Sozialhilfe-Bezieherin muss wegen ihres Hundes nicht umziehen obwohl die Wohnung unangemessen ist Ein Umzug ist für eine Sozialhilfe-Bezieherin unzumutbar aufgrund der neurotischen Fixierung der Hilfebedürftigen auf ihren Hund. Das Gericht hält es für überwiegend wahrscheinlich, dass der Antragstellerin auch nach Ablauf der 6-Monats-Frist ein Umzug nicht möglich war mit der Folge, dass die tatsächlichen Aufwendungen der Kosten der Unterkunft zu erstatten sind. Mehr anzeigen |