Die Vernehmlassung zur Teilrevision der Kernenergieverordnung hat zahlreiche Missverständnisse hervorgebracht. Im Interview nimmt Rosa Sardella, Leiterin des Bereichs Strahlenschutz beim ENSI, zu verschiedenen Punkten Stellung.
Zwei Anwohner wollten die rechtliche Grundsatzfrage klären, ob mobile Ausrüstung unter bestimmten Umständen zur Beherrschung von Auslegungsstörfällen kreditiert werden darf. Das ENSI wird nun eine neue Verfügung erlassen.
Bei einem 10‘000-jährlichen Störfall kommt es zu einer Freisetzung von Radioaktivität. Die Strahlendosis, der die betroffene Bevölkerung bei einem solchen Störfall ausgesetzt wäre, liegt aber weit unter der durchschnittlichen Strahlendosis. Dies und mehr erfahren Sie in diesem Erklärfilm.
Für mehr Informationen zur Sicherheit der Schweizer Kernanlagen lohnt sich ein Besuch auf www.ensi.ch. Der nächste Newsletter erscheint am nächsten Montag.
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI