Sehr geehrte Damen und Herren, mit der DSGVO ist es ein wenig wie mit, na ja, sagen wir mal den Abitur-Prüfungen oder einer wichtigen Abschlussprüfung an der Uni bzw. im Beruf. Keiner freut sich darauf, und obwohl jeder den Termin schon lange kennt, entwickelt sich die Aufregung indirekt proportional zur Zeit bis zum Stichtag. Wenig hilfreich ist da zumeist, wenn kurz vorher – um im Bild zu bleiben – die Prüfungsordnung geändert wird. Genau das scheint jetzt aber der Fall zu sein. Dabei geht es weniger um die Textanpassungen, die seitens der EU vor einigen Tagen vorgenommen wurden (warum macht man so etwas eigentlich derart kurzfristig?), sondern eher um die Aktivitäten der Politiker und Datenschützer hierzulande. Die bewegen sich nämlich in durchaus unterschiedliche Richtungen: während Bundeskanzlerin Angela Merkel gerade ihr Herz für DSGVO-geplagte Unternehmen entdeckt und – vielleicht auch nach dem Vorbild anderer Länder – etwas Linderung in Aussicht stellt, haben die Herrschaften von der Datenschutz-Konferenz (DSK) genau Gegenteiliges im Sinn. Dort hat man vor kurzem beschlossen, dass die DSGVO eigentlich ja gleich viel von dem bringen sollte, was ursprünglich erst von einem Damokles-Schwert namens ePrivacy-Verordnung zu befürchten war. Das bringt nachvollziehbarer Weise nicht nur den Digitalverband Bitkom in Rage. Weder die Auslegung der DSK noch der Zeitpunkt der Äußerung wird dort als irgendwie witzig empfunden – eine durchaus mehrheitsfähige Einschätzung. Was tun? Zunächst mal alles vorbereiten, was vorzubereiten ist. Denn so viel ist sicher: kommen wird die DSGVO zum 25. Mai! Die Empfehlung des Hauses zum Thema: unser Report Praxis-Check DSGVO In diesem Sinne ein schönes Wochenende wünscht Holger Schellkopf |