Sehr geehrter Herr Do, auch wenn das Urteil des FG Berlin-Brandenburg zur Absetzbarkeit von Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen nicht positiv für Immobilieneigentümer ausgefallen ist, lohnt ein genauerer Blick auf das Musterverfahren. Zum einen wegen der konkreten Hinweise, wann Kosten als Handwerkerleistungen absetzbar sind. Zum anderen: Noch kann der BFH den Steuervorteil durchsetzen - und die Ansicht anderer Gerichte macht durchaus Hoffnung. Unser Newsletter zeigt, was Sie schon jetzt für Ihre Mandanten tun können! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |