Newsletter für Betriebsräte: Tipps für Ferienjobs vom DGB
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | Hass, Hetze und fremdenfeindliche Sprüche sind in vielen Betrieben an der Tagesordnung. Als Betriebsrat sind Sie dazu verpflichtet, Diskriminierungen zu unterbinden. Wie das gelingt und wie Sie die Belegschaft in das Thema mit einbeziehen, lesen Sie in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 6/2019. Testen Sie jetzt 2 Ausgaben gratis! Während der Sommermonate bieten viele Unternehmen Ferienjobs für Jugendliche an. Als Betriebsrat sollten Sie ein Auge darauf haben, dass der Abeitgeber die Ferienkräfte auch gut behandelt. Hilfreiche Tipps vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) haben wir Ihnen zusammengestellt.
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Ihnen eine schöne Sommerzeit. Herzliche Grüße Bettina Frowein PROGRAMMLEITUNG
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Gender Pay Gap Lohntransparenz nützt nur wenigen Beschäftigten »Gender Pay Gap« nennt man die berüchtigte Gehaltslücke, die oft noch zwischen Frauen und Männern im gleichen Beruf klafft. Aber nur wenige Beschäftigte machen von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch, das diese Lücke schließen soll, wie ein Regierungsbericht zeigt. Der DGB fordert, das Gesetz jetzt deutlich nachzuschärfen.
| Ferienjobs Alles über Ferienjobs – Tipps vom DGB Viele Jugendliche nutzen die Sommerferien, um ihr Taschengeld aufzubessern. Aber nicht alles, was Geld bringt, ist auch erlaubt. Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung sollten darauf achten, dass auch ihr Betrieb die Ferienkräfte fair behandelt und absichert.
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Urlaub Urlaubstage sind nicht stückelbar Ein Arbeitnehmer kann nicht verlangen, dass der Arbeitgeber ihm den Erholungsurlaub »gestückelt« in halben Tagen gewährt, an denen er auf einem familieneigenen Weingut arbeiten will. Der Arbeitgeber kann dies verweigern, weil er damit den gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht erfüllen würde – so das LAG Baden-Württemberg.
| Betriebsratsarbeit Kostenfreistellung auch nach Ende der Amtszeit Meldet der Betriebsrat seine Mitglieder für ein erforderliches Seminar an, muss der Arbeitgeber das Gremium von den Kosten dafür freistellen. Der Freistellungsanspruch steht auch nach Auflösung des Betriebsrats den früheren Mitgliedern weiter zu – so das LAG Hessen.
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Aus »Arbeitsrecht im Betrieb« Hass und Hetze entgegentreten Rassistische und diskriminierende Sprüche sind Gift für jeden Betrieb. Gerade hier treffen Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und weltanschaulicher Einstellung aufeinander. Warum Betriebsräte gezielt gegen Diskriminierung vorgehen sollten und wie das gelingt, lesen Sie in »Arbeitsrecht im Betrieb« 6/2019 im Beitrag »Dem Hass entgegentreten« von Matti Riedlinger.
| Aus »Gute Arbeit« Motor für Gesundheitsschutz und Mitbestimmung Auch wenn Arbeitgeber blockieren: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet sie, mit aktuellen, vollständigen und dokumentierten Gefährdungsbeurteilungen die Arbeitsbedingungen stetig zu verbessern. Die Mitbestimmung und die Rechtsprechung hat Dr. Ulrich Faber in »Gute Arbeit« 6/2019 erläutert.
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| | | | Basiskommentar zum BUrlG und zu anderen urlaubsrechtlichen Vorschriften 6. Auflage erscheint im Juli
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| Basiskommentar zum ArbSchG
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Heilmann
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Urlaubsrecht
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Basiskommentar zum BUrlG und zu anderen urlaubsrechtlichen Vorschriften 6. Auflage erscheint im Juli
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Pieper
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Arbeitsschutzgesetz
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Basiskommentar zum ArbSchG
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