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Liebe Leserin, lieber Leser,
im Juli feiert das Hinweisgeberschutzgesetz seinen ersten Geburtstag. Die meisten Unternehmen haben ihre Meldestellen mittlerweile implementiert. Jetzt rücken Fragen zum praktischen Umgang in den Vordergrund.
 
Ein Jahr Hinweisgeberschutz: Drei Best Practices
Richtig angewendet fördert das Hinweisgeberschutzgesetz die Integrität und Offenheit in Unternehmen:
 
  • Eine offene Kommunikation zu den internen Meldekanälen stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden und signalisiert, dass ihre Bedenken ernst genommen werden.
  • Ein professioneller Umgang mit Meldungen hilft, Missstände frühzeitig zu erkennen und intern zu lösen.
  • Die Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit den Meldestellen ist von zentraler Bedeutung für den Erfolg der internen Meldestellen.
 
Schulung von Mitarbeitenden – darauf kommt es an:
Neben rechtlichen Aspekten ist vor allem der praktische Umgang mit den Meldestellen relevant. Mitarbeitende sollten wissen, wie eine Meldung abläuft und was danach passiert. Darüber hinaus ist es enorm wichtig, dass Mitarbeitende wissen, welche Verstöße meldefähig sind und welche nicht. Erfahrungsgemäß reduziert dies den Umfang an Falschmeldungen enorm.
 
 

WEKA WebTrainer „Whistleblowing und Hinweisgeberschutz“
 
Das interaktive E-Learning schult Ihre Mitarbeitenden zum richtigen Umgang mit den Meldestellen. Kurzvideos und zahlreiche Praxisfälle vermitteln das Thema motivierend und greifbar. Damit sorgen Sie für eine rechtskonforme Umsetzung des Gesetzes und stärken die Compliance-Kultur Ihres Unternehmens.
 
 
Sie haben Fragen zu unseren Compliance-E-Learnings oder wünschen sich eine individuelle Beratung? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
 
Mit besten Grüßen
Ihr WEKA E-Learning-Team
 
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