Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials, motiviert durch die Bekanntgabe der Europäische Zentralbank (EZB), künftig für den Euroraum eine jährliche Teuerungsrate von 2 Prozent anzustreben, weichen Anleger offensichtlich vermehrt auf Anlagen aus, die die Finanzverwaltung als digital dargestellte Werteinheiten von Währungen bezeichnet (kurz gesagt: Kryptowährungen). Die bislang eher vagen Aussagen zur steuerliche Behandlung von Kryptowährungen hat das BMF zu einem (Entwurf)-Schreiben veranlasst, welches zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie z. B. Bitcoin im Speziellen Stellung bezieht. Was das für Sie - als möglicherweise betroffener Anleger - bedeutet, zeigt Ihnen das Editorial Juli 2021. Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg Gerhard Weichselbaum vereidigter Buchprüfer, Steuerberater |