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Raus aus der Abofalle!

Barbara Sury tappt in eine Abofalle und zahlt unnötigerweise. Nach mehreren 100 Franken meldet sie sich beim Konsumentenschutz. Denn das Abo hat sie nicht bestellt. Und ihr Geld will sie zurück.

Barbara Sury wollte ein Bild für Ihren Enkelsohn herunterladen, um gemeinsam ein Geburtstagsgeschenk zu basteln. Das Bild war gratis, für den Download aber musste sie ihre Handynummer angeben. Barbara Sury denkt sich nichts dabei.

Auf der nächsten Handyrechnung kommt dann die Überraschung: Es tauchen mehrmals Einzelbeträge von 15 Franken von einem Anbieter auf, von dem Frau Sury noch nie etwas gehört hat. Sie wendet sich an den Telekomanbieter. Dieser informiert sie, dass es sich dabei um einen Premiumdienst handle, den die Kundin abonniert haben soll. Sie zahlt die Telefonrechnung, obwohl sie nichts abonniert hat.

Konsumentenschutz hilft aus der Abofalle

Die Beträge mehren sich auf den Handyrechnungen. Nachdem sie mehrere 100 Franken bezahlt hat, wendet sich Barbara Sury an den Konsumentenschutz und erhält eine Beratung. Der Fall der Konsumentin wird zur Erfolgsgeschichte, denn nicht nur schafft sie es aus der Abofalle heraus, auch erhält sie die bereits bezahlten Beträge zurückerstattet.

Neben seriösen Gratisangeboten locken im Internet viele nur vermeintlich kostenlose Angebote. Häufig wird auf bunten und animierten Webseiten für Gratisangebote (Horoskope, Downloads, Zusammenfassungen etc.) geworben oder es wird ein Wettbewerb angeboten. Vorischt! Dahinter steckt oft eine Abofalle.

Klicken Sie auf den roten Button, um zu erfahren, wie die Konsumentin zu ihrem Recht kam und was Sie bei solchen Abofallen tun können.
Raus aus der Abofalle
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