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Herzlich willkommen Do zum IWR-Pressedienst.
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Lesen Sie nun eine Original-Pressemitteilung des Herausgebers:
FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien,
Berlin!
FGW-Prüfvorschriften für Netzanschlusskonformitätsnachweise notifiziert
Berlin (iwr-pressedienst) - Die Technischen Richtlinien der FGW zur
Vermessung, Modellierung und Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von
EZE, EZA, Speicher sowie deren Komponenten FGW TR 3, TR 4 und TR 8 wurden
gemäà der Richtlinie (EU) 2015/1535 in den deutschsprachigen Fassungen
notifiziert. Im Vorfeld waren nach über zwei Jahren Ãberarbeitungszeit die
Technischen Richtlinien im September 2018 (TR 3) und im Januar 2019 vom
Fachausschuss für elektrische Eigenschaften verabschiedet worden.
Grundlage der umfassenden Ãberarbeitung waren die Vorgaben aus der Verordnung
(EU) 2016/631 (RfG), der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung -
NELEV sowie der VDE-Anwendungsregeln vom November 2018. Um Fristvorgaben zu
erfüllen, wurde die Ãberarbeitung bereits 2017 auf der Grundlage von
VDE-Entwürfen begonnen und schon die Entwurfsunterlagen öffentlich und
zweisprachig (dt./eng.) konsultiert. Ãber diese auch internationalen Eingaben
wurden alle beteiligten Interessen im Konsensverfahren harmonisiert und
gleichzeitig der Aufwand auf das Nötige minimiert.
Neben den Anpassungen der Prüfvorschriften auf die neuen Anwendungsregeln
VDE-AR-N 4110, VDE-AR-N 4120 und VDE-AR-N 4130 sowie die Erweiterung der
Anforderungen auf Speicher und Komponenten wurden die Richtlinien für eine
einfache Adaptierbarkeit auf andere Gridcodes vorbereitet. Damit können die
Richtlinien auch mit wenig Aufwand zur Nachweisführung von Gridcodes anderer
Länder herangezogen werden. Detaillierte Angaben zur Ãberarbeitung finden
Sie auf der FGW-Webseite.
Für die kommende Zeit hat der Fachausschuss für Elektrische Eigenschaften
z.B. die Entwicklung eines (einfacheren) Einzelnachweisverfahrens für EZA mit
kleiner Leistung oder Verfahren zur Ãbertragbarkeit von 60 Hz- und 50
Hz-Testdaten geplant. Besonders sollen auch Lösungen in Form von digitalen
Datenbanken entstehen. In einem ersten Schritt wird dazu die Nachweisführung
der TR 8 in Datenbankform gebracht, um so eine projektspezifische Darstellung
der Anforderungen oder Tests zu ermöglichen. Auch das Thema
Internationalisierung wird weiterhin im Fokus stehen.
Die Richtlinien können über den FGW-Webshop unter www.wind-fgw.de bestellt
werden. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die FGW-Geschäftsstelle.
Ihre Ansprechperson:
Jens Rauch
FGW e.V.-Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
[email protected]
Tel. 030- 30 10 15 05 0
www.wind-fgw.de
Berlin, den 10. September 2019
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die FGW e.V.
Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien wird
freundlichst erbeten.
Achtung Redaktionen - Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Pressekontakt:
FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
Jens Rauch
Tel.: +49 030/30 10 150 05-0
Fax: +49 030/30 10 150 05-1
E-Mail: [email protected]
FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
Oranienburger StraÃe 45
10117 Berlin
Internet: https://wind-fgw.de
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Link zur Original-Pressemitteilung von FGW e.V. Fördergesellschaft
Windenergie und andere Dezentrale Energien in der Energie-Pressedatenbank
https://www.iwrpressedienst.de/energie-themen/pm-6436-fgw-prfvorschriften-fr-netzanschlusskonformittsnachweise-notifiziert
Die Pressemitteilung ist auch recherchierbar unter https://www.windbranche.de,
https://www.solarbranche.deund https://www.energiefirmen.de
Alle Pressemeldungen zu FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere
Dezentrale Energien im Ãberblick:
Online Pressemappe:
https://www.iwrpressedienst.de/firmen/96-fgw-e-v-foerdergesellschaft-windenergie-und-andere-dezentrale-energien
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