Liebe Leserinnen und Leser,
ab morgen soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle kommen – zunächst in Modellregionen, später wird sie für alle gesetzlich Versicherten Alltag. Wer das nicht möchte, kann der Speicherung seiner Daten widersprechen. Ein Schreiben zur ePA – inklusive Widerspruchsmöglichkeiten – haben Sie wahrscheinlich im vergangenen Jahr von Ihrer Krankenkasse bekommen. Diese
Info-Briefe lösten bei Verbraucherschützern bereits Kritik aus – zum Beispiel, weil sie zu wenig auf eventuelle Risiken der ePA hinweisen.
Ende Dezember folgte weitere Kritik aus der Hackerszene. Sicherheitsforschende haben auf dem Chaos Communication Congress (38C3) Sicherheitsrisiken in der ePA offengelegt. Kriminelle hätten theoretisch mehr als 70 Millionen Akten einsehen können, hieß es. Das Stimmungsbild in Berufs- und Fachverbänden ist gemischt, nicht nur in Bezug auf die Datensicherheit. So sieht es die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) positiv, dass für Menschen mit einer chronischen Erkrankung die individuellen gesundheitsbezogenen Daten in einer elektronischen Akte gesammelt und abgerufen werden können, wann und wo sie gebraucht werden. Auf Anfrage erklärt die DDG, sie habe keine spezifischen Sicherheitsbedenken.
Intensiv- und Notfallmediziner begrüßen die Datenspeicherung ebenfalls, weil wichtige Informationen schnell zur Verfügung stehen.
Auf der anderen Seite rät der Verbraucherzentrale Bundesverband sogar von einem bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte ab, „solange berechtigte Zweifel an der Sicherheit der ePA-Daten bestehen.“ Andere Verbände weisen auf die Gefahr der Stigmatisierung und Diskriminierung hin, wenn es zum Beispiel um psychische Erkrankungen oder sexuell übertragbare Krankheiten geht.
Wie die Verbände genau argumentieren, lesen Sie in unserem Artikel.
Die ePA erhalten nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder. Das geht automatisch, wenn sie gesetzlich versichert sind. Verantwortlich sind zunächst die Eltern. Sobald das Kind 15 Jahre alt wird, kann es selbst über die ePA bestimmen. Wie Eltern die ePA verwalten können und was etwa der Berufsverband der Kinder- und Jugend*ärztinnen rät, lesen Sie in unserem
FAQ.
Hofft, dass unsere Artikel Sie bei der persönlichen Abwägung unterstützen