Revisionssicher durch die Betriebsprüfung
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Sehr geehrter Herr Do, Betriebsprüfer achten immer stärker auf eine ordentliche Verfahrensdokumentation. Wer bei der Dokumentation schludert, riskiert Nachforderungen des Finanzamts. Im Fachartikel erfahren Sie, welche gesetzlichen Vorschriften Sie beachten müssen. Wertvolle Tipps zur praktischen Umsetzung erhalten Sie in unserer Online-Schulung am 28.11. Und wenn Sie wirklich auf Nummer sicher gehen wollen, überlassen Sie die korrekte Archivierung am besten einer Software – wir empfehlen Lexware archivierung. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen, Ihre Lexware Redaktion
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Gesetzliche Vorschriften für die Archivierung von Dokumenten in UnternehmenDurch die Einführung der neuen GoBD-Richtlinien mit der Veröffentlichung des BMF-Schreibens vom 14.11.2014 änderten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Archivierung. Dokumente und Belege in Unternehmen müssen gemäß GoBD-Vorschriften revisionssicher archiviert werden. Was aber bedeutet revisionssicher?
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Online-Schulung: Verfahrensdokumentation leicht gemacht: Wichtige Infos zur praktischen Umsetzung (28.11.)Die Verfahrensdokumentation wird von Betriebsprüfern inzwischen immer häufiger unter die Lupe genommen, denn seit 2017 ist die gesetzliche Schonfrist dafür vorbei. Die Folge: Wer seine Dokumente nicht oder nur unzureichend dokumentiert, riskiert Zuschätzungen des Finanzamts. In der Online-Schulung erfahren Sie, wie Sie die gesetzlichen Grundlagen der Verfahrensdokumentation so einfach wie möglich umsetzen und welche Vorteile die Dokumentation für Ihr Unternehmen hat.
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Jetzt Dokumente revisionssicher speichern - mit der Online-Lösung „Lexware archivierung“Sie erfüllen Ihre Pflicht zur GoBD-konformen Archivierung.Sie schützen Ihre Dokumente vor Verlust, Computer-Viren etc.Sie finden Ihre Dokumente sofort und haben mobilen Zugriff.
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