seit diesem Jahr können Halter von reinen Elektrofahrzeugen die mit ihrem Ladestrom verbundene CO2-Ersparnis nutzen, um sie gegen Prämienzahlungen dem Handel mit sogenannten Treibhausgasminderungs-Quoten anzubieten. Eine interessante Möglichkeit, die Sie – falls Sie ein E-Auto haben – kennen sollten! Anfangs war noch unklar, ob und wie das so eingenommene Geld versteuert werden muss. Dazu gibt es jetzt Klarheit. Mehr dazu im ersten Beitrag, wo wir außerdem erklären, wie man die THG-Quote verkauft und wie viel Geld man dafür ungefähr bekommt.
Halter von Elektroautos können im sogenannten Treibhausgasminderungs-Quotenhandel die CO2-Emissionseinsparung, die durch den Antrieb mit Strom statt fossiler Kraftstoffe entsteht, verkaufen und dafür eine Prämie erhalten. Das Bundesfinanzministerium erklärt, wie die THG-Prämie steuerlich behandelt wird.» Weiterlesen: THG-Quote und Steuern
Steuerbescheide müssen vom Finanzamt aufgehoben oder geändert werden, wenn dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung Schreibfehler oder Rechenfehler unterlaufen sind. Datenübertragungsfehler werden nicht berücksichtigt. Das hat der BFH klargestellt.» Weiterlesen: Wenn das Internet weg ist...
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Die Grundsteuer betrifft alle Grundstückseigentümer – und damit geht die Grundsteuerreform auch alle Eigentümer von Grundstücken etwas an. In diesem informativen Ratgeber können Sie alles rund um die Grundsteuerreform nachlesen. » Inhaltsverzeichnis
Der Bundesrat hat zahlreichen steuerrechtlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise zugestimmt. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. In Kraft treten können dann erweitere Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, die verlängerte Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis Dezember 2022 und Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus.» Weiterlesen: Weitere Coronahilfen beschlossen
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