Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 15/2024 vom 25. Juli 2024 |
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Ab 1. Januar 2025 | Pflicht zur E-Rechnung: Ein PDF per E-Mail reicht nicht aus | Die E-Rechnung wird in Deutschland Pflicht. Zunächst müssen ab 1. Januar 2025 alle Unternehmen ZUGFeRD, X-Rechnung & Co. empfangen können. Warum dafür ein eigenes Postfach empfehlenswert ist und Betriebe sich um eine revisionssichere Archivierung kümmern sollten. | |
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Wichtige Gesetze und Fristen | Änderungen im August 2024: Ausbildung, Heizung, Photovoltaik | Die Ausbildungsgarantie tritt in Kraft, die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt und die Frist für die Steuererklärung läuft ab. Diese und weitere Änderungen und Termine im August auf einen Blick. | |
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Arbeitsrecht | Mindestlohn: Antworten auf praktische Fragen | Mit dem Mindestlohn gibt es eine gesetzliche Untergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Dennoch tauchen in der Praxis immer wieder Fragen auf. Was, wann und für wen gilt, erläutert der ZDH in einem kurzen Leitfaden. | |
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Änderung zum 1. Juli | Pfändung: Wie viel vom Einkommen geschützt bleibt | Auch im Fall einer Pfändung bleibt ein Teil des Einkommens vom Zugriff der Gläubiger verschont. Zum 1. Juli erfolgte die jährliche Anpassung der pauschalierten Mindestbeträge. | |
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Tarifvertrag | Friseure: Mehr Geld ab 1. September | Der Tarifvertrag für das Friseurhandwerk vom vergangenen Jahr sieht eine Erhöhung der Löhne und Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen vor. Was ab dem 1. September 2024 gilt, lesen Sie hier. | |
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Betriebswirtschaftliche Auswertung | BWA verstehen: Wie Sie die Erfolgsauswertung richtig lesen | Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in den Buchhaltungsunterlagen wird nicht selten kaum beachtet und als ein Zahlen-Wirrwarr empfunden. Dabei bietet sie eine Fülle nützlicher und hilfreicher Informationen zur Unternehmenssteuerung und kann als Frühwarnsystem dienen. | |
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Fragen und Antworten | Reform der Grundsteuer: Wie geht es weiter? | Zahlreiche Eigentümer haben vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags für ihren Grundbesitz erhalten. Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer dann auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze der Gemeinden erhoben. Das müssen Sie dazu wissen. | |
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Personalführung | Mitarbeiter riecht nach Alkohol: Tipps für das Konfliktgespräch | Das Gespräch ist für beide Seiten unangenehm. Doch wenn ein Mitarbeiter regelmäßig nach Alkohol riecht, darf das nicht ignoriert werden – das gebietet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Wie und wann Chefs solche Gespräche am besten führen und was das Ergebnis sein muss. | |
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| Handwerk kompakt-Archiv Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv. | Impressum | Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Telefon: 07121 2412-0 Telefax: 07121 2412-400 E-Mail: [email protected] Internet: www.hwk-reutlingen.de Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts Vertretungsberechtigte Präsident Harald Herrmann Hauptgeschäftsführerin Christiane Nowottny (Anschrift wie oben) Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) Christiane Nowottny, Hauptgeschäftsführerin |
Zuständige Aufsichtsbehörde Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart Redaktion Sonja Madeja / Udo Steinort Telefon: 07121 2412-123 Telefax: 07121 2412-412 E-Mail: [email protected] Handwerk kompakt erscheint in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen. |
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