Liebe Kunden und Geschäftsfreunde, Wegen der bundesrätlich angeordneten Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie wird eine Konkurswelle befürchtet. Um vormals gesunde Unternehmungen, die nur auf Grund der Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, vor dem Konkurs zu bewahren, hat der Bundesrat gezielte Massnahmen im Sanierungsrecht erlassen. Auch soll so der Ver-lust von Arbeitsplätzen verhindert werden. Am 16 April 2020 hat der Bundesrat deshalb die COVID-19-Verordnung Insolvenzrecht verabschiedet. Die Verordnung ist am 20. April 2020 in Kraft getreten und gilt für die Dauer von sechs Monaten ab Inkrafttreten (somit bis zum 20. Oktober 2020). Die Verordnung sieht eine vorüberge-hende Aussetzung der Bestimmung über die Anzeigepflicht bei Überschul-dung, vorübergehende Anpassungen im «ordentlichen» Nachlassverfahren sowie die Option einer unbürokratischen COVID-19-Stundung vor. Michael Cadisch | Ariane Amacker | Associate Partner Legal, Head of Private Clients | Senior Manager Legal, Insolvency Law | Ernst & Young AG | Ernst & Young AG |
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