Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 1. Jänner 2015 wird das Landesgesetzblatt für Oberösterreich rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht. - Rechtsverbindlich ist ausschließlich das elektronisch signierte PDF-Dokument. - Bei Landesgesetzen und Vereinbarungen können Sie auch die Erläuterungen abrufen. Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Landesgesetzgebung:
|
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsordnung der Oö. Landesregierung geändert wird | Zum Landesgesetzblatt » |
|
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von den naturschutzbehördlichen Bewilligungs- und Anzeigepflichten im Bereich des Attersees festgelegt werden (Attersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020) | Zum Landesgesetzblatt » |
|
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von den naturschutzbehördlichen Bewilligungs- und Anzeigepflichten im Bereich des Hallstättersees festgelegt werden (Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020) | Zum Landesgesetzblatt » |
|
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von den naturschutzbehördlichen Bewilligungs- und Anzeigepflichten im Bereich des Mondsees festgelegt werden (Mondsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020) | Zum Landesgesetzblatt » |
|
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von den naturschutzbehördlichen Bewilligungs- und Anzeigepflichten im Bereich des Traunsees festgelegt werden (Traunsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020) | Zum Landesgesetzblatt » |
|
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von den naturschutzbehördlichen Bewilligungs- und Anzeigepflichten im Bereich des Wolfgangsees festgelegt werden (Wolfgangsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020) | Zum Landesgesetzblatt » |
|
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen von den naturschutzbehördlichen Bewilligungs- und Anzeigepflichten im Bereich des Zellersees festgelegt werden (Zellersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020) | Zum Landesgesetzblatt » |
|
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen und sonstige Gasanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 1 und weniger als 50 Megawatt (MW) erlassen werden (Oö. MCP-Anlagen-Emissionsgrenzwerteverordnung - Oö. MCP-A-EgrV) | Zum Landesgesetzblatt » |
|
Die Sitzungen des Oö. Landtags werden live übertragen und aufgezeichnet. Die einzelnen Tagesordnungsbeiträge des Oö. Landtags sind auch später jederzeit abrufbar | mehr zum Thema » |
|