Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will Asylbewerber trotz einer Schlappe vor Gericht weiter abweisen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in einem Eilverfahren die Zurückweisung von drei somalischen Asylbewerbern an der deutsch-polnischen Grenze Anfang Mai als vorläufig rechtswidrig eingestuft.
Nach Einschätzung der Richter wäre Deutschland europarechtlich verpflichtet gewesen, zunächst das Dublin-Verfahren anzuwenden. Dabei wird geprüft, welcher EU-Staat für die Prüfung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die neue Bundesregierung hatte die Bundespolizei angewiesen, die Grenzkontrollen auszuweiten und sich dabei auf eine Notlage berufen. Nach Einschätzung der Verwaltungsrichter fehlte dafür aber die „hinreichende Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit“.
Dobrindt zeigte sich unbeeindruckt. Die Bundesregierung halte an den Zurückweisungen fest, sagte der CSU-Politiker. Dies gelte unabhängig „von dieser Einzelfallentscheidung“. Man wolle jedoch für das Hauptsacheverfahren eine dezidiertere Begründung nachliefern.
Innerhalb der Koalition sorgte Dobrindts Haltung für Unmut. Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler sagte, man werde mit Dobrindt sprechen, wie der Koalitionsvertrag umgesetzt werden könne. „Die Erlasslage des Ministeriums und die Verfügungen des Präsidenten der Bundespolizei müssen zweifelsfrei mit Europarecht, deutschem Recht und unserem Anspruch, Schutzsuchenden zu helfen, vereinbar sein.“
Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) verteidigte Dobrindt. Der Gerichtsentscheid sei kein Dämpfer, sagte er bei „RTL Direkt“. „Wir haben versprochen, dass wir ordnen, steuern und begrenzen möchten, eine Wende in der Migrationspolitik erreichen.“ Dafür seien die Zurückweisungen "ein wesentlicher Baustein neben vielen anderen Dingen".
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