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E-Health-Sondernewsletter vom 04. Oktober 2019

Apps auf Rezept

Ärzte sollen ab Januar 2020 Gesundheits-Apps verschreiben. Die Krankenkassen zahlen. Vorausgesetzt, die App erfüllt bestimmte Anforderungen. Welche das sind und was offizielle Verbände und Institutionen an dem Digitalen Versorgungsgesetz kritisieren.
Anforderungen an kassenpflichtige Apps

„Jeden Morgen nach dem Aufstehen, vor dem Essen und dem Schlafengehen die Blutzuckerwerte in Ihre App eintragen.“ Mit diesen Worten könnte Ihnen ab Januar 2020 Ihr Arzt ein Rezept für eine Gesundheits-App in die Hand drücken. Durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) können Ärzte Apps bald auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verschreiben. Voraussetzung: Die App ist im Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gelistet. Um dort aufgenommen zu werden, muss sie den Anforderungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in puncto Sicherheit, Qualität, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit entsprechen.

Hersteller muss medizinischen Nutzen nachweisen

Damit die App tatsächlich zur Kassenleistung wird, muss der Hersteller auch nachweisen, dass sie die Gesundheitsversorgung verbessert. Kann er das nicht, die App entspricht aber ansonsten allen Anforderungen, wird sie zunächst für ein Jahr in das Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen und von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Innerhalb eines Jahres muss der Hersteller den Nachweis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nachreichen.

Kritik am Digitale-Versorgung-Gesetz

Grundsätzlich begrüßen viele offizielle Verbände und Institutionen, dass Apps schnell in die medizinische Versorgung aufgenommen werden und die Kassen ihre Kosten übernehmen. Dennoch gelangen im ersten Jahr Apps in das Versorgungssystem, deren medizinischer Nutzen noch nicht erwiesen wurde. Da auch Krankenkassen, ohne vorherige Anordnung eines Arztes, eine App genehmigen können, könnte – laut Bundesrat – eine App auch einen negativen Effekt auf den Gesundheitszustand des Einzelnen haben. Zudem ermöglicht es der aktuelle Gesetzesentwurf, dass Krankenkassen individuelle Gesundheitsprofile ihrer Versicherten erstellen können. Das berge, laut Bundesrat, Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten und die Gefahr, dass einzelne oder bestimmte Personengruppen diskriminiert werden.

Mehr über die Anforderungen an eine Apps und die Kritik von offiziellen Verbänden finden Sie im vollständigen Artikel Apps auf Rezept.

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