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Sehr geehrter Herr Do,
viele Vereine sind finanziell durch die Corona-Pandemie betroffen. Eine Finanzspritze täte da gut. Jedoch fallen die Corona-Hilfen von Bund und Ländern für die meisten Vereine eher dürftig aus. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wo aktuell Zuschüsse oder Fördergelder in welcher Höhe, wann, wo und wie beantragt werden können.
Mit unserem heutigen Newsletter geben wir Ihnen einen Überblick.
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Förderungsmanagement
 
Es gibt kaum einen Verein, der von der Corona-Pandemie nicht betroffen ist. Die ohnehin oft angespannte finanzielle Situation hat sich für viele Organisationen verschärft.
 
 
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Mehr Zeit für Corona-Sonderzahlungen!
 
Viele Vereine, Verbände und weitere Körperschaften können nun immer noch die steuergünstige besondere Regelung im Einkommensteuergesetz in ihrer Arbeitgeberstellung nutzen. Denn überraschenderweise hat der Bundesgesetzgeber den § 3 Nr. 11a EStG nochmals zeitlich verlängert beim Anwendungsbereich.
 
 
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Entzug der Gemeinnützigkeit: Klare Trennung zwischen Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung
 
Kernaussage der Entscheidung: Das Finanzamt ist nicht befugt, im Rahmen einer Prüfung der Satzung nach § 60a AO einem Verein die Gemeinnützigkeit zu entziehen, weil ihm Verstöße gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben bekannt werden.
 
 
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Mehr Luft für die Vereins-Steuererklärungen!
 
Für viele Vorstände und ihre Vereine/Verbände sind das teilweise gute Signale: Die Regierung will aktuell nun die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen auch für das Steuerjahr 2020 zeitlich verlängern.
 
 
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Mitgliedsbeitrag für den Musikverein nun steuerlich absetzbar?
 
Das Finanzgericht Köln hat in seiner neuen Entscheidung erfreulicherweise festgestellt, dass auch für den gezahlten Mitgliedsbeitrag an einen gemeinnützigen Musikverein eine Geld-Spendenbescheinigung erteilt werden darf.
 
 
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Längere Beschäftigungszeiten für kurzfristige Beschäftigte!
 
Vereine und Verbände greifen zur Unterstützung ihrer Zweckverfolgung und zur Bewältigung der anstehenden Vereins- und Verbandsangebote häufig auch auf kurzfristig Beschäftigte zurück.
 
 
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