Sehr geehrte Damen und Herren, kennen Sie das aus dem Familien- oder Mandantenkreis: Streit um die Grabpflege? Das ist ja nicht nur mit Arbeit, sondern auch Kosten verbunden. Gar nicht so selten wird dies in Testamenten geregelt. In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall hatte die Erblasserin ihrer Nichte einen Geldbetrag vermacht - mit dem Zusatz „für die Grabpflege“. Die Frage war: Wird dies als Auflage weiter übertragen? Muss auch die spätere Erbin der Nichte das Grab pflegen? Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |