Eine elektrische Störung mit Verlust der 220-kV-Netzanbindung führte am 6. August 2019 um 01:33 Uhr zu einer automatischen Reaktorschnellabschaltung im Block 1 des Kernkraftwerks Beznau und zu einem Lastabwurf auf Eigenbedarf im Block 2. Der Schutz von Mensch und Umwelt war zu jeder Zeit gewährleistet.
Vorkommnisbeschrieb: Am 15. März 2019 konnte bei einem Test ein Regelventil in einem Strang des Not- und Nachkühlsystems nicht geöffnet werden. Grund dafür war ein Fehler in der Steuereinheit des Ventilantriebs. Das Vorkommnis im Kernkraftwerk Gösgen hatte eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.
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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI