Sehr geehrte Damen und Herren, „alles andere als banal“ – das sagt Schleswig-Holsteins Kulturministerin Karin Prien (CDU) über den Liedtext, mit dem Michael Schulte Deutschland auf Platz vier beim Eurovison Song Contest gesungen hat. Glückwunsch an Michael Schulte! Sehr banal dagegen ist das, was Karin Priens Parteifreundin Angela Merkel zum Thema DSGVO geäußert hat. Manches aus dem Gesetzeswerk sei „wirklich eine Überforderung“, sagte die Kanzlerin, und es müsse aufgepasst werden, dass die Regeln nicht „unpraktikabel“ ausfallen. Die Äußerungen sind schon einige Tage her, aber sie stiften nach wie vor Verwirrung. Deshalb nur ganz kurz: Die DSGVO ist ab dem 25 Mai in ganz Europa unmittelbar geltendes Recht. Weder die Kanzlerin noch die Bundesregierung können an dem Text der DSGVO etwas ändern. Wie streng die Landesbehörden für den Datenschutz die DSGVO im Einzelfall überwachen und ihre Befugnisse anwenden werden? Das weiß momentan niemand. Ärgerlich, dass sich Angela Merkel erst jetzt und in dieser Weise äußert. Schließlich liegt die DSGVO schon seit Jahren auf dem Tisch – und lässt sich auch nicht von deutschen Politikern runterwischen. Wichtig ist jetzt, die Politik aufzuklären, warum der aktuelle Entwurf eines weiteren EU-Gesetzesvorhabens „unpraktikabel“ und „überfordernd“ ist. Die E-Privacy-Verordnung hätte nämlich eigentlich zeitgleich mit der DSGVO in Kraft treten sollen. Noch kann das Bundeswirtschaftsministerium im Europäischen Rat versuchen, diese Verordnung „praktikabler“ zu gestalten. Denn diese Verordnung wird voraussichtlich erst ab dem kommenden Jahr die europäischen Gesetzgebungsinstanzen passiert haben. Übrigens: Wer will, erfährt in unserem Praxis-Check DSGVO Näheres über die wirklichen Herausforderungen der DSGVO. Uns allen einen schönen Abend. Rolf Schröter |