Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 21/2024 vom 29. Mai 2024 |
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Wettbewerb | Exportpreis Bayern | Bis 31. Juli 2024 können sich bayerische Unternehmen für den Exportpreis Bayern 2024 in fünf verschiedenen Kategorien bewerben. Über jeden Preisträger wird ein Kurzfilm gedreht, der auf der Preisverleihung gezeigt und dem Betrieb für Werbezwecke überlassen wird. | |
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Webseminar | Personal als Nachhaltigkeitstreiber | Am 12. Juni 2024 findet ein Webseminar zum Thema "Personal als Nachhaltigkeitstreiber" statt. Dabei wird gezeigt, wie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bzw. das Personalmanagement aktiv zur Erreichung der betrieblichen Nachhaltigkeitsziele eingebunden werden können. Die Veranstaltung ist kostenfrei. | |
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Neue Gesetze und wichtige Termine | 11 Änderungen im Juni 2024: Gebäudereiniger, Einbürgerung, EM | Im neuen Monat stehen einige wichtige Termine an – unter anderem die Europawahl und der Start der Fußball-Europameisterschaft. Und: Die Tarifverhandlungen im Gebäudereinigerhandwerk sollen starten. Doch das ist noch längst nicht alles. Das sind die wichtigsten Änderungen im Juni 2024. | |
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Beratung und Finanzspritzen | Für kleine Betriebe: Förderprogramme der EU | Ob Auslandspraktika oder verbilligte Darlehen – Europa bietet konkrete Unterstützung fürs Handwerk. Die wichtigsten Möglichkeiten für Betriebe, Mitarbeiter und Inhaber im Überblick. Und: Wer sich einen Eindruck verschaffen möchte, wie ein Praktikum im Ausland aussieht, sollte einen Blick in die neue Videoreihe der Handwerkskammer Dresden werfen. | |
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Zwei Metzger, zwei Meinungen | Verkaufen bei Amazon: Pro und Contra | Amazon ist der große Player im Online-Handel. Wer seine Handwerksprodukte im Internet anbietet, muss sich entscheiden: Will ich die große Plattform nutzen, oder bewusst meiden? Eine Onlinestrategie kann beides sein. Zwei Metzger teilen ihre Erfahrungen, wie sie erfolgreich online verkaufen – mit und ohne Amazon und Co. | |
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Wer ab Juli noch Gerüste aufstellen darf | Übergangsgesetz: Änderungen für den Gerüstbau | Ab dem 1. Juli 2024 tritt die Änderung des Übergangsgesetzes zum Gerüstbau in Kraft. Das Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten kann zwar in jedem Handwerk für eigene Zwecke ausgeführt werden, ist grundsätzlich aber nur dem Gerüstbauer als wesentliche Tätigkeit zugeordnet. Das regelt das neue Übergangsgesetz. | |
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Fachkräfte aus dem Ausland | Dritte Stufe des Einwanderungsgesetzes tritt in Kraft: Das ist neu | Am 1. Juni tritt die dritte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Damit wird unter anderem das Kontingent für die Westbalkan-Regelung verdoppelt und die Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland wird eingeführt. | |
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Grundlage für Beratungsgespräche mit Kunden | Faktenpapier: Einsatz von Wärmepumpen kurz erklärt | Hinsichtlich Effizienz, Einsatz im Bestand, Ökologie und Kosten sind unvollständige Informationen über den Einsatz von Wärmepumpen im Umlauf. Als Grundlage und Orientierung für die weitere Kommunikation erläutert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einem PDF die wichtigsten Fakten zum Hochlauf von Wärmepumpen. | |
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Ökologischen Fußabdruck verbessern | Persönliche Schutzausrüstung: Nachhaltig sicher | Ob Helm, Gehörschutz oder Sicherheitsschuhe – persönliche Schutzausrüstung hat die Aufgabe, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten. Doch sollten Betriebe auch den Aspekt der Nachhaltigkeit im Blick haben und etwa bei der Anschaffung auf die Ökobilanz der Ausrüstung achten. Die neue Ausgabe von "Arbeit & Gesundheit" gibt dazu Anregungen. | |
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