Abmahngefahr, wenn Sie online nur an Gewerbetreibende verkaufen!
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Wichtige Tipps für Ihren Online-Shop, wenn Sie nur an Gewerbetreibende verkaufen
 
 
 
Liebe Leserin, lieber Leser,

unter der Fahne des Verbraucherschutzes steigen die Informations- und Belehrungspflichten im Online-Handel fast täglich. Diese Anforderungen können Sie spürbar reduzieren, wenn sich die Angebote Ihres Unternehmens nur an Gewerbetreibende und Freiberufler richten. Kein Wunder, dass sich viele Unternehmer fragen, wie sich das umsetzen lässt. Das LG Dortmund hat mit Urteil vom 23.2.2016 entschieden, wie es geht!

Der Fall: Ein Anbieter hatte auf der Startseite in einem Textfeld unter der Überschrift „Informationen“ u. a. verkündet: „Die Nutzung des Angebots ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbstständige Freiberufler im Sinne des § 14 BGB zulässig.“ Bei der Adresseingabe handelte es sich um Pflichtangaben. Nur der Firmenname war eine freiwillige Angabe. 

Weiter musste der Besteller per Checkbox die AGB und seinen „gewerblichen Nutzungsstatus“ bestätigen. In den AGB war geregelt, dass Verträge nur mit Unternehmern geschlossen werden. Die abmahnende Verbraucherzentrale hielt diese Beschränkung auf Unternehmer für nicht deutlich genug.
 
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So müssen Online-Shops im B2B-Handel gestaltet sein
 
Das Urteil: „Stimmt“, urteilten die Richter. Die an verschiedenen Stellen angebrachten Hinweise seien grafisch zu zurückhaltend. Außerdem enthalte die Webseite „Tipps und Hinweise“, die sich gerade nicht an gewerbliche Kunden, sondern an Verbraucher richten.

Wenn Sie vermeiden wollen, selbst in eine solche Situation zu geraten, muss Ihr Online-Shop die folgenden Merkmale aufweisen.

Checkliste: So richtet sich Ihr Online-Shop nur an Gewerbekunden, nicht an Verbraucher
 
Sie weisen auf der Startseite deutlich darauf hin, dass Verträge nur mit gewerblichen Kunden geschlossen werden. Schreiben Sie dies im Klartext, statt mit der Formulierung „B2B“, also z. B. „Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende“.
Der Hinweis findet sich auch in den AGB, die der Kunde per Checkbox annehmen muss. 
Vor Auslösen des Bestellvorgangs wird der Kunde erneut darauf hingewiesen.
Vor dem Bestellvorgang muss der Kunde aktiv per Checkbox bestätigen, dass die Bestellung im Rahmen seines Gewerbes/seiner selbstständigen Tätigkeit erfolgt.
Sämtliche Hinweise auf die Begrenzung des Angebots auf Gewerbekunden sind grafisch deutlich hervorgehoben.
Auf der Webseite finden sich ausschließlich Informationen, die für geschäftliche Kunden relevant sind, keinerlei Nutzungshinweise o. Ä. für Verbraucher.
Sämtliche Unternehmensangaben des Kunden (Firma usw.) sind Pflichtfelder.
Bei der Benennung von Datenfeldern orientieren Sie sich an Unternehmensangaben (z. B. „Firmenadresse“ statt „Adresse“).

Prüfen Sie, ob sich der Onlineshop Ihres Unternehmens nur an Gewerbekunden richtet und setzen Sie die Hinweise schnellstens um, bevor Ihnen eine Abmahnung ins Haus flattert.
 
 
Ihre

Astrid Engel
Redaktion Gründer-Wissen
 
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