Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials, durch die Verordnung eines zweiten Teil-Lockdown befindet sich die Bundesrepublik seit dem 2. November 2020 erneut in einem wirtschaftlichen Ausnahmezustand. Um die zu erwartenden Schäden bei betroffenen Unternehmen/Branchen aufzufangen bzw. zu begrenzen, sind Nothilfen auf den Weg gebracht. Wie das Bundesfinanzministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) dies angehen wollen und was das für Sie bedeuten kann, zeigt Ihnen das Editorial November 2020. Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg Gerhard Weichselbaum vereidigter Buchprüfer, Steuerberater |