Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? Webansicht

HOME

SHOP

KONTAKT

Sehr geehrter Herr Do,

es gibt keinen günstigen Augenblick für einen Unglücksfall. Gut, wenn man ausreichend versichert ist. Das kann wenigstens den finanziellen Schaden mindern. Doch die psychischen Belastungen wirken oft lange nach, wie zwei Gerichtsverfahren zeigen, über die wir heute in den Beiträgen eins und drei berichten.

In den übrigen Beiträgen geht es um die Grundsteuer. Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, müssen Sie bis zum 31.10.2022 Ihrem Finanzamt eine Feststellungserklärung abgeben. Das geht ganz schnell und einfach, und zwar mit unserer neuen Grundsteuer-Software. Sie erleichtert Ihnen die Eingabe der erforderlichen Daten. Für alle auszufüllenden Felder gibt es eine Eingabehilfe. Das Programm prüft automatisch, ob alles korrekt ist – und hurra: Mit einem Mausklick geht die Erklärung ab ans Finanzamt (siehe: Beitrag 2).

Mit diesem Newsletter erhalten Sie zwei weitere Hilfen zum Thema Grundsteuer:  Erstens haben wir alle notwendigen Informationen zur Grundsteuerreform übersichtlich für Sie zusammengestellt (siehe: Beitrag 4). Und zweitens erläutert unser aktueller Ratgeber alles, was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen (siehe: Leben & Ereignisse).

 
Bis zum nächsten Mal
Ihr
 
Michael Santak
Redaktion Geldtipps
INHALT DIESES NEWSLETTERS

RECHT
Kreuzungsräumer und der Rotlichtverstoß
 
STEUER
Grundsteuer leicht gemacht: mit der neuen Software "GrundSteuerErklärung"
 
VORSORGE
Tödlicher Unfall am Bahnübergang: Die Bahn trifft eine Mitschuld
 
STEUER
Große Themenseite zur Grundsteuerreform
 

Kreuzungsräumer und der Rotlichtverstoß

Was gilt, wenn Sie geblitzt werden, obwohl Sie bei Grün auf die Kreuzung gefahren sind, diese aber wegen einer Stockung nicht räumen konnten? Mit einem solchen Fall hatte sich das Kammergericht Berlin zu befassen.
 
» Weiterlesen
 

Grundsteuer leicht gemacht: mit der neuen Software "GrundSteuerErklärung"

Bis zum 31.10.2022 müssen Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Nutzen Sie dafür unsere Software "GrundSteuerErklärung".

Ihre Vorteile:
•    Abruf der Daten von den Geoportalen der Bundesländer (z.B. Bodenrichtwerte).
•    Schritt für Schritt durch die Erklärung, einschließlich Hilfetexte.
•    Automatisierte Prüfung auf fehlende oder unplausible Angaben.
•    Sichere und zuverlässige Abgabe.
•    Höchste Datensicherheit.

 
Jetzt informieren

Tödlicher Unfall am Bahnübergang: Die Bahn trifft eine Mitschuld

Unbeschrankte Bahnübergänge bergen Gefahren. Immer wieder geschehen tödliche Unfälle. So auch in einem Fall, den das Landgericht Frankfurt am 23.2.2022 entschieden hat.
 
» Weiterlesen
 

Große Themenseite zur Grundsteuerreform

Wie wird die Grundsteuer neu berechnet? Welche Termine müssen Sie kennen? Hier gibt es die Antworten.
 
» Weiterlesen
 

Leben & Ereignisse


Die Grundsteuerreform: Alles, was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen

Die Grundsteuer betrifft alle Grundstückseigentümer – und damit geht die Grundsteuerreform auch alle Eigentümer von Grundstücken etwas an.

Auch wenn die neu berechnete Grundsteuer erst ab 2025 zu zahlen ist, beginnt bereits im Jahr 2022 die Neubewertung der Grundstücke. Zeit, sich mit der reformierten Grundsteuer auseinanderzusetzen und die neuen Regeln kennenzulernen.

In diesem informativen Ratgeber können Sie alles rund um die Grundsteuerreform nachlesen.

» Weiterlesen
 

Schnell und sicher zur Steuererklärung!

Jetzt Steuern sparen mit der SteuerSparErklärung
Jetzt Steuern sparen
Empfehlen Sie unseren Newsletter!
 
Sie wollen Ihren Freunden vom Geldtipps-Newsletter erzählen? Schreiben Sie ihnen einfach eine E-Mail!

» Empfehlen

Diese E-Mail wurde an [email protected] geschickt.

Wenn Sie unseren kostenlosen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie ihn hier abbestellen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH
Sitz der Gesellschaft: Havellandtsraße 6-14 | 68309 Mannheim
Geschäftsführer: Christoph Schmidt, Stefan Wahle
Tel. +49 (0) 621 8 62 62 62 | Fax +49 (0) 621 8 62 62 63
E-Mail: [email protected] 
Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim: HRB 729500
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE318 945 162

Impressum | Datenschutz

Hinweis: In der Redaktion haben wir uns dazu entschieden, zum Zwecke der besseren Lesbarkeit allgemein die männliche Form zu verwenden. Selbstverständlich meinen wir aber immer Angehörige aller Geschlechter.