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Herzlich willkommen Do zum IWR-Pressedienst.
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Lesen Sie nun eine Original-Pressemitteilung des Herausgebers:
FGH GmbH, Mannheim!
Europäischer Network Code: EU-Kommission veröffentlicht Studie der FGH zur
Umsetzung des RfG NC
- Im Auftrag der Generaldirektion Energie â DG Energy â hat die FGH
untersucht, wie 35 Länder den Europäischen Network Code der Requirements for
Generators in eigene nationale Kodizes umsetzen
Aachen (iwr-pressedienst) - Die FGH hat Ende 2019 die Ausschreibung der
EU-Kommission für eine umfängliche Untersuchung der RfG NC-Implementierung
erhalten. Ein Jahr lang haben die Experten aus Aachen untersucht, wie einzelne
Staaten den Network Code der Europäischen Anforderungen an Stromerzeuger in
nationale Netzkodizes umsetzen â und einen Konvergenzgrad für die
technischen Anforderungen ermittelt.
âIn wesentlichen Details wurden die technischen Anforderungen jenseits der
nach RfG verpflichtenden Netzanschlussanforderungen je Land etwas
unterschiedlich realisiert. Dies bedeutet für alle Akteure, die Power
Generation Modules (PGMs) herstellen, ans Netz anschlieÃen oder betreiben,
dass sie vor einigen Herausforderungen stehen werdenâ, so Erfaan Makki,
Mitautor der Studie.
Die nationalen Unterschiede der technischen Anforderungen kommen daher, dass
der RfG den Netzbetreibern und Regulierungsbehörden Gestaltungsspielräume
für sogenannte nicht-erschöpfende Netzanschlussanforderungen einräumt. Eine
dieser definitorischen Freiheiten ist die Kategorisierung von PGMs nach Typ A
bis D. So kann in einem Land eine Stromerzeugungseinheit bereits als Typ B
gelten, zählt jedoch in einem anderen Land noch zur Kategorie Typ A. Im
Ergebnis bestehen jenseits einer einheitlichen Basis innerhalb des
europäischen Strombinnenmarktes damit weiterhin Markteintrittsbarrieren.
âHersteller etwa stehen im Rahmen des Binnenmarktkonzepts vor der
Herausforderung, dass sie die verschiedenen Anforderungen der nationalen
Network Codes bei ihren Produkten berücksichtigen müssenâ, so Mansoor Ali,
Leiter der FGH-Abteilung Erzeugungstechnologien und Netzbetriebsmittel. Für
Projektentwickler ist zudem die elektrische Planung und ein
grid-code-konformer Inbetriebsetzungsprozess entscheidend. Anlagenbetreiber
sind fortan verantwortlich, dass während der gesamten Laufzeit die
Grid-Code-Konformität gemäà den nationalen Vorschriften gewährleistet
wird.
Wie die Akteure die Netzkonformität ihrer PGMs nachweisen sollen, ist in
vielen Ländern noch offen. Der RfG formuliert die Bestimmungen für
Konformitätsprüfungen und -simulationen im betrieblichen
Notifizierungsprozess recht vage. Die bisher in den Ländern eingeführten
Konformitätsregelungen spiegeln dies wider. Manche Länder haben bisher keine
Nachweisbestimmungen umgesetzt, andere arbeiten Nachweisprozesse aus und
einige haben bereits konkrete Prozesse etabliert. âDie heterogenen
Konformitätsanforderungen konfrontieren Hersteller und PGM-Projektentwickler
mit erheblichen Herausforderungen beim Markteintrittâ, betont Mansoor Ali.
âUnsere Studie gibt auf Basis der umfassenden Analyse Empfehlungen, wie ein
einheitlicherer Prozess in ganz Europa künftig etabliert werden könnteâ,
schlieÃt Bernhard Schowe von der Brelie, Geschäftsführer der FGH, der im
Rahmen verschiedener europäischer und internationaler Gremien an einer
harmonisierten Regelsetzung mitwirkt.
Quelle: Directorate-General for Energy (European Commission), FGH (2021):
Implementation of the Network Code on Requirements for Grid Connection of
Generators,
https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/ee9ecda7-6788-11eb-aeb5-01aa75ed71a1/language-en?WT.mc_id=Searchresult&WT.ria_c=37085&WT.ria_f=3608&WT.ria_ev=search
Download Pressefoto:
https://www.iwrpressedienst.de/bild/fgh/57524_RfG_area_legende-2.png
BU: Im Rahmen der Studie untersuchte Europäische Synchrongebiete
© FGH GmbH
Aachen, den 23. März 2021
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die FGH GmbH
wird freundlichst erbeten.
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Pressekontakt:
FGH GmbH
Standort Aachen
Kommunikation und Marketing
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FGH GmbH
VoltastraÃe 19-21
68199 Mannheim
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.fgh-ma.de
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Link zur Original-Pressemitteilung von FGH GmbH in der
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