsätzlich ist eine vorherige Einwilligung des Empfängers notwendig. Das OLG Hamm (Beschl. v. 3.5.2023 – 18 U 154/22) entschied nun, dass unter den Begriff der elektronischen Post auch Nachrichten über Social-Media-Dienste fallen und diese grundsätzlich nur nach vorheriger Einwilligung zulässig seien.
Ihr Kontakt zu uns Ebner Media Group GmbH & Co. KG, Büro München Postfach 20 15 52 • 80015 München Bayerstraße 16a • 80335 München Deutschland Telefon: +49 731 88005 - 8205, Telefax: +49 731 88005 - 5203 Geschäftsführer: Marco Parrillo Kommanditgesellschaft, Ulm, Registergericht Ulm, HRA 1900. Persönlich haftende Gesellschafterin: Ebner Ulm MGV GmbH, Ulm, Registergericht Ulm, HRB 576. USt-IdNr.: DE 147041097