Newsletter für Betriebsräte: Tipps für Ferienjobs vom DGB
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KW 29  
  2019
RECHTSPRECHUNG  |  PRAXISWISSEN  |  LESETIPPS
Liebe Leserinnen und Leser,
Hass, Hetze und fremdenfeindliche Sprüche sind in vielen Betrieben an der Tagesordnung. Als Betriebsrat sind Sie dazu verpflichtet, Diskriminierungen zu unterbinden. Wie das gelingt und wie Sie die Belegschaft in das Thema mit einbeziehen, lesen Sie in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 6/2019. Testen Sie jetzt 2 Ausgaben gratis!
 
Während der Sommermonate bieten viele Unternehmen Ferienjobs für Jugendliche an. Als Betriebsrat sollten Sie ein Auge darauf haben, dass der Abeitgeber die Ferienkräfte auch gut behandelt. Hilfreiche Tipps vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) haben wir Ihnen zusammengestellt.
Ihnen eine schöne Sommerzeit.
 
Herzliche Grüße
 
 
Bettina Frowein
PROGRAMMLEITUNG
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
Gender Pay Gap
Lohntransparenz nützt nur wenigen Beschäftigten
 
»Gender Pay Gap« nennt man die berüchtigte Gehaltslücke, die oft noch zwischen Frauen und Männern im gleichen Beruf klafft. Aber nur wenige Beschäftigte machen von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch, das diese Lücke schließen soll, wie ein Regierungsbericht zeigt. Der DGB fordert, das Gesetz jetzt deutlich nachzuschärfen.
 
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Ferienjobs
Alles über Ferienjobs – Tipps vom DGB
 
Viele Jugendliche nutzen die Sommerferien, um ihr Taschengeld aufzubessern. Aber nicht alles, was Geld bringt, ist auch erlaubt. Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung sollten darauf achten, dass auch ihr Betrieb die Ferienkräfte fair behandelt und absichert.
 
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RECHTSPRECHUNG

 
Urlaub
Urlaubstage sind nicht stückelbar
 
Ein Arbeitnehmer kann nicht verlangen, dass der Arbeitgeber ihm den Erholungsurlaub »gestückelt« in halben Tagen gewährt, an denen er auf einem familieneigenen Weingut arbeiten will. Der Arbeitgeber kann dies verweigern, weil er damit den gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht erfüllen würde – so das LAG Baden-Württemberg.
 
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Betriebsratsarbeit
Kostenfreistellung auch nach Ende der Amtszeit
 
Meldet der Betriebsrat seine Mitglieder für ein erforderliches Seminar an, muss der Arbeitgeber das Gremium von den Kosten dafür freistellen. Der Freistellungsanspruch steht auch nach Auflösung des Betriebsrats den früheren Mitgliedern weiter zu – so das LAG Hessen.
 
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Gute Arbeit-Testabo
PRAXISWISSEN

 
Aus »Arbeitsrecht im Betrieb«
Hass und Hetze entgegentreten
 
Rassistische und diskriminierende Sprüche sind Gift für jeden Betrieb. Gerade hier treffen Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und weltanschaulicher Einstellung aufeinander. Warum Betriebsräte gezielt gegen Diskriminierung vorgehen sollten und wie das gelingt, lesen Sie in »Arbeitsrecht im Betrieb« 6/2019 im Beitrag »Dem Hass entgegentreten« von Matti Riedlinger.
 
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Aus »Gute Arbeit«
Motor für Gesundheitsschutz und Mitbestimmung
 
Auch wenn Arbeitgeber blockieren: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet sie, mit aktuellen, vollständigen und dokumentierten Gefährdungsbeurteilungen die Arbeitsbedingungen stetig zu verbessern. Die Mitbestimmung und die Rechtsprechung hat Dr. Ulrich Faber in »Gute Arbeit« 6/2019 erläutert.
 
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LESETIPPS
UrlaubsrechtArbeitsschutzgesetz
Heilmann
 
Pieper
 
Urlaubsrecht
 
Arbeitsschutzgesetz
 
Basiskommentar zum BUrlG und zu anderen urlaubsrechtlichen Vorschriften
 
6. Auflage erscheint im Juli
 
Basiskommentar zum ArbSchG
 
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