, ab dem Jahr 2023 sollen Unternehmen für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards ihrer Zulieferer gerade stehen, sollten sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen. So sieht es das geplante Lieferkettengesetz der Regierungskoalition vor. Ziel ist es, gegen Ausbeutung und Kinderarbeit in weltweitern Lieferketten vorzugehen. Den Kampf gegen Ausbeutung und Kinderarbeit und für mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit befürworten Unternehmen, viele gehen diese Themen bereits aktiv an. Was bedeutet also die geplante gesetzliche Verpflichtung für die Firmen? Wir haben bei den Industrieverbänden VDMA, ZVEI und VDW nachgefragt, welche Auswirkungen das geplante Lieferkettengesetz auf den Maschinen- und Anlagenbau, die Elektroindustrie und die Werkzeugmaschinenhersteller hat. Ihre Andrea Gillhuber PS: Wie sehen Sie das geplante Lieferkettengesetz und welche Auswirkungen hätte es auf Ihr Unternehmen? Was würden Sie sich wünschen? Schreiben Sie uns gerne Ihre Einschätzung! |