| Wir kommen zu unserer Frage an Berlin-Kenner: Wie lange dauert es, bis in der deutschen Hauptstadt an einer für Kinder als gefährlich erkannten Stelle die Streifen eines Fußgängerüberwegs auf den Asphalt gepinselt sind? Na? Richtig: 3 Jahre. Damit wissen Sie schon mal mehr als der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses. Und wie viele Verwaltungsschritte sind dafür nötig? Ok, das war schon schwerer: Es sind genau 18. Glauben Sie nicht? Na dann lesen sie mal weiter… Im Juni 2016 wandten sich besorgte Eltern mit der Bitte ans Parlament, in der Habersaathstraße (Mitte) auf der Höhe von zwei Kitas „eine sichere Überquerungsmöglichkeit (Zebrastreifen)“ zu schaffen. Im Januar 2017 meldete der Petitionsausschuss Vollzug: „Nunmehr können wir Ihnen berichten, dass das Prüfverfahren der Senatsverwaltung abgeschlossen ist. Die Verwaltung wird einen Fußgängerüberweg finanzieren.“ Es folgt eine grobe Beschreibung des weiteren Verfahrensweges, versehen mit dem Hinweis: „Insoweit wird bis zur Fertigstellung des Zebrastreifens noch einige Zeit vergehen. Wir hoffen, dass dies noch im Jahr 2017 geschehen wird.“ (GZ 8077/17). Kleiner Blick auf den Kalender: Wir sind im Oktober 2018 angekommen – aber die Autos rasen noch immer ungebremst an den Kitas in der Habersaathstraße vorbei, von einem Zebrastreifen ist nichts zu sehen. Das wäre auch ein Wunder gewesen – die drei Jahre sind ja noch nicht rum. Und hier präsentiert Ihnen der Checkpoint die 18 Verwaltungsschritte, die in dieser knappen Zeit im „Verfahren für die Anlage von FGÜ (Zebrastreifen)“ zu bewältigen sind (im Original, von Bezirksstadträtin Christiane Heiß für die BVV Tempelhof-Schöneberg dokumentiert): 1. Hinweis aus der Bevölkerung/BVV/Träger von Schulen, Kitas usw. an das BA. 2. Weiterleitung durch BA an AG „Förderung des Fußverkehrs“ (AGFFV) bei der SenUVK (Mitglieder dort: SenUVK, Ing.-Büro i.A. der SenUVK, VLB-B, SGA der Bezirke, Polizei, je nach Bedarf: OrdSV der Bezirke, BVG). 3. AGFFV veranlasst Prüfung der Notwendigkeit einer Querungshilfe bzw. der Auswahl der für die Situation „richtigen“ Querungshilfe (u.a. Verkehrszählungen, Ortstermine, Abstimmungsrunden). 4. AGFFV entscheidet, ob/welche QH angelegt werden soll (z.B. hier: FGÜ mit baulichen Anpassungen, z.B. zusätzlich Mittelinsel und/oder Gehwegvorstreckungen). 5. VLB-B erteilt verkehrsrechtliche AO auf der Grundlage von Zeichnungen des Ing.-Büros/AN der SenUVK. 6. SGA des Bezirks erstellt Kostenschätzung, teilt der AGFFV den vsl. Mittelbedarf mit. 7. AGFFV prüft Finanzbedarf nach Gesamtberliner Prioritätenliste, teilt dem SGA mit, wann Mittel für Planung bzw. Bauausführung vsl. z.V. gestellt werden können. 8. AGFFV fertigt zum geg. Zeitpunkt Bescheid über „Mittelzuweisung“ an SGA für Planung. 9. SGA führt Verfahren zur Vergabe der Ingenieurleistungen zur Planung der baulichen Änderungen (jeweils separat Straßenverkehrsanlagen, Öffentliche Beleuchtung bzw. Zusatzbeleuchtung des FGÜ) durch, prüft und wertet Angebote der Ing.-Büros, erteilt den Zuschlag, beauftragt Ing.-Büros. 10. SGA begleitet und beaufsichtigt fachlich die Ing.-Planungen. 11. Im Ergebnis der Ingenieurplanungen: Fortgeschriebene Kostenberechnung, SGA teilt AGFFV den aktualisierten Mittelbedarf für die Bauausführung mit. 12. AGFFV prüft Finanzbedarf nach Gesamtberliner Prioritätenliste, teilt dem SGA mit, wann die Mittel für die Bauausführung z.V. gestellt werden können. 13. AGFFV fertigt zum geg. Zeitpunkt Bescheid über „Mittelzuweisung“ an SGA für Bauausführung. 14. SGA führt Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen (jeweils separat Straßenverkehrsanlagen incl. Fahrbahnmarkierung und Verkehrsbeschilderung, Öffentliche Beleuchtung bzw. Zusatzbeleuchtung des FGÜ) durch, prüft und wertet Angebote der Firmen, erteilt den Zuschlag, beauftragt Firmen. 15. SGA begleitet und beaufsichtigt fachlich die Bauausführung, teilweise werden Bauleitungsaufgaben an externe Ing.-Büros vergeben. Beim SGA bleiben auf jeden Fall die „nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben“. Zeitverluste ergeben sich hier häufig, in wechselnder Größenordnung, durch Warten auf verkehrsbehördliche AO der Baustellenabsperrung durch die VLB-A). 16. SGA nimmt in Abstimmung mit SenUVK und der zuständigen Verkehrsbehörde (VLB-B oder bezirkliche OrdSV) die fertigen Leistungen ab und in Betrieb. 17. Sobald Rechnungen von Ing.-Büros bzw. Baufirmen vorliegen und geprüft sind, fordert das SGA die auszuzahlenden Beträge bei der AGFFV an. 18. Die AGFFV stellt die Mittel auf einem Konto der SenUVK bereit, auf das Mitarbeiter_innen des SGA auf Antrag Zugriff erhalten (haben). Wenn die Mittel auf dem Konto sind, kann das SGA damit die Rechnungen der Firmen bezahlen. Aktuell beträgt der Zeitbedarf für die Punkte 1 bis 16 i.d.R. ca. 3 Jahre. Soweit Stadträtin Heiß – sie beschließt ihre Punktesammlung mit den Worten: „Das o.g. Verfahren hat sich bewährt." Und wir checken die Angelegenheit Habersaathstraße plangemäß wieder im Juni 2019 (und hoffen, dass dort bis dahin nichts Schlimmes passiert). |
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