Feiern und das Finanzamt...

 
   
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 12 | 2018 
 

Liebe Leserin, lieber Leser,

ich hoffe, Sie haben schöne Weihnachtsfeiertage und können auch "zwischen den Jahren" noch etwas entspannen. Insofern bin ich auch kein bisschen böse, wenn Sie diesen Newsletter vielleicht erst im Januar lesen.

Ich wünsche Ihnen einen tollen Jahreswechsel und nur das Beste für 2019! Was den steuerlichen Teil des Lebens angeht, begleiten wir von der Steuertipps-Redaktion Sie auch gerne 2019 wieder. Ich bedanke mich für Ihre Treue, Ihre Zuschriften und Anregungen während der letzten 365 Tage und bin gespannt, was uns nächstes Jahr erwartet!

 
Maike Backhaus
Bis zum nächsten Mal
Ihre
Maike Backhaus
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
» Feiern
Besuch von Fußballspielen mit Geschäftsfreunden ist Arbeitslohn
» Feiern
Betriebsfeier mit Geschäftspartnern: Für wen muss Pauschalsteuer gezahlt werden?
» Steuererklärung
SteuerSparErklärung für Selbstständige
» Steuererklärung
Finanzamt passt nicht auf – und der Steuerzahler hat das Nachsehen
» Webinar
Neue Themen und Termine für 2019
 
   
 
   
 

Besuch von Fußballspielen mit Geschäftsfreunden ist Arbeitslohn

Lässt eine GmbH ihren Mitarbeitern sowie Geschäftsfreunden Karten für die Spiele eines Fußballvereins zukommen, so stellt dies Arbeitslohn dar. Dies hat das FG Bremen entschieden.

 

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Betriebsfeier mit Geschäftspartnern: Für wen muss Pauschalsteuer gezahlt werden?

Wenn Sie als Unternehmer aus betrieblichem Anlass Ihren Geschäftspartnern oder Kunden Geschenke machen, können Sie den geldwerten Vorteil mit 30% pauschal versteuern. Dann bleibt dem Empfänger des Geschenks die Versteuerung erspart. Allerdings ist nicht immer klar, wer unter diese Regelung fällt.

 

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Finanzamt passt nicht auf – und der Steuerzahler hat das Nachsehen

Das Finanzamt kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Voraussetzung dabei ist, dass es ausgeschlossen sein muss, dass tatsächlich eine rechtliche Würdigung stattgefunden hat. Scherzhaft sagt man daher, dass sich der Finanzbeamte nichts gedacht haben darf.

 

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Neue Termine

„Die rechtliche Vorsorge Selbstbestimmt – in jeder Lebenslage!“

Wie Sie richtig vorsorgen, um in jeder Lebenslage selbstbestimmt zu bleiben, erläutert Ihnen unser Rechtsexperte Dr. Otto N. Bretzinger in unserer Webinar-Reihe von Steuertipps. Im Anschluss erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen, Muster und FAQs zum Download.

 
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„So erstellen Sie Ihr Testament selber"

Welche Konsequenzen die gesetzliche Erbfolge für Sie hat und wie Sie Ihre Nachlass-Wünsche richtig umsetzen, erläutert Ihnen der erfahrene Jurist Dr. Otto N. Bretzinger in unserem neuen Webinar. Auch hier erhalten Sie alle notwendigen Muster, Unterlagen und FAQs zum Download.

 
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Selbstständigkeit
Als Selbstständiger kann man alles absetzen - so denken viele. Ganz so einfach ist es nicht. Ob Betriebs-PKW, GWG oder Umsatzsteuer - um die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, ist Vorsicht geboten. Aber richtig ist: Der Spielraum ist groß.
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