| | Sehr geehrte Damen und Herren, | | wenn der Baum von nebenan über den Zaun wächst und Schatten auf Ihr Grundstück wirft oder das Nachbardach herüber ragt, so ist dies in einigen Fällen durchaus rechtens. Nämlich dann, wenn sich Ihr Nachbar auf das Gewohnheitsrecht berufen kann. In dieser Ausgabe sagen wir Ihnen, wann das gilt und wann nicht. | | | Ihre Isabel Naus | immowelt Redaktion |
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| | Das darf der Nachbar auf Ihrem Grundstück | | Das war schon immer so! Wenn alle dies akzeptieren, spricht man oftmals von Gewohnheitsrecht. Auch wenn dieses Recht in keinem Gesetzbuch steht, kann es trotzdem gelten. Lesen Sie, was Ihr Nachbar wirklich darf. | | Jetzt lesen → |
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| | Warum das Interesse an Wohneigentum gewaltig steigt | | Der erwartete Dämpfer für den Immobiliensektor ist während der Coronakrise nicht nur ausgeblieben, das Interesse an Wohneigentum ist dramatisch gestiegen. Warum Verkäufer jetzt beste Aussichten haben, lesen Sie hier. | | Mehr erfahren → |
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| | Instandhaltungsrücklage: Wie hoch sollte sie sein? | | Eine bröckelnde Fassade ist teuer. Deshalb wappnen sich Wohnungseigentümer mit Rücklagen gegen künftige Ausgaben. Doch welche Höhe ist angemessen? Und was, wenn nicht genug gespart wurde? Wir klären auf. | | Zum Ratgeber → |
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| | Können Sie dem Mieter Tierhaltung verbieten? | | Vom Goldfisch bis zum Hund: Viele Mieter haben Haustiere oder möchten sich eines zulegen – und erwarten vom Vermieter die gleiche Tierliebe. Doch Sie müssen nicht jeden tierischen Mitbewohner dulden: Dann können Sie "Nein" sagen. | | Informieren Sie sich → |
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| | Tipps | | Rendite-Tipp: 5 Erfolgsrezepte für Immobilien | | Gerade in Zeiten niedriger Zinsen ist Betongold gefragt. Aber wie können Sie damit Geld verdienen? Ob Einsteiger oder Anlageprofi: Hier finden Sie fünf Erfolgsrezepte für die Anlage in Immobilien. | | Zu den Tipps → | |
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