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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1230 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 08. August 2024 |
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Willkommen bei der 1230. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 15. August 2024.
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INHALT Ausgabe #1230
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01)...News: Zscaler - Phishing-Ranking für berühmte Marken
02)...News: Statistik - .com-Registrierungen bröckeln weiter
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .cv, .deal und .internal
04)...Recht: UDRP - kein normaler Streit um abnormal.ai
05)...Recht: eco eV - Wie man richtig nach WHOIS-Daten fragt
06)...Handel: friend.com - tiefe Bande für US$ 1.887.843,â
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07)...Event: August - dritter "Domain Name Summit" in London
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) Zscaler - Phishing-Ranking für berühmte Marken
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Das US-amerikanische Informationssicherheitsunternehmen Zscaler hat eine Liste der am häufigsten von Phishing betroffenen Marken veröffentlicht. Die Top 20 wimmeln vor berühmten Namen, darunter auch zwei Vertreter aus Deutschland.
Zscaler ist ein cloud-basiertes Unternehmen, das seinen Hauptsitz in San José (US-Bundesstaat Kalifornien) hat und mittels sicherer Verbindungen zwischen Usern, Geräten und Anwendungen vor Cyberangriffen schützen will. In der aktuellen Ausgabe seines "ThreatLabz 2024 Phishing Report" widmet sich Zscaler der Phishing-Szene, die mit Werkzeugen wie "phishing-as-a-service kits", "automated phishing tools" und "curated target lists" eine breite Palette an Angriffsmöglichkeiten bietet. Dabei bedienen sich die Cyberkriminellen auch zunehmend künstlicher Intelligenz (KI); mithilfe generativer KI können sie nach Einschätzung von Zscaler mittlerweile äuÃerst überzeugende Phishing-Kampagnen erstellen, welche die bisherigen MaÃstäbe an Komplexität und Wirksamkeit übertreffen. Ãber einen Zeitraum von 12 Monaten (Januar bis Dezember 2023) untersuchte ThreatLabz mehr als zwei Milliarden Phishing-Transaktionen, deren Ergebnisse im nun veröffentlichten Report vorgestellt wurden; das soll Unternehmen mit dem nötigen Wissen ausstatten, um die steigende Welle neuer Phishing-Angriffe proaktiv zu bekämpfen. Die gewonnen Ergebnisse stimmen laut Zscaler mit den Daten der Anti-Phishing Working Group überein, die 2023 zum "schlimmsten Phishing-Jahr aller Zeiten" erklärt hat. Demnach nahmen 2023 die Phishing-Angriffe im Vergleich zu 2022 um 58,2 Prozent zu.
Zu den am häufigsten imitierten Marken bei Phishing-Zügen gehören nach den Auswertungen von Zscaler Microsoft, OneDrive, Okta, Adobe, SharePoint, Telegram, pCloud, Facebook, DHL, WhatsApp, ANZ-Banking, Amazon, eBay, Instagram, Google, Sparkasse, FedEx, PayU, Rakuten und Gucci. Microsoft war mit einem Anteil von 43,1 Prozent Phishers Liebling, OneDrive folgt mit 11,6 Prozent bereits mit gehörigem Abstand. Diese Marken sind für Phisher aufgrund ihrer weit verbreiteten Verwendung in Unternehmensumgebungen und ihres hohen Werts bei der Erfassung von Benutzeranmeldeinformationen besonders attraktiv; erschwerend kommt der Trend zum Home-Office hinzu, der sie für Phisher noch attraktiver macht, da sie noch stärker genutzt werden. Zu einem wachsenden Problem werden aber auch Top-Referrer Domains, die zu Phishing-Seiten führen. Bei dieser Taktik werden Schwachstellen in der Weiterleitungsfunktion einer Website ausgenutzt, um Benutzer zu täuschen, indem sie auf bösartige Websites umgeleitet werden. Im Report von Zscaler finden sich Top-Referrer-Domains wie www.gutefrage.net oder www.finanznachrichten.de. Ãber solche, auf den ersten Blick harmlose Domains erhalten Angreifern die Möglichkeit, eMails mit Links zu legitimen Websites als Einstiegspunkt zu senden und gleichzeitig die Adressen der tatsächlichen Phishing-Websites zu verbergen.
Die von Zscaler beschriebenen Entwicklungen stellen auch Unternehmen in der EU vor neue Herausforderungen, da sie vor dem Hintergrund der Richtlinie über MaÃnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU (Network and Information Security 2, kurz: NIS-2) verschärften Haftungsanforderungen ausgesetzt sind. Damit gewinnt zum Beispiel Domain-Monitoring erheblich an Bedeutung. Domain-Namen nehmen im Bereich der Cybersicherheit eine zentrale Rolle ein: Bekannte und berühmte Marken innerhalb einer Domain dienen Cyberkriminellen, wie von Zscaler beschrieben, oft als virtueller Köder, um Nutzer auf ihr Angebot aufmerksam zu machen und zu lenken. Für Unternehmen und Markeninhaber konnte das bereits bisher verheerende Folgen haben: sie verlieren nicht nur Traffic, also Nutzerzugriffe auf ihre Webseite, sondern damit auch potentielle Kunden und potentiellen Umsatz. Mit der NIS-2 tritt eine neue Ebene hinzu. Kommen Geschäftsführer einer GmbH oder der Vorstand einer AG ihrer Ãberwachungs- und Schulungspflicht nicht nach, haften sie persönlich dem Unternehmen gegenüber auf Schadensersatz. Auch bei der Einschaltung von Hilfspersonen bleibt das Leitungsorgan letztverantwortlich. AuÃerdem können bei VerstöÃen gegen die NIS-2 empfindliche GeldbuÃen verhängt werden. Für Unternehmen können die BuÃgelder bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des gesamten weltweiten im vorangegangenen Geschäftsjahr getätigten Umsatzes betragen.
Den "Zscaler ThreatLabz 2024 Phishing Report" finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/8/5YJKJCPP-5YH5OS0L-5YHTJFJ9-ERVIR.pdf
Quelle: circleid.com, eigene Recherche
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02) Statistik - .com-Registrierungen bröckeln weiter
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Es geht abwärts: die US-Registry VeriSign erwartet für das Jahr 2024 einen Rückgang der Registrierungen unter den beiden weltweit wichtigsten generischen Endungen .com und .net von zwei bis drei Prozent. Aufwärts gehen soll es erst wieder in der zweiten Hälfte 2025.
Ende Juli 2025 hat VeriSign den aktuellen "Domain Name Industry Brief" für das 2. Quartal 2024 veröffentlicht. Demnach waren zum 30. Juni 2024 weltweit 362,4 Mio. Domains registriert, davon 157,6 Mio. Domains unter .com und 13,0 Mio. Domains unter .net. Insgesamt nahm die Zahl der registrierten Domains damit zwar im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 Mio. zu, .com und .net verloren allerdings allein im ersten Quartal 2024 rund 1,8 Mio. Registrierungen. VeriSign-CEO Jim Bidzos senkte daher die Prognose für das Gesamtjahr 2024 auf ein Minus zwischen zwei bis drei Prozent; im Februar 2024 lag die Spanne noch bei einem Plus von einem Prozent und einem Minus von einem Prozent; mit anderen Worten: positives Wachstum ist in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten. Bidzos sagte weiter, er rechne erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 mit einer Rückkehr zu einem positiven Wachstum. Die "combined renewal percentage" für .com und .net lag im 2. Quartal 2024 bei 72,6 Prozent; zum Vergleich: bei den nTLDs hat VeriSign einen Wert von 38,0 Prozent ermittelt.
Und wenn wir schon beim Thema sind: Bei den nTLDs kann .xyz trotz eines leichten Verlustes von etwa 7.000 Domains im Juli 2024 seinen Spitzenplatz halten. Weiterhin stark auf dem Vormarsch bleibt aber .shop; sie kann in den letzten vier Wochen knapp 130.000 Domains hinzugewinnen und rückt damit .online immer näher. Enttäuscht hat hingegen .gay. Zwar gilt der Juni als "pride month", zu dem sich auf der ganzen Welt LGBTQIA+-Communities zusammenschlieÃen, um ihre Freiheit und Vielfalt zu feiern; bei den Registrierungszahlen von .gay hat sich das aber nicht ausgewirkt. Die Endung verlor im Juni 2024 über 600 Domains und auch im Juli hielt der Abwärtstrend mit einem Minus im dreistelligen Bereich an; aktuell steht .gay bei 23.075 registrierten Domains. Insgesamt war der Juli aber ein guter Monat für die nTLDs; ihre Gesamtzahl stieg von 39.130.442 auf 39.431.936 an, also ein Plus von rund 300.000 Domains quer über alle Endungen.
Die vom russischen Angriffskrieg schwer gebeutelte Ukraine blickt auf ein schwieriges 1. Quartal ihrer Landesendung .ua zurück. Wie die Registry Hostmaster Ltd. mitteilt, waren zum 31. März 2024 insgesamt 471.716 .ua-Domains registriert; damit sank die Gesamtzahl der Domain-Namen um acht Prozent. Hauptgrund hierfür war, dass bis Januar 2024 zahlreiche Domains gelöscht wurden, die zuvor im Februar 2022 mit Beginn des Kriegs automatisch verlängert wurden. Im Laufe von drei Monaten (von November 2023 bis Februar 2024) wurden insgesamt mehr als 123.000 dieser Domain-Namen gelöscht. Trotz dieses Rückgangs wurden im ersten Quartal 2024 täglich 255 neue .ua-Domains registriert; das sind 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Registrare ist weiter angestiegen und damit die Grundlage für eine positive Entwicklung gelegt.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de 17.677.602 (Vergleich zum Vormonat: - 26.442)
.at 1.479.375 (Vergleich zum Vormonat: - 330)
.com 157.278.510 (Vergleich zum Vormonat: - 370.447)
.net 12.929.165 (Vergleich zum Vormonat: - 53.965)
.org 10.917.343 (Vergleich zum Vormonat: + 14.391)
.info 3.537.383 (Vergleich zum Vormonat: - 18.410)
.biz 1.225.331 (Vergleich zum Vormonat: - 2.412)
.eu 3.627.202 (Vergleich zum Vormonat: + 3.018)
.xyz 4.134.168 (Vergleich zum Vormonat: - 7.039)
.online 3.607.965 (Vergleich zum Vormonat: + 31.083)
.shop 3.397.395 (Vergleich zum Vormonat: + 129.174)
(Stand 01. August 2024)
Den aktuellen "Domain Name Industry Brief" finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/8/5YJKJCPP-5YH5OS0L-5YHTJFJA-1UWIPU.html
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de
Quelle: verisign.com, eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .cv, .deal und .internal
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Ein afrikanischer Inselstaat tritt an, die Welt zu erobern: Kap Verde hat sich entschieden, seine Länderendung .cv global zu vermarkten. Derweil wird .internal auf keinen Fall verfügbar sein, während .deal in Kürze in die Sunrise-Phase geht â hier unsere Kurznews.
Agência Reguladora Multissectorial da Economia (ARME), Verwalterin der länderspezifischen Top Level Domain .cv (Kap Verde), öffnet sich der weiten Welt. Dank einer Partnerschaft mit der US-amerikanischen OlaCV sollen .cv-Domains ab sofort über zahlreiche namhafte Registrare weltweit erhältlich sein. Die Abkürzung "CV" wird vor allem in englischsprachigen Ländern für "curriculum vitae", also Lebenslauf verwendet. Daher zielt .cv darauf ab, ein Ãkosystem rund um digitale Identitäten, Profile und Referenzen zu schaffen. "CV is a term used by professionals in Canada, Europe, Africa, India, and China. Combined, these markets have professional workforces and populations nearing 3.5 billion people, representing a significant addressable market", so Ope Awoyemi, President von OlaCV, in einer Pressemitteilung. Noch hapert es aber mit der Verfügbarkeit; bei den angegebenen Domain-Registraren ist .cv bisher nur schwer oder gar nicht auffindbar; zudem variieren die Gebühren erheblich, und .cv-Domains mit bis zu sechs Zeichen sollen pauschal als Premium-Domains gelten. Die Zahl der Registrare soll aber in den kommenden Wochen und Monaten noch wachsen. Markeninhaber sollten daher auf die weiteren Entwicklungen ein waches Auge haben und präventive Registrierungen in Betracht ziehen.
Die in Seattle ansässige Amazon Registry Services Inc. bietet in Kürze zwei weitere neue generische Top Level Domains an. Ab dem 22. August 2024 startet die jeweilige Sunrise-Phase für .deal und .now. Die beiden am 02. Juni 2016 delegierten Domain-Endungen, als deren Registry Service Provider die britische Nominet fungiert, schlummerten bisher vor sich hin, doch damit ist jetzt Schluss. Bis zum 21. September 2024 haben Markeninhaber mit Eintrag im Trademark Clearinghouse Gelegenheit, ihre Wunsch-Domains bevorrechtigt zu registrieren. Unmittelbar im Anschluss folgt eine "Early Access Period", bevor am 30. September 2024 die Live-Phase anschlieÃt. Welche Zielgruppen Amazon mit beiden Endungen ansprechen will, ist unklar; öffentliche Ankündigungen gibt es bisher nicht. Zumindest Potential verspricht .now, die an .nu (Niue) erinnert; das schwedische Wort "nu" steht für das englische "now" und ist daher trotz ihres Ursprungs als ccTLD vor allem als generische Endung in Skandinavien beliebt, mit aktuell über 200.000 registrierten Domains. Die bisher erfolgreichste Amazon-TLD ist .bot; sie kommt aktuell auf rund 14.600 Registrierungen. Der weit überwiegende Teil der von Amazon verwalteten Endungen, darunter .prime, .song, .pay, .fire oder .joy, ist dagegen nach wie vor ungenutzt.
Die Internet-Verwaltung ICANN hat die Zeichenkette .internal offiziell für jede künftige Nutzung gesperrt. Anlässlich einer Sitzung des ICANN Board of Directors vom 29. Juli 2024 wurde beschlossen: "the Board reserves .INTERNAL from delegation in the DNS root zone permanently to provide for its use in private-use applications." Zugleich empfahl der ICANN-Vorstand, Anstrengungen zu unternehmen, um die Ãffentlichkeit auf die Reservierung aufmerksam zu machen. ICANN setzt damit eine Empfehlung des Security and Stability Advisory Committee (SSAC) aus dem September 2020 um. Das auf Sicherheit und Integrität des Domain Name Systems spezialisierte Gremium hatte vorgeschlagen, ein Label zu reservieren, das weder aktuell noch in Zukunft delegiert wird. Mit .internal soll es daher künftig eine Zeichenfolge geben, die auf ähnliche Weise wie private IP-Adressen reserviert bleibt. Netzwerkadministratoren, die bisher keine Domain-Endung für ihre privaten oder internen Zwecke verwenden konnten, können jetzt sicher auf .internal zugreifen. Interessenten an einer neuen Top Level Domain können sich dagegen auch künftig nicht um .internal bewerben.
Quelle: businesswire.com, trademark-clearinghouse.com, icann.org
DOMAIN-RECHT
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04) UDRP - kein normaler Streit um abnormal.ai
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Die Inhaberin der Marke "ABNORMAL", ein Sicherheitsunternehmen, scheiterte im Streit um die Domain abnormal.ai. Das Dreier-Panel bei The Forum brachte ungewöhnlicherweise die Endung .ai als Entscheidungskriterium mit ein.
Das US-amerikanische Sicherheitsunternehmen "Abnormal Security Corporation" sieht seine Rechte durch die Domain abnormal.ai verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor The Forum. Dem Gegner, der Domain-Investor Narendra Ghimire, wirft sie vor, dass die Domain ihren Marken "ABNORMAL" und "ABNORMAL SECURITY" zum Verwechseln ähnlich sieht, er unter der Domain nicht bekannt ist, er sie registriert hat, um an den Marken unberechtigt zu partizipieren und die Domain nicht ordentlich nutzt. Der Gegner hält entgegen, es handele sich bei "abnormal" um einen allgemeinen Wörterbuchbegriff und der Beschwerdeführer sei nicht der ursprüngliche Inhaber der abgelaufenen Registrierung der Domain. Zum Zeitpunkt, als er die Domain legal ersteigert habe, sei ihm der Beschwerdeführer nicht bekannt gewesen. Ãber die Sache entschied ein Dreier-Panel bestehend aus dem US-amerikanischen promovierten Juristen mit zusätzlichem Abschluss im Maschinenbau David S. Safran als Vorsitzendem sowie dem australischen Rechtsanwalt The Hon Neil Anthony Brown KC und dem amerikanischen Juristen Michael A. Albert als Beisitzer.
Die drei Entscheider kamen zu dem Schluss, dass die Behauptung, ein Dritter habe die Domain verloren, weil die Registrierung abgelaufen sei, unwidersprochen geblieben sei. Ebenso, dass der Begriff "abnormal" ein Gattungsbegriff sei, der Beschwerdegegner zum Zeitpunkt der Registrierung der Domain keine Kenntnis vom Beschwerdeführer gehabt habe, dass der Beschwerdeführer nicht nachgewiesen habe, dass "abnormal" oder "abnormal.ai" zu einem unterscheidungskräftigen Kennzeichen der Domain geworden sei sowie dass die Ersteigerung einer Gattungsdomain für sich genommen kein Beweis für Bösgläubigkeit sei. Dies führte kurzerhand zur Abweisung der Beschwerde (Forum Claim Number: FA2405002099733). Doch das alleine beschäftigte die Entscheider nicht. Schon bei der ersten Frage, der Ãhnlichkeit oder Identität von Marken und Domain, wichen sie von der üblichen Prüfung ab. Die Endung einer Domain trete an dieser Stelle in den Hintergrund, weil sie eine technische Angabe darstelle. Aber diesmal gäbe es gute Gründe, die Top Level Domain nicht zu ignorieren, denn .ai habe eine Bedeutung und diese zu ignorieren, wäre unrealistisch. Die Endung stehe nicht nur für Anguilla, sondern werde auch als Abkürzung für AI ("artificial intelligence") vermarktet. Es sei völlig klar, dass unter .ai registrierte Domains oft im Zusammenhang mit Aktivitäten, die mit "artificial intelligence" zu tun haben, verbunden sind. So auch in diesem Fall. Internetnutzer würden die Domain im Zusammenhang mit "artificial intelligence" und nicht mit dem Geschäftsfeld Sicherheit des Beschwerdeführers wahrnehmen. Im Hinblick darauf konnte das Panel auch keine Ãhnlichkeit mit der Marke "ABNORMAL SECURITY" feststellen, nur mit der Marke "ABNORMAL", was an dem Punkt ausreichte. Weil "abnormal" aber ein allgemeiner generischer Begriff ist und der Gegner die Domain als Domain-Investor anlässlich einer Auktion erstanden hat, sah das Panel den Gegner als berechtigten Domain-Inhaber an. Auch Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain vermochten die Entscheider nicht festzustellen. Nachdem der Beschwerdeführer zwei Elemente der UDRP nicht hat erfüllen können, prüfte das Panel noch die Frage eines Reverse Domain Name Hijacking (RDNH). Ein solches stellte es aber nicht fest: Die Argumentation des Beschwerdeführers sei schwach, aber es sei für ihn nicht auszuschlieÃen gewesen, dass er gewinnen könnte. Das Panel wies die Beschwerde ab und entschied, dass die Domain abnormal.ai beim Inhaber verbleibt.
Erfreulich ist, dass das Panel die zusätzliche Bedeutung der Endung .ai mit in die Beurteilung des Falles einbezogen hat. Dass Panel eine ccTLD mitberücksichtigen hat Tradition, etwa beim Streit um b.mw, ap.pl und tes.co. In diesen Fällen ging es nicht um die zusätzliche Bedeutung der Endung, sondern ihre Funktion als Markenbestandteil. Wir werden UDRP-Entscheidungen über .ai-Domains weiter im Blick behalten und die Entwicklung verfolgen. Unsere Statistik für UDRP-Verfahren um .ai-Domains zeigt derzeit bei The Forum einen deutlichen Anstieg: Für das Jahr 2024 liegen mit 18 Verfahren bereits mehr vor als die 13 Verfahren, die im Jahr 2023 eingereicht wurden. Für WIPO haben wir in diesem Jahr bisher 60 Verfahren notiert, von denen 12 noch nicht entschieden sind, während es 2023 zu insgesamt 53 Verfahren kam. Damit liegen Anfang August 2024 auch bei WIPO bereits mehr Fälle vor als im gesamten Jahr 2023. Die Tendenz bei .ai ist also steigend, bei den Registrierungen, wie im Juli berichtet, aber auch bei den UDRP-Verfahren. Die Beschwerdeabweisungen sind aber bei beiden akkreditierten Streitbeilegungsstellen gering: wir kommen auf bisher jeweils 2 in 2024.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain abnormal.ai finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/8/5YJKJCPP-5YH5OS0L-5YHTJFJB-1EGE5AO.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: adrforum.com, eigene Recherche
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05) eco eV - Wie man richtig nach WHOIS-Daten fragt
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ICANN bietet im Zuge der Datenschutzreform 2018, in deren Folge der Zugriff auf die im WHOIS-Verzeichnis hinterlegten Domain-Inhaberdaten nicht mehr allgemein abrufbar sind, durch Domains und deren Inhalte Geschädigten einen anderen Zugang zu den notwendigen Informationen: den Registration Data Request Service (RDRS). Den besten Weg, eine Anfrage über den RDRS zu starten, zeigt eine vierseitige .pdf-Dokumentation von eco eV.
Hinter dem ICANN RDRS verbirgt sich ein kostenloses Ticketsystem, das alle Anfragen für nicht-öffentliche gTLD-Registrierungsdaten bearbeitet. Derzeit befindet sich der RDRS in der Mitte einer zweijährigen Testphase. Gestartet im November 2023, soll die Testphase 2025 enden. Im Mai 2024 deckte der RDRS 57 Prozent aller gTLDs ab; Länderendungen sind davon nicht umfasst. Der RDRS verbindet den Anfragenden mit dem für eine Domain unter generischer Endung zuständigen ICANN-akkreditierten Registrar, sofern letzterer an diesem Service teilnimmt. Die gesamte Kommunikation und Datenweitergabe zwischen dem Anfragenden und dem für eine Domain zuständigen Domain-Registrar erfolgt auÃerhalb des RDRS-Systems. ICANN hält die nicht-öffentlichen WHOIS-Daten also nicht zentral vor, sondern ermöglicht über den RDRS lediglich das Senden und Empfangen von Anfragen zu einer Domain mit generischer Top Level Domain über eine einzige Plattform. Der Dienst garantiert nicht, dass man die angeforderten Registrierungsdaten auch wirklich erhält. Letztlich liegt die Entscheidung beim Registrar, der unter Beachtung der für ihn geltenden Datenschutzgesetze der Anfrage entspricht oder sie ablehnt. Aber nicht nur Fragen des Datenschutzes lassen eine Anfrage scheitern.
Um Betroffenen den Weg bei teilnehmenden Registraren zu ebnen, erinnert eco Verband der deutschen Internetwirtschaft eV an ein Informationsblatt, das bereits seit Mai dieses Jahres bereit liegt. Das Best-Practice-Sheet "Using the RDRS Effectively â Tips for Requestors" informiert in einer vierseitigen .pdf-Dokumentation, wie man als Betroffener eine erfolgreiche Anfrage stellen kann. Zu Anfang weist eco darauf hin, dass der Hauptgrund, warum eine Anfrage über den RDRS abgelehnt wird, deren Unvollständigkeit ist. Betroffene müssen erklären, warum sie die Daten des Domain-Inhabers brauchen. Dies müsse mit aussagekräftigen Beweisen sowie korrekten und kohärenten Informationen untermauert werden, samt vollständigen Angaben über die eigene Identität. Ein wichtiges Element für Registrare ist die Abwägung des Schutzes der Daten ihrer Kunden gegenüber den Rechten des Betroffenen. Hier muss der Betroffene überzeugend begründen, warum seine Rechtsposition schwerer wiegt als die Datenschutzrechte des Domain-Inhabers. Auf Rückfragen des Registrars solle man zügig antworten. Zudem sollte man seine Hausaufgaben gemacht und eine Recherche hinsichtlich des Domain-Inhabers vorgenommen haben, um keine Auskünfte für Daten zu fordern, die offen im Internet herumliegen. Weiter gibt eco noch einige â im Grunde â Selbstverständlichkeiten an, die Betroffene beachten sollten, die man aber im Eifer der Sache allzu leicht auÃer Acht lässt.
Die vierseitige Dokumentation, in der sich lediglich auf drei Seiten Informationen finden, wobei die letzte Seite im Grunde nur eine Zusammenfassung der beiden vorangegangenen ist, sieht nach nicht viel aus. Wer sie sich aber zu Herzen nimmt und danach vorgeht, soweit er von einer Markenrechts- oder sonstigen Rechtsverletzung, die sich aus einer Domain und deren Webseite ergibt, geschädigt sieht, kommt an diesem Vademekum nicht vorbei. Die Lektüre des Papers "Using the RDRS Effectively â Tips for Requestors" ist unbedingt empfehlenswert.
Das Paper "Using the RDRS Effectively â Tips for Requestors" findet man unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/8/5YJKJCPP-5YH5OS0L-5YHTJFJC-192MW6B.html
Quelle: eco.de, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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06) friend.com - tiefe Bande für US$ 1.887.843,â
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Die vergangene Domain-Handelswoche bietet überwiegend saure Gurken, wenn da nicht kurzfristig zwei Meldungen über Millionen-Käufe aufgeploppt wären: friend.com kommt auf US$ 1.887.843,â (ca. EUR 1.748.003,â) und koko.com auf US$ 1.000.000,â (ca. EUR 925.926,â).
Das Preisniveau ist zurzeit nicht berauschend, weshalb wir mehr Domains im niedrigen Segment anzeigen. Aber an der Mitteilung von 04Media.co kommen wir nicht vorbei: das AI-Unternehmen Friend kaufte die Domain friend.com für US$ 1.887.843,â (ca. EUR 1.748.003,â), und das, obwohl die Start-Up-Kasse lediglich mit US$ 2,5 Mio. gefüllt ist; allerdings ist der Kaufpreis nicht sofort fällig, es gibt einen Zahlungsplan. Damit nicht genug, verkaufte James Booth über die Verkaufsbörse Atom (atom.com) die Domain koko.com zum Preis von US$ 1.000.000,â (ca. EUR 925.926,â). Die Domain war uns bereits im September 2014 begegnet, als sie für CNY 620.000,â (ca. EUR 80.534,â) in chinesische Hände ging.
Unter den Länderendungen liegt mobility.vc mit gerade mal US$ 8.500,â (ca. EUR 7.870,â) vorne. Einige weitere für die Länderendungen gelistete Verkäufe sind schon ein paar Wochen alt; sie waren durch bessere Preise in ihrer Zeit nicht erwähnenswert â jetzt aber schon.
Die neuen generischen Endungen sind dagegen stabiler und bieten unter anderem mit ton.cloud zum Preis von US$ 25.300,â (ca. EUR 23.426,â) solide Preise. Die klassischen generischen Endungen starten mit einem Duo: vacationrentals.net kommt auf US$ 11.750,â (ca. EUR 10.880,â) und vacationrentals.info auf US$ 10.000,â (ca. EUR 9.259,â). Letztere erzielte im Mai dieses Jahres noch nur US$ 3.999,â (ca. EUR 3.713,â), so dass der Verkäufer nicht schlecht bei seinem Handel wegkommt. Die vergangene Domain-Handelswoche überrascht mit gleich zwei Millionen-Deals und versüÃt die Saure-Gurken-Zeit.
Länderendungen
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mobility.vc US$ 8.500,â (ca. EUR 7.870,â)
coastal.us US$ 4.599,â (ca. EUR 4.258,â)
dei.us US$ 3.488,â (ca. EUR 3.230,â)
ebike.co.uk GBP 3.561,â (ca. EUR 4.154,â)
twopointsixchallenge.co.uk US$ 1.554,â (ca. EUR 1.439,â)
vendor.co.uk US$ 1.520,â (ca. EUR 1.407,â)
train.uk US$ 1.507,â (ca. EUR 1.395,â)
mackays.co.uk US$ 1.355,â (ca. EUR 1.255,â)
commercials.co.uk US$ 1.246,â (ca. EUR 1.154,â)
jess.co.uk US$ 1.238,â (ca. EUR 1.146,â)
tips.uk US$ 1.161,â (ca. EUR 1.075,â)
asiadirect.de EUR 3.000,â
artuniverse.de EUR 2.500,â
dtec.eu EUR 2.499,â
mytrachten.de EUR 2.750,â
pm-gruppe.de EUR 2.750,â
wedoit.eu EUR 2.599,â
glueckszeit.de EUR 2.510,â
openhouse.in US$ 2.980,â (ca. EUR 2.759,â)
151.in US$ 2.158,â (ca. EUR 1.998,â)
515.in US$ 2.158,â (ca. EUR 1.998,â)
Neue Endungen
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ton.cloud US$ 25.300,â (ca. EUR 23.426,â)
bitcoin.community US$ 16.260,â (ca. EUR 15.056,â)
2.how US$ 7.877,â (ca. EUR 7.294,â)
view.art US$ 6.500,â (ca. EUR 6.019,â)
archive.art US$ 3.250,â (ca. EUR 3.009,â)
create.art US$ 3.250,â (ca. EUR 3.009,â)
lux.art US$ 3.250,â (ca. EUR 3.009,â)
party.art US$ 3.250,â (ca. EUR 3.009,â)
saint.art US$ 3.250,â (ca. EUR 3.009,â)
soul.art US$ 3.250,â (ca. EUR 3.009,â)
Generische Endungen
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vacationrentals.net US$ 11.750,â (ca. EUR 10.880,â)
vacationrentals.info US$ 10.000,â (ca. EUR 9.259,â)
politexpert.net US$ 3.900,â (ca. EUR 3.611,â)
ubit.org EUR 3.600,â
eurelco.org US$ 3.650,â (ca. EUR 3.380,â)
hiawatha-webserver.org US$ 3.601,â (ca. EUR 3.334,â)
infrastructure.info US$ 3.599,â (ca. EUR 3.332,â)
southfloridaparks.org US$ 3.550,â (ca. EUR 3.287,â)
warnerfamilypractice.net US$ 3.550,â (ca. EUR 3.287,â)
indonesiaheritage.org US$ 3.500,â (ca. EUR 3.241,â)
christmastrivia.net US$ 3.250,â (ca. EUR 3.009,â)
caseplace.org US$ 3.200,â (ca. EUR 2.963,â)
hesed.net US$ 2.950,â (ca. EUR 2.731,â)
oncam.net US$ 2.500,â (ca. EUR 2.315,â)
nphchq.org US$ 2.225,â (ca. EUR 2.060,â)
.com
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friend.com US$ 1.887.843,â (ca. EUR 1.748.003,â)
koko.com US$ 1.000.000,â (ca. EUR 925.926,â)
forexcentral.com US$ 5.950,â (ca. EUR 5.509,â)
ç.com US$ 5.830,â (ca. EUR 5.398,â)
bayberrybeerhall.com US$ 5.500,â (ca. EUR 5.093,â)
clamcase.com US$ 5.365,â (ca. EUR 4.968,â)
debtbot.com US$ 5.295,â (ca. EUR 4.903,â)
a97.com US$ 5.100,â (ca. EUR 4.722,â)
sweetpotatoeskitchen.com US$ 5.100,â (ca. EUR 4.722,â)
alicewingerden.com US$ 5.100,â (ca. EUR 4.722,â)
dvinelounge.com US$ 5.100,â (ca. EUR 4.722,â)
kx8.com US$ 5.001,â (ca. EUR 4.631,â)
betstation.com US$ 5.001,â (ca. EUR 4.631,â)
memeworld.com US$ 4.999,â (ca. EUR 4.629,â)
loybet.com US$ 4.900,â (ca. EUR 4.537,â)
siestakeylive.com US$ 4.895,â (ca. EUR 4.532,â)
cleaninglab.com US$ 4.160,â (ca. EUR 3.852,â)
irtk.com US$ 4.000,â (ca. EUR 3.704,â)
777jili.com US$ 3.847,â (ca. EUR 3.562,â)
vottacity.com US$ 3.000,â (ca. EUR 2.778,â)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, domainnamewire.com, domaininvesting.com, eigene Recherche
EVENT
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07) August - dritter "Domain Name Summit" in London
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Auch in diesem August treffen sich Domain-Käufer und -Verkäufer, Investoren, Entwickler, Juristen, Registrare und Hosting-Provider von Angesicht zu Angesicht bei dem als Präsenzveranstaltung ausgelegten dritten "London Domain Name Summit".
Nachdem der "London Domain Name Summit" in den vergangenen Jahren sich als Magnet der Domain-Branche entwickelte, findet vom 19. bis zum 21. August 2024 die Veranstaltung zum dritten Mal statt. Veranstaltungsort ist wieder das Hilton London Metropole. Der Veranstalter "Domain Summit Ltd" konzipiert den "London Domain Name Summit" als Networking-Konferenz und Messe für erfolgreiche Domain-Geschäfte mit zahlreichen Workshops. Die Veranstaltung beginnt für geladene Gäste am Montag, dem 19. August 2024, mit einer exklusiven Besichtigung des Geländes, gefolgt von einem Abend, an dem .com-Domains gefeiert werden, was immer unter letzterem zu verstehen ist. Die folgenden Tage bieten reichlich Gelegenheit, Kontakte zu anderen Teilnehmern, Branchenexperten und potenziellen Partnern zu knüpfen und von den 38 Vortragenden zu lernen, darunter Paul Keating (Rechtsanwalt, law.es), Christopher Mondini (ICANN), Christian Voà (Sedo), Claus Barche (InterNetX) und Kieren McCarthy (Nominet). Am 22. August 2024 endet der Summit mit einem gemeinsamen späten Frühstück und der Möglichkeit, durch den Hyde-Park zu schlendern und Vögel zu beobachten.
Der "Domain Name Summit London" findet vom 19. bis 21. August 2024 im Hilton London Metropole, 225 Edgware Road, London W2 1JU (GroÃbritannien) statt. Daneben gibt es an jedem Veranstaltungstag einen "Side Track Event". Die Teilnahme kostet GBP 450,â nebst einer Gebühr in Höhe von GBP 6,75 pro Ticket.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link
Quelle: summit.london, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908
Daniel Dingeldey
Gautinger StraÃe 10
82319 Starnberg
http://www.domain-recht.de
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Daniel Dingeldey (Kontaktdaten siehe oben)
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Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
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