Nachrichten für das Handwerk und Know-how für Unternehmer
Newsletter vom 18.11.2022 | |
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Die Rechtsform entscheidet | | Das gilt steuerlich, wenn Unternehmen spenden | | Ob Geld, Sachen- oder Lebensmittel – Betriebe in Deutschland spenden viel. Unternehmen dürfen diese Spenden aber nicht immer als Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen. Bei der steuerlichen Behandlung kommt es entscheidend auf die Rechtsform des Betriebs an. Von Bernhard Köstler
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Streiks abgewendet | | Mehr Geld für 3,9 Millionen Beschäftigte: Metaller einigen sich | | Im Tarifkonflikt der Metall- und Elektroindustrie haben die Verhandlungspartner einen Kompromiss gefunden. Vorgesehen sind Lohnsteigerungen von 5,2 Prozent zum Juni 2023 und noch mal 3,3 Prozent ab Mai 2024. Die Einigung könnte auch für das Handwerk eine Signalwirkung haben.
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| | Münchener Verein: Energie-Hilfe im Handwerk | | Die steigenden Kosten durch die Energie-Krise treffen das Handwerk hart. Gerade jetzt ist es wichtig, gut abgesichert zu sein, damit keine ungeplanten zusätzlichen Kosten entstehen. Der Münchener Verein unterstützt das Handwerk – auch bei finanziellen Engpässen. Gemeinsam stark. Gemeinsam für das Handwerk.
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Welttoilettentag | | Wenn Toilettenwasser zu Bier wird | | Bier, Energiequelle, Düngemittel: Täglich fließt literweise Abwasser von der Toilette über das Klärwerk bis in unsere Flüsse. Manchmal nimmt es aber auch ungewöhnliche Abzweigungen. Hier vier Beispiele.
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| | SDH-Nachlass auf den neuen Nissan X-Trail e-POWER | | Einzigartig, elektrifiziert und kabellos - sichern Sie sich jetzt als Handwerker*in 19 % Nachlass auf den Nettolistenpreis des neuen X-Trail e-POWER mit der e-4ORCE Allrad-Technologie. Die attraktiven Konditionen erhalten Handwerksunternehmen über einen SDH-Abrufschein.
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Kolumne | | Stufenausbildung: Das gilt für die Probezeit | | Das erste Level einer Stufenausbildung endet nach 24 Monaten. Kann für die folgende Spezialisierung eine neue Probezeit vereinbart werden? Ausbildungsberater Peter Braune gibt Antwort. Von Gastautor Peter Braune
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| Nebenjob im Ruhestand | | | Keine Hinzuverdienstgrenzen mehr für Rentner | | Viele ältere Menschen in Deutschland arbeiten und beziehen Rente. Vor allem Neben- und Minijobs sind im Rentenalter gern genutzt. Abzugsfrei ist das Arbeiten im Ruhestand bislang allerdings nicht immer. Doch das soll sich zum 1. Januar 2023 ändern. Dann sollen Hinzuverdienstgrenzen für Rentner komplett entfallen. Von Jana Tashina Wörrle
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| HANDWERKERFRAGE DES TAGES | |
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