| | |
| | |
| | |
| Sehr geehrter Herr Do, von der Öffentlichkeit fast unbemerkt, hat das Bundesfinanzministerium schon vor einiger Zeit eine Richtlinie für elektronische Kassen veröffentlicht. Die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass Kassen jeden Vorgang einzeln elektronisch aufzeichnen müssen, die Aufzeichnungen jederzeit vom Finanzamt ausgelesen werden können müssen und die Daten unveränderbar sein müssen. Viele Kassen können das bis heute nicht! Bisher wurde das geduldet. Spätestens ab 1.1.2017 ist damit Schluss. Dann wird die Nichtbeanstandungsfrist abgelaufen sein. Noch ist Zeit, sich vorzubereiten. Erklären Sie Ihren Mandanten jetzt mithilfe des Videos „Elektronische-Kassen: Diese verschärften Anforderungen kommen auf Sie zu“ was sie jetzt tun sollten und welche Konsequenzen andernfalls drohen. Das Video ist das aktuellste von mehr als 20 aus der Sammlung „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos.“ | |
| |
| | |
| Ja, ich möchte meinen Mandanten mit dem Video die Kassenrichtlinie verständlich erklären! | |
| | |
| Alle wichtigen Punkte zur Kasse in nur zweieinhalb Minuten erklärt | |
| | |
| Statt Mandanten die Vorgaben für elektronische Kassen lang und breit erklären zu müssen, bringt das Video es für Sie in nur zweieinhalb Minuten auf den Punkt:
| |
| | Das muss die Kasse können. So prüfen Sie, ob Ihre Kasse den Anforderungen erfüllt. Das müssen Sie tun, wenn die Kasse veraltet ist. Das Video weist zudem auf die nächste Verschärfung hin, die voraussichtlich 2019 mit der sogenannten E-Kasse ansteht. |
| |
| | |
| Ja, ich teste das aktuelle und mehr als 20 weitere Videos jetzt ganze 60 Tage auf meiner Kanzleiwebseite | |
| | |
| Dank aktuellem Video-Tipp: Mandanten empfehlen Ihre Kanzlei weiter | |
| | |
| Diesen Service werden Ihre Mandanten sehr schätzen: Auf Ihrer Homepage eingebunden, können sich interessierte Besucher das Erklärvideo zu Anforderungen an elektronische Kassen ansehen und es per E-Mail, Facebook, Twitter, Xing und Google + Freunden/Kollegen weiterempfehlen. Über den Link in der Weiterempfehlung gelangen die neuen Besucher auf die Webseite Ihrer Kanzlei. So wird aus einem kleinen Video auf Ihrer Seite ein viraler Effekt für Ihre Kanzlei. Sie erreichen neue Mandanten und können bestehende Mandanten mit einem zeitgemäßen Service zu aktuellen Themen überzeugen. Testen Sie „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“ jetzt ganze 60 Tage kostenlos in Ihrer Kanzlei! Neben dem Video zu den GoBD binden wir 14 weitere Videos auf Ihrer Homepage ein: kostenlos und inklusive Layout-Anpassung. | |
| | |
| Ja, ich teste „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“ jetzt ganze 60 Tage in meiner Kanzlei | |
| | |
| Drei Gründe, warum Sie mit „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“ mehr Mandanten erreichen – ohne selbst etwas dafür zu tun! | |
| | |
| 1. Einfache Weiterempfehlung „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“ ist ein Service, mit dem Ihre Kanzlei aus der Masse hervorsticht und gleichzeitig voll im Trend der Zeit liegt.
| Mit „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“ holen Sie sich eine Video-Datenbank auf Ihre Homepage, die kontinuierlich aktualisiert und ausgebaut wird. Hier gibt es also jede Menge Videos, die geliked, geshared oder getwittert werden können. Denn die Weiterempfehlungsfunktion von Taxplain unterstützt alle gängigen sozialen Netzwerke wie |
Und das Weiterempfehlen ist mit wenigen Klicks erledigt, wie Sie am Beispiel für Twitter sehen können: Hier das Beispiel für eine Weiterempfehlung über Facebook: 2. Bessere Suchmaschinen-Platzierung! Wichtig für die Mandantenakquise ist natürlich auch, dass Ihre Homepage gut in Suchmaschinen gefunden wird. Multimedia spielt aus Sicht der Suchmaschinen mittlerweile eine zentrale Rolle für die Qualität einer Seite. Google selbst schreibt dazu: „Wir wollen Suchmaschinen-Nutzern helfen, Seiten zu finden, die ein tolles Nutzererlebnis und wertvolle Informationen bieten.“ (Matt Cutts, Leiter des Google Webspam-Teams im Google Webmaster Central Blog, 24.04.2012). Entscheidend dafür ist, dass Ihre Webseite relevante Informationen anbietet. Lesen Sie dazu auch ein paar Aussagen international führender Internetexperten:
Auf Google werden Suchergebnisse 50mal häufiger auf der ersten Seite angezeigt, wenn ein Video enthalten ist. (Forrester Research) |
|
80% der Internetnutzer kehren zu einer Homepage zurück, auf der sie in den letzten 30 Tagen ein Video betrachtet haben. (Online Publishers Association) |
|
66% der Besucher werden ein Video ein zweites Mal anschauen, wenn es interessante Informationen präsentiert hat. (Internet Retailer) |
|
Einkäufer im Internet bleiben im Durchschnitt zwei Minuten länger auf der Homepage, wenn ein Video vorhanden ist. (Comscore) |
|
Ein Erklärvideo mit einer Länge von einer Minute besitzt den Wert von 1,8 Millionen Wörtern. (Forrester Research) |
|
3. Immer wieder aktuelle Videos, die regelmäßig ergänzt werden – auch auf Ihren Wunsch hin! Die Videosammlung wird regelmäßig um neue Videos ergänzt. Damit vergrößern Sie automatisch das Themenspektrum und die Chance, dass Sie immer öfter von potenziellen Mandanten gefunden werden. Hier sehen Sie, welche Videos derzeit im Taxplain-Paket enthalten sind: Für alle Steuerzahler
| Elektronische Kassen: Diese verschärften Anforderungen kommen auf Sie zu! |
| Außergewöhnliche Belastungen: An diesen Kosten beteiligt sich der Fiskus |
| Arbeitszimmer: Wie Sie Kosten für das heimische Büro richtig absetzen |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten: So kassieren Sie einen Steuerbonus |
| Reisekosten ab 2014: Diese Ausgaben können Sie absetzen |
| Fahrtenbuch: So zeichnen Sie Dienstwagenfahrten finanzamtssicher auf |
| Dienstwagen: Steuern sparen mit Fahrtenbuch oder Pauschalmethode |
Für Gründer und Unternehmen
| Investitionsabzugsbetrag: Ausgaben absetzen, bevor Sie sie getätigt haben |
| Kleinunternehmer: Wann Sie von der Umsatzsteuer befreit sind |
| EÜR oder Bilanz: Die Vorschriften für die Gewinnermittlung |
| Elektronische Buchführung: Diese Regeln müssen ab 2015 alle Selbstständigen beachten |
| Gesetzlicher Mindestlohn: Welche zusätzlichen Pflichten Arbeitgeber jetzt erfüllen müssen |
| Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Wann der Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer zahlen muss |
| Bewirtungskosten: So erkennt das Finanzamt Geschäftsessen an |
| Geschenke an Mitarbeiter und Geschäftspartner: Achten Sie auf diese Steuerfallen |
| Rechnungen: Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben |
| Kassenbuch: Die 5 gefährlichsten Steuerfallen - und wie Sie sie vermeiden |
Für Arbeitnehmer
| Lohnsteuerermäßigung: So erhöhen Sie Ihren monatlichen Nettolohn |
| Kostenpauschalen: Diese Werbungskosten verringern Ihre Steuer – auch ohne Beleg |
Für Immobilienbesitzer
| Photovoltaikanlagen: Was Sie bei der Steuer beachten sollten |
| Bauabzugsteuer: Anmelde- und Abzugspflicht für Bauunternehmen und Vermieter |
| Und das Beste: Sie können die Themenauswahl sogar mitbestimmen! Mandanten fragen ein bestimmtes Thema bei Ihnen nach? Dann lassen Sie sich einfach ein Video zu diesem Thema von uns erstellen! Nach Fertigstellung wird das Video automatisch auf Ihre Homepage hochgeladen und Sie können Ihre Mandanten auf das Video verweisen, wenn erneut Fragen dazu an Sie herangetragen werden. |
| |
| | |
| Ja, ich teste „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“ jetzt 60 Tage in meiner Kanzlei | |
| | |
| Reden Sie über Ihren neuen Service: Die Texte dafür erhalten Sie kostenlos zugeschickt! | |
| | |
| Mit „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“ erreichen Sie Mandanten auch proaktiv. Sie müssen also nicht warten, bis Mandanten Ihre Videos von alleine weiterempfehlen. Zu jedem Video erhalten Sie vorbereitete Werbetexte, die Sie einfach in Ihre E-Mail kopieren und an Ihre Mandanten weiterleiten können. Denn Sie wissen ja: Mandanten muss man oft sagen, was Sie tun sollen. Die vorbereiteten Mustertexte (im Beispiel sehen Sie den Werbetext zum Video GoBD) ergänzen Sie um Briefanrede, Link zu Ihrer Webseite und Ihre Signatur. Jetzt nur noch an Ihre Mandanten versenden – fertig!
| |
| | |
| | |
| Ja, ich teste „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“ jetzt 60 Tage in meiner Kanzlei | |
| | |
| Einbau und Layout-Anpassung nach Ihren Wünschen | |
| | |
| Zum Rundumservice von „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“ gehört auch der kostenlose Einbau in Ihre Kanzlei-Webseite inklusive Layout-Anpassung. Dazu ruft ein Techniker unseres Hauses Sie an und bespricht mit Ihnen alles Relevante. Sehen Sie hier ein Beispiel, wie perfekt „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“ an das Layout Ihrer Webseite angepasst werden kann: Beispiel www.steuerberatung-roesener.de Das sagen Ihre Kollegen über Taxplain
Tobias Wewers, Osnabrück „Die Taxplain-Videos erklären wichtige Themen aus dem Steuerrecht leicht verständlich. Durch die grafische Darstellung sind sie für den Mandanten auch leichter nachzuvollziehen. Das erspart uns Zeit, dem Mandanten die Themen zu erläutern. Und der Mandant findet das auch gut! Des Weiteren sind die Videos für uns ein Marketinginstrument, mit dem wir uns von anderen Kanzleien abheben. Denn bisher gibt es nur wenige Kollegen, die Videos auf ihrer Internetseite anbieten.“ | |
Rainer Hildebrand, Herford „Ich habe mich sofort für die Taxplain-Videos entschieden, da sie von Steuerfachleuten professionell erstellt sind, regelmäßig aktualisiert und um neue Themen ergänzt werden und so auch kleinen Kanzleien die Möglichkeit eröffnen, ohne großen finanziellen und zeitlichen Aufwand mit neuen Medien Mandanten zu gewinnen und zu informieren.“ | |
Felix Wolten-Rheinsberg, Bad Schwartau „Ich setze die Videos ein, weil damit komplexe Themen, die für Mandanten oft schwer verständlich und nachvollziehbar sind, in einfacher Form erklärt und veranschaulicht werden. Dem Mandanten werden damit nützliche Tipps für die Praxis gegeben. Die Aufbereitung in Bildern bleibt in der Regel besser im Gedächtnis als das geschriebene Wort.“ | |
| |
| | |
| Ja, ich teste „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“ jetzt 60 Tage in meiner Kanzlei | |
| | |
| Jetzt liegt es an Ihnen! | |
| | |
| Mit „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“ haben Sie einen Rundumservice, mit dem Sie Ihr Kanzleimarketing auf moderne Art und Weise voranbringen. Jetzt liegt es an Ihnen, sich zu entscheiden. Zum besseren Überblick sehen Sie hier noch einmal die wichtigsten Vorteile von „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“ in der Zusammenfassung:
| Umfangreiche Video-Bibliothek mit Dauerbrenner-Themen, die Mandanten immer wieder anfragen: Mindestlohn, Angaben auf Rechnungen, Kassenbuch, zusätzliche Werbungskostenabzüge … |
| Empfehlungen über Facebook & Co. regen Sie mit den Videos an, denn die Funktionen dafür bringen die Videos direkt mit. |
| Werbeschreiben, mit denen Sie Ihre Mandanten auf die Videos hinweisen und so Weiterempfehlungen in Gang bringen. |
| Komplette Technik: Weder Sie, noch Ihre Mandanten müssen irgendetwas installieren. Die Videos sind zudem auf speziellen Video-Servern gespeichert. Sie selbst brauchen keinerlei Speicherplatz zu kaufen. |
| Kostenloser Einbau: Die Videos lassen sich in jede Homepage integrieren. Unser Technik-Team übernimmt das für Sie. |
| Aktualitätsgarantie: Wir sorgen dafür, dass die Videos immer auf dem aktuellen Rechtsstand sind. Denn nichts ist peinlicher, als veraltete Tipps. Unser Gutachter-Team aus erfahrenen Steuerberatern prüft alle Videos. |
| Wünschen Sie sich weitere Themen: Ihnen brennen weitere Themen unter den Nägeln, die Sie noch nicht bei „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“ finden? Kein Problem! Nutzen Sie unseren Wunsch-Service. Wir nehmen Ihren Wunsch dann gerne auf. |
| |
| | |
| Ja, ich teste „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“ jetzt 60 Tage in meiner Kanzlei | |
| | |
| Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos Video-Bibliothek mit Weiterempfehlungsfunktion, Monatspreis: 39,95 € zzgl. 19 % USt.; Gratis-Einbau und -Anpassung an Ihre Homepage. 60 Tage kostenloser Test. Laufzeit: jeweils 12 Monate mit jederzeitigem Kündigungsrecht zum Ende des Bezugszeitraums! | |
| |
| | |
| Ja, ich teste „Taxplain – Die Steuer-Erklärvideos“ jetzt 60 Tage! | |
| | |
| | |
| | |
| | |
| Dieser Sondernewsletter ist ein kostenloser Service für Sie. Sie haben ihn an folgende Adresse erhalten: [email protected] Kritik nehmen wir sehr ernst. Wir freuen uns auch über Lob. (Senden Sie uns Lob/Kritik.) | |
| | |
| | |
| Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Oststr. 11, 50996 Köln Impressum | AGB | Abmelden | Datenschutz | |
| | |