Energieausweis: Neue Informationspflichten für Makler, Betrieb einer Solaranlage: Verluste steuermindernd geltend machen
| bestimmte Fehler können einen Makler teuer zu stehen kommen. Wer etwa beim Verkauf einer Immobilie wichtige energetische Informationen in der Annonce vergisst, kann schon mal abgemahnt werden. Auch Bußgelder drohen. Während bisher vor allem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zählte, ist diese Informationspflicht mittlerweile gesetzlich detailliert geregelt: Im Gebäudeenergiegesetz. Unser Autor erklärt im ersten Beitrag, was neu ist und auf welche Fallstricke Immobilienmakler achten müssen. Wer eine Solaranlage auf seinem Dach betreibt und den Strom ins öffentliche Netz einspeist, muss sich vom Finanzamt nicht sagen lassen, das sei eine bloße „Liebhaberei“, nur weil er Verluste einfährt. Genauso, wie die Gewinne versteuert werden müssen, können unter Umständen auch Verluste steuermindernd abgesetzt werden. Ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Thüringen ist jetzt rechtskräftig. Lesen Sie mehr dazu in der zweiten Meldung. Wir wünschen eine spannende Lektüre und bleiben Sie gesund! Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
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Der neue Energieausweis – Makler in der Pflicht | |
| Bestimmte Angaben aus dem Energieausweis gehören in die Immobilienanzeige des Maklers. Das hat der Bundesgerichtshof 2017 klargestellt. Geregelt war diese Informationspflicht nicht. Das ändert sich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Was Immobilienmakler beachten müssen. Jetzt weiterlesen > |
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Begriffe der Digitalisierung auf den Punkt gebracht | Die Digitalisierung bringt eine Fülle neuer Technologiebegriffe mit sich, die für Immobilienverwalter und Immobilienunternehmen schon bald unerlässlich sein werden. Erfahren Sie in unserem E-Book „Verwalter-ABC der Digitalisierung“, was sich hinter KI, IoT, oder NFC, verbirgt.
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Organisierte Schwarzarbeit: Betrug am Bau | |
| Fahnder von Zoll und Finanzbehörden sind einem Netzwerk organisierter Schwarzarbeit im Rhein-Main-Gebiet auf der Spur. Bei groß angelegten Razzien wegen des Verdachts auf Lohn- und Steuerbetrug geriet auch der Chef einer Baufirma ins Visier der Ermittler. Jetzt weiterlesen > |
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Vielseitige elektronische Zutrittslösungen | SALTO Zutrittslösungen: einheitliche Verwaltung sämtlicher Zutrittspunkte, maßgeschneidertes Systemlayout (Online, Virtuelle Vernetzung, Funkvernetzung, Mobile Access) und Prozessoptimierung durch Integration in IT- und Systemlandschaft sowie mit Drittanwendungen.
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Droht die Immobilienblase zu platzen? | |
| Der deutsche Immobilienmarkt ist mit Geld überschwemmt, die Preise steigen – schneller als die Mieten. Der aktuelle Empirica-Blasenindex indiziert eine wachsende Zahl überbewerteter Märkte. Je größer die Inzidenz, desto eher kann es regional zu Preiseinbrüchen kommt. Droht die Blase zu platzen? Jetzt weiterlesen > |
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Warenhäuser in Not: Innenstädte vor dem Aderlass? | |
| Mit den Corona-Lockdowns geben immer mehr Händler auf. Deutschlands größte Parfümeriekette Douglas will fast jede siebte Filiale schließen. Und der kriselnde Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof muss sich mit Millionen-Staatshilfen retten. Was wird aus den Innenstädten ohne ihre Kundenmagneten? Jetzt weiterlesen > |
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Alternative Finanzierungen schließen die Kreditlücke von Unternehmen | Viele Immobilienunternehmen stecken in einer Kreditkrise. Die restriktive Kreditvergabepolitik der Banken erschwert Ihnen den Zugang zu Finanzmitteln und hemmt damit ihr Geschäftswachstum. Alternative Finanzierungsformen wie Crowdlending können unkompliziert Abhilfe schaffen.
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Geplanter Abriss ist allein kein Kündigungsgrund | |
| Der ersatzlose Abriss eines Gebäudes ist keine wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB, die die Kündigung eines Mietverhältnisses rechtfertigen kann. Zwar kann in diesem Fall ein berechtigtes Interesse nach der Generalklausel des § 573 Abs. 1 BGB bestehen, doch die Anforderungen hieran sind hoch. Jetzt weiterlesen > |
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