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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1126 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 14. Juli 2022 |
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Willkommen bei der 1126. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 21. Juli 2022.
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INHALT Ausgabe #1126
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01)...News: DSA - EU-Parlament verschärft Online-Haftung
02)...News: DENIC eG - Neuauflage des Domain-Atlas
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .fr, .so und .ua
04)...Recht: dwrs.com - Wenn der Broker zu dynamisch handelt
05)...Recht: Howard Neu - Panelisten-Listen für Q1/2022
06)...Handel: technologyholdings.com - Wert verhundertfacht
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07)...Event: Brühl - 12. Internet Security Days im September
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) DSA - EU-Parlament verschärft Online-Haftung
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Das EU-Parlament hat am 05. Juli 2022 den Vorschlag für das Ge-
setz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) an-
genommen und damit unter anderem die Haftung im Online-Bereich
neu geregelt. Auch Domain-Registries und Registrare sind davon
betroffen.
Am 15. Dezember 2020 hatte die EU-Kommission einen ersten Vor-
schlag für den DSA vorgelegt. Er zielt darauf ab, Verantwort-
lichkeiten der Nutzer von Plattformen und Behörden neu zu ord-
nen, wobei die EU-Bürger im Mittelpunkt stehen. Erreicht wer-
den soll besserer Schutz der Verbraucher und ihrer Grundrechte
im Internet, die Schaffung eines leistungsfähigen bzw. klaren
Transparenz- und Rechenschaftsrahmens für Online-Plattformen
sowie die Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfä-
higkeit im Binnenmarkt. Im Rahmen einer Schlussabstimmung hat
das EU-Parlament nun das Gesetz über digitale Dienste mit 539
zu 54 Stimmen bei 30 Enthaltungen angenommen. Zeitgleich wurde
auch das Gesetz über digitale Märkte (DMA) mit 588 zu 11 Stim-
men bei 31 Enthaltungen angenommen. Für die Domain Name Indus-
try ist vor allem der DSA relevant, da er Anbieter digitaler
Dienste dazu verpflichtet, gegen die Verbreitung illegaler In-
halte, Desinformation und andere Gefahren für die Gesellschaft
vorzugehen. Dazu gehören neue MaÃnahmen zur Bekämpfung illega-
ler Online-Inhalte und die Verpflichtung von Plattformen zu
schnellen Reaktionen, wobei die Grundrechte wie das Recht auf
freie MeinungsäuÃerung und der Datenschutz gewahrt werden müs-
sen.
Die Vorschriften des DSA richten sich unter anderem an die An-
bieter von Vermittlungsdiensten unabhängig von ihrem Nieder-
lassungsort oder Sitz, sofern sie Dienste in der EU anbieten,
belegt durch eine wesentliche Verbindung zur Union. Die Aus-
richtung von Tätigkeiten auf einen oder mehrere Mitgliedstaa-
ten kann sich auch aus der genutzten Top Level Domain ergeben.
Zu den Anbietern von Vermittlungsdiensten einer "reinen Durch-
leitung" zählen beispielsweise Internet-Austauschknoten, draht-
lose Zugangspunkte, virtuelle private Netze, DNS-Dienste und
DNS-Resolver, Dienste von Namenregistern der Domäne oberster
Stufe (also Registries) sowie Registrierungsstellen. Sie müs-
sen eine zentrale Kontaktstelle einrichten, die es den Nutzern
ermöglicht, direkt und schnell mit ihnen zu kommunizieren. Vor
allem aber müssen die EU-Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass
wirksame und verhältnismäÃige MaÃnahmen getroffen werden kön-
nen, um besonders schweren und dauerhaften Zuwiderhandlungen
gegen die Verordnung entgegenzuwirken. Dazu gehören ausdrück-
lich Zugangsbeschränkungen. Sie müssen verhältnismäÃig sein,
befristet sein und sich grundsätzlich an einen Anbieter von
Vermittlungsdiensten richten, wie etwa den Hosting- oder Inter-
netdiensteanbieter, "das betreffende Register oder die betref-
fende Registrierungsstelle für Domänennamen, da diese Stellen
angemessen in der Lage sind, dieses Ziel zu erreichen, ohne
den Zugang zu legalen Informationen unangemessen zu beschrän-
ken." Dabei haften die Anbieter von Vermittlungsdiensten für
Schäden von Nutzern der Dienste, die durch VerstöÃe des jewei-
ligen Anbieters von Vermittlungsdiensten gegen die in dieser
Verordnung festgelegten Verpflichtungen verursacht werden. Die
Rede ist von Geldstrafen in Höhe von bis zu 10 Prozent des im
vorhergehenden Geschäftsjahr weltweit erzielten Gesamtumsatzes.
Bei wiederholten VerstöÃen können die Strafen bis zu 20 Prozent
des Umsatzes betragen.
Sobald der Rat die beiden Gesetze im Juli (DMA) und im Septem-
ber (DSA) 2022 offiziell annimmt, werden sie im Amtsblatt der
EU veröffentlicht und treten 20 Tage nach der Veröffentlichung
in Kraft. Das Gesetz über digitale Dienste ist in der EU unmit-
telbar anwendbar und gilt 15 Monate nach seinem Inkrafttreten
bzw. frühestens ab dem 01. Januar 2024. Für sehr groÃe Online-
Plattformen und Suchmaschinen gilt das Gesetz über digitale
Dienste schon früher - und zwar vier Monate, nachdem sie von
der Kommission als sogenannter "Gatekeeper" eingestuft wurden.
Den angenommenen Text des DSA finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2781
Den angenommenen Text zum DMA finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2782
Quelle: europa.eu, eigene Recherche
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02) DENIC eG - Neuauflage des Domain-Atlas
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Das Jahr 2021 endete mit offiziell bestätigten 17.160.504 .de-
Domains. Das gibt die Registry DENIC eG in einer Neuauflage
ihres Domain-Atlas für Deutschland bekannt. Statistisch be-
trachtet hat damit schon jeder fünfte Einwohner der Bundesrepu-
blik eine eigene .de-Domain registriert.
Es ist mittlerweile gute Tradition, dass die DENIC einmal jähr-
lich ihre Domain-Statistik samt regionaler Verteilung aller re-
gistrierten .de-Domains veröffentlicht. Das zweite Pandemie-
jahr in Folge kann sich dabei durchaus sehen lassen. In allen
16 Bundesländern zusammen waren am 31. Dezember 2021 insgesamt
15.378.076 .de-Domains registriert, ein Plus von 217.944 Do-
mains gegenüber dem Vorjahr. Damit lag das Wachstum etwas hin-
ter dem Ergebnis aus 2020, als es um 250.377 Domains vorange-
gangen war. Bei den Bundesländern führt nach absoluten Zahlen
unverändert Nordrhein-Westfalen mit 3.356.179 .de-Domains, ein
leichtes Plus von 1,6 Prozent gegenüber 2020. Auf den Plätzen
folgen sodann Bayern (2.744.159 Domains), Baden-Württemberg
(2.041.373 Domains) und Niedersachsen (1.423.575 Domains). Den
gröÃten Sprung machte Bremen; dort stieg die Zahl der Inha-
ber einer .de-Domain um 6,8 Prozent an und damit deutlich über
dem Bundesdurchschnitt von 1,4 Prozent. Bezogen auf die Anzahl
der Einwohner führt hingegen weiterhin Hamburg mit 325 .de-Do-
mains je 1.000 Einwohner (2019 waren es noch 319 .de-Domains
je 1.000 Einwohner) deutlich vor der Bundeshauptstadt Berlin
mit 274 .de-Domains je 1.000 Einwohner und Bayern mit 209 je
je 1.000 Einwohner. Im Durchschnitt haben inzwischen 185 von
1.000 Einwohnern eine eigene .de-Domain. Das West-Ost-Gefälle
innerhalb Deutschlands bei der Verteilung von .de-Domains ist
leider nahezu unverändert.
Legt man die Lupe auf die 401 deutschen Städte und Kreise, hat
sich an der Spitzenposition wenig getan. Bezogen auf die Ein-
wohnerzahl liegt unverändert Osnabrück ganz an der Spitze, mit
1.572 .de-Domains je 1.000 Einwohner; gegenüber 2019 bedeutet
das ein Plus von 9 Domains je 1.000 Einwohner. Seinen zweiten
Platz verteidigt hat der Landkreis Starnberg mit 508 .de-Do-
mains je 1.000 Einwohner; nach einem deutlichen Anstieg um
15,3 Prozent im Jahr 2020 waren es 2021 immerhin noch 4,2 Pro-
zent und damit der beste Wert in den Top Ten. Auf den dritten
Stockerl-Platz vorgerutscht ist der Landkreis Freising mit 419
.de-Domains je 1.000 Einwohner, ein hauchdünner Vorsprung ge-
genüber der Stadt München, die auf 418 .de-Domains je 1.000
Einwohner kommt. Ein anderes Bild ergibt sich, wenn man die ab-
soluten Zahlen betrachtet. Hier führt Berlin die Städtewertung
mit 1.005.052 .de-Domains an; erst mit deutlichem Abstand fol-
gen sodann wie im Vorjahr München (620.887), Hamburg (599.586)
und Köln (379.162). Bei den Städten und Kreisen mit der gröss-
ten prozentualen Steigerung führt die Stadt Bremerhaven mit ei-
nem Plus von 32,4 Prozent vor dem Landkreis Amberg-Sulzbach
(20,4 Prozent) und dem Landkreis Schwalm-Eder-Kreis (11,2 Pro-
zent).
Verbleiben noch 1.695.256 Domains für Inhaber, die ihren Haupt-
wohnsitz auÃerhalb Deutschlands haben. Ihr Anteil ist mit 9,88
Prozent nochmals deutlich gestiegen; bereits im Vorjahr gab es
ein Plus von 9,7 Prozent. Hiervon wiederum entfällt mit deutli-
chem Abstand von 21 Prozent der gröÃte Anteil auf Personen mit
Sitz in den USA, die jedoch leicht verlieren; 2020 waren es
noch 23 Prozent. Wie im Vorjahr bei 13 Prozent liegen die Nie-
derlande auf Platz zwei noch vor Russland mit ebenfalls unver-
änderten 9 Prozent. Ob sich der Krieg in der Ukraine auswirkt,
werden wir erst 2023 wissen. Auf die Nachbarländer Ãsterreich
und Schweiz entfallen 9 und 5 Prozent des Domain-Bestands aus-
ländischer Inhaber sowie je 5 Prozent auf GroÃbritannien sowie
Portugal. Wer sich näher informieren will: Umfangreiches Daten-
und Graphikmaterial sowie die komplette Regionalauswertung als
Excel-Tabelle für alle Stadt- und Landkreise liefert der Sta-
tistikbereich der DENIC-Webseite zum kostenlosen Download.
Weitere ausführliche Informationen sowie eine graphische Aus-
wertung finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2783
Quelle: denic.de
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .fr, .so und .ua
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Die Ukraine bleibt im Domain Name System stabil: mit Hilfe der
Tschechischen Republik ist der Betrieb von .ua exterritorial
gesichert. Derweil bekämpft .fr DNS-Missbrauch, während man in
Somalia Ãrger mit und um .so hat - hier unsere Kurznews.
Die .fr-Verwalterin AFNIC denkt über einschneidende Ãnderungen
bei der Registrierung von Domain-Namen mit französischer Län-
derendung nach. Künftig will die Registry die Daten von Domain-
Inhabern unmittelbar bei Registrierung einer .fr-Domain verifi-
zieren, also noch bevor die .fr-Domain nutzbar ist. AFNIC will
damit Missbrauch erschweren und Streit reduzieren. Zu diesem
Zweck läuft seit dem 27. Juni 2022 und noch bis 25. September
2022 eine öffentliche Konsultation, um Stellungnahmen aller be-
teiligten Interessengruppen einzuholen. Geprüft werden soll
unter anderem, ob der Domain-Inhaber seinen Sitz innerhalb der
EU oder in einem Land der Europäischen Freihandelsassoziation
(Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) hat. Ausser-
dem achtet AFNIC auf präzise WHOIS-Informationen. Bei Zweifels-
fällen kann AFNIC ein Verfahrens namens "justification" einlei-
ten, auf das hin die Domain für sieben Tage eingefroren wird;
der Domain-Inhaber ist weiter verpflichtet, Nachweise wie eine
Kopie des Personalausweises vorzulegen. Kommt er dem nicht
nach, wird die Domain für 30 Tage blockiert; kommt auch dann
kein ordnungsgemäÃer Nachweis, wird die Domain gelöscht. AFNIC
verspricht sich davon einen wertvollen Betrag im Bemühen, DNS-
Missbrauch zu unterbinden.
Die im Osten Afrikas gelegene Bundesrepublik Somalia hat Ãrger
mit ihrer Landesendung .so. Nachdem die Regierung am 09. März
2018 bekanntgegeben hatte, dass die National Communications Au-
thority (NCA) die Registry-Funktion vom bisherigen Verwalter,
dem Somali National Information Center (SONIC), übernimmt, hät-
te die IT-Industrie des Landes einen kräftigen Schub erhalten
sollen. Doch nach einem Bericht der somalischen Wochenzeitung
"Puntland Post" kassiert vor allem SONIC weiter ab. So ist SO-
NIC nach wie vor als technischer Verwalter von .so benannt,
und soll in dieser Funktion über akkreditierte Registrare .so-
Domains verkaufen sowie den Bundesstaaten den Betrieb von Sub-
Domains ermöglichen. Stattdessen hostet SONIC nun die Webprä-
senzen von Ministerien gratis, hat aber im Gegenzug solche Un-
ternehmen akkreditiert, die Führungskräften von SONIC gehören
sollen. Zudem bleibt das Management der nationalen Ressource
intransparent. So erleidet .so zusätzlichen Schaden zu den oh-
nehin strengen Vergaberegeln. Aktuell können natürliche und ju-
ristische Personen .so-Domains nur unter bestimmten Vorausset-
zungen registrieren. Die Registrierung erfordert, dass der Do-
main-Inhaber sowohl zum Zeitpunkt der Registrierung als auch
danach einen Firmensitz, Wohnsitz oder eine berechtigte und
nachweisbare Verbindung zu Somalia vorweisen kann. Ob und in-
wieweit die Einhaltung dieser Voraussetzung geprüft wird, ist
jedoch bestenfalls offen.
Hostmaster Ltd., Verwalterin der ukrainischen Länderendung .ua,
kann ein Stückchen ruhiger in die Zukunft blicken. Wie CZ.NIC
z.s.p.o, Verwalterin der tschechischen Länderendung .cz, mitge-
teilt hat, ist der Betrieb von .ua durch Server von CZ.NIC si-
chergestellt. Teile des Registrierungssystems sind auf Daten-
zentren in Tschechien ausgelagert; ausserdem ist ein "authori-
tative DNS cluster" auf dem Gebiet der Tschechischen Republik
angelegt worden. "We are sincerely grateful to our Czech col-
leagues from CZ.NIC and NIX.CZ for the help in this difficult
situation, with whom we keep warm relationships and usually
meet and communicate during professional international forums",
sagte Oleh Levchenko, Direktor von Hostmaster Ltd. Innerhalb
kürzester Zeit wurde das notwenige technische Equipment erwor-
ben oder angemietet; zudem floss die jahrzehntelange Erfahrung
von CZ.NIC in das Projekt mit ein, inklusive einer 100 GB-Ver-
bindung zum Netzknoten von CZ.NIC. Auch die Inhaber von .ua-Do-
mains müssen um ihre Adressen nicht bangen: Hostmaster hat die
Löschung von .ua-Domains ausgesetzt, bis der Krieg mit Russ-
land endet. Zu diesem Zweck ist die "Redemption Period", also
die bisher 30- und zuletzt 60-tägige Phase im Anschluss an das
Auslaufen des Registrierungsvertrages bis zur Löschung einer
Domain, bis zum Ende des Kriegsrechts und damit vorerst auf un-
bestimmte Zeit verlängert.
Quelle: afnic.fr, puntlandpost.net, nic.cz
DOMAIN-RECHT
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04) dwrs.com - Wenn der Broker zu dynamisch handelt
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Zur Abwechslung bieten wir diesmal eine UDRP-Entscheidung, bei
der die Beschwerdeführerin erfolgreich war. Der Entscheider
orientierte sich bei der Frage nach der Bösgläubigkeit an den
vom Broker des Domain-Inhabers genannten Zahlen. Das finden Do-
main-Investoren nicht lustig.
Die niederländische MAGT Holding B.V. sieht ihre Markenrecht
an den Kürzeln "DW\RS" (Wort-/Bild-Marke) und "DWRS" verletzt,
die seit Januar 2016 und Oktober 2017 in den Niederlanden und
Europa geschützt sind. Das Unternehmen selbst wurde 2015 ge-
gründet und ist unter der Domain dwrslabel.com mit einem Ange-
bot von Schuhen im Internet aktiv. Die im Verfahren streitige
Domain dwrs.com wurde 2001 registriert; über die Jahre änder-
ten sich die WHOIS-Daten der Domain aber mehrfach, zuletzt im
Jahr 2022. Unklar blieb, ob mit eine der Ãnderungen der WHOIS-
Daten auch eine Ãnderung des Domain-Inhabers einherging. Der
Registrar vermochte lediglich als Inhaber anzugeben "Transla-
tion Failed Translation Failed" mit Sitz in China. Auf Nach-
frage ergaben sich keine Erkenntnisse. Die MAGT Holding ver-
suchte, die Domain zwischen Juni und November 2021 über einen
GoDaddy-Broker für EUR 1.000,- zu kaufen. Der Broker empfahl,
das Angebot auf US$ 2.500,- bis 5.000,- und dann auf US$
10.000,- zu erhöhen. Die MAGT Holding bot daraufhin einen Be-
trag von "US$ 1.000,-" (laut Entscheidung). Im November 2021
meinte der Broker, der Inhaber habe ihm gesagt, er werde ledig-
lich ein Angebot über US$ 40.000,- akzeptieren. Das schmeckte
der MAGT Holding nicht, weshalb sie ein UDRP-Verfahren vor der
WIPO anstrengte. WIPO versuchte, dem Gegner die Beschwerde zu-
zusenden, was jedoch wegen unbrauchbarer Angaben seitens des
Inhabers gegenüber dem Registrar nicht möglich war. Vom Gegner
liegt demgemäà keine Stellungnahme vor. Als Entscheider kam
der australische Rechtsanwalt und Lehrbeauftragten Warwick A.
Rothnie zum Zug. Der meinte, da Domain-Inhaber verpflichtet
sind, korrekte Daten über sich für das WHOIS-Verzeichnis anzu-
geben, hatte der Gegner eine faire Möglichkeit, dem UDRP-Ver-
fahren entgegenzutreten.
Rothnie gab der Beschwerde der MAGT Holding statt (WIPO Case
No. D2022-0938). Die Domain und die Marken seien identisch,
stellte Rothnie fest. Es sei kein Recht oder berechtigtes Inte-
resse des Gegners an der Domain erkennbar: da keine korrekten
Angaben zu seinem Namen vorliegen, sei nicht nachvollziehbar,
ob der Gegner unter dem Domain-Namen bekannt sei. Rothnie lieÃ
sich von der Argumentation der Beschwerdeführerin leiten, die
vortrug und belegte, dass im Oktober 2016 die Domain aufhörte,
auf die Seite xz.com weiterzuleiten, wo sie zum Verkauf angebo-
ten worden war. Das zeige, so die Beschwerdeführerin, dass der
Gegner danach Inhaber der Domain wurde. Rothnie verwies weiter
auf den WIPO Overview 3.0, dem zu entnehmen ist, dass ein Vier-
Zeichen-Akronym nicht notwendigerweise ein Recht oder berech-
tigtes Interesse an einer Domain generiere. Demnach sehe es in
erster Linie danach aus, dass der Domain-Inhaber falsche Daten
geliefert hat, und obwohl er die Möglichkeit erhalten hatte,
diese zu korrigieren, hat er sich dazu entschieden, das nicht
zu tun. Nach alle dem vermochte Rothnie hier kein Recht oder
berechtigtes Interesse zu Gunsten des Gegners zu erkennen und
bestätigte damit das Vorliegen des 2. Elements der UDRP.
Alsdann prüfte er die Frage der Bösgläubigkeit des Gegners bei
Registrierung und Nutzung der Domain. Rothnie stellte fest,
die Beschwerdeführerin habe nachvollziehbar dargelegt, dass
der Gegner die Domain registrierte, nachdem ihre Marken be-
kannt geworden waren. Weder habe der Gegner das verneint, noch
habe er verneint, dass er die Marken der Beschwerdeführerin
kannte. Vielmehr habe er durch seinen Broker angeboten, die
Domain zum Preis von US$ 40.000,- an die Beschwerdeführerin
zu verkaufen. Rothnie sah keine Hinweise, die dafür sprachen,
dass dieser Betrag den tatsächlichen, dem der Domain innewoh-
nenden Wert widerspiegele. Im Gegenteil deutete die Empfehlung
des GoDaddy-Brokers, das Angebot zu erhöhen, darauf hin, dass
das Gegenangebot von US$ 40.000,- nicht dem tatsächlichen Wert
der Domain entspreche, sondern vielmehr dem Wissen um die Mar-
ken der Beschwerdeführerin entstamme. Rothnie verwies weiter
auf die gängige Praxis, dass falsche Angaben im WHOIS für die
Bösgläubigkeit sprechen. Da der Gegner weder ein Recht noch
ein berechtigtes Interesse an der Domain für sich in Anspruch
nahm noch auch Nachweise dafür vorlegte, stellte Rothnie hier
die Bösgläubigkeit des Gegners fest. Demgemäà entschied er auf
Transfer der Domain dwrs.com auf die Beschwerdeführerin.
Domain-Investor Elliot Silver sieht aufgrund der UDRP-Entschei-
dung zu dwrs.com ein deutliches Problem mit den von Brokern ge-
nannten Preisen, die nicht unbedingt den Wert einer Domain wi-
derspiegeln, sondern einen Ausgangsbetrag für die Kaufpreisver-
handlung von Seiten des Verkäufers. Im Grunde bestätigt er den
Ausgang des Verfahrens, doch kritisiert er, dass Rothnie die
Preis-Angaben des Broker zur Bewertung des Wertes der Domain
und damit der Bösgläubigkeit des Gegners herangezogen hat. Der
Broker wollte lediglich den besten Preis für seinen Kunden he-
rausschlagen, und damit gehe einher, dass bei einer Verhand-
lung über einen dynamisch bewerteten Vermögenswert wie Domain-
Namen Broker in der Regel schrittweise Angebotsverbesserungen
vorschlagen.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain dwrs.com finden Sie un-
ter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2784
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, domaininvesting.com, eigene Recherche
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05) Howard Neu - Panelisten-Listen für Q1/2022
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Domain-Anwalt Howard Neu führt seit einigen Jahren Listen von
UDRP- und URS-Entscheidern bei WIPO und NAF, die Streitbeile-
gungsverfahren zu Gunsten von Domain-Inhabern entscheiden.
Dieser Tage legte er in zwei Artikeln die aktuellen Listen der
Forums-Panelisten für das erste Halbjahr 2022 vor. Diesmal be-
rücksichtigte Neu alle - und damit auch die Standard- - Ent-
scheidungen.
Der US-amerikanische Rechtsanwalt Howard Neu war mitverantwort-
lich für die früheren Domainer-Konferenzen T.R.A.F.F.I.C., die
er zusammen mit Domain-King Rick Schwartz in die Welt rief und
lange Jahre mit ihm organisierte. Als Kenner der Domain-Inves-
toren-Landschaft und der juristischen Nöte von Domainern im
Falle von UDRP-Verfahren, bereitet er Listen von UDRP-Entschei-
dern auf, die Domainer-freundliche Entscheidungen treffen. Die
Kenntnis der freundlichen Entscheider eines UDRP-Verfahrens
hilft, die eigenen Chancen im Verfahren zu erhöhen, da man ge-
gebenenfalls ein Gremium aus drei Panelisten beantragen kann,
wobei man einen der Entscheider selbst auswählen darf. In die-
sem Jahr berücksichtigt Neu erstmals alle, also auch die Be-
schwerdeführer-freundlichen, von den Panelisten getroffenen
Entscheidungen, weshalb sich die Listen ändern. Sie orientie-
ren sich jetzt auch daran, wer die meisten Entscheidungen ge-
troffen hat. Zusätzlich wird die Anzahl der Abweisungen berück-
sichtigt.
Das Forum (National Arbitration Forum) lieferte im vergangenen
Halbjahr 1.120 Fälle, davon 75, bei denen die Gegner Stellung
genommen haben. 1.045 Fälle blieben ohne gegnerische Reaktion;
bei denen kam es in 1.032 Fällen zum Transfer der Domain(s),
was 98,7 Prozent entspricht. In 13 Fällen wurde die Beschwerde
zurückgewiesen, und in einem Fall ein Reverse Domain Name Hi-
jacking (RDNH) festgestellt. Bei den 75 Fällen, bei denen sich
der Gegner meldete und verteidigte, kam es zu 46 (61 Prozent)
Transfers der Domain(s), 29 Mal wurde der Transfer verneint
und dabei sechs mal RDNH festgestellt. Für die RDNH-Entschei-
dungen sind die bekannten Entscheider Alan Limbury (2), Gerald
Levin (1), Nathalie Dreyfus (1) und zu dritt: einmal Steve Le-
vy, Terry Peppard und Alan Limbury (1), sowie Nathalie Dreyfus,
Hon. Neil Brown und David Sorkin (1) benannt. Die Anzahl der
Entscheider bei Beschwerden ohne aktiven Gegner beläuft sich
auf 31, von denen Paul Dicicco die meisten Fälle entschied
(137), gefolgt von Richard Hill (126 Transfers, 3 Abweisungen).
45 Entscheider waren hingegen bei den 75 Fällen, bei denen der
Gegner sich meldete, aktiv. Hier verantwortete als führender
Charles Kuechenmeister 6 Transferentscheidungen und 2 Abweisun-
gen, gefolgt von Gerald Levine mit 4 Transfers, 2 Abweisungen
und 1 RDNH.
Im zweiten Teil seiner Artikel-Serie liefert Neu drei Listen:
die Forum-Panelisten, die im ersten Halbjahr 2022 die meisten
Abweisungen entschieden haben, die, die in den vergangenen
zwölf Monaten die meisten Beschwerden abgewiesen haben, und
die, die überhaupt die meisten Abweisungen entschieden haben.
Die erste Liste führt Terry Peppard mit fünf Abweisungen im
1. Halbjahr 2022 an, wobei er 2 RDNH-Entscheidungen dabei hat.
Gleichauf steht Richard Hill, der allerdings keine RDNH-Ent-
scheidungen aufweist. Bei der 2. Liste steht Richard Hill mit
9 Abweisungen in den vergangenen zwölf Monaten an erster Stel-
le. Und die meisten Abweisungen überhaupt beim Forum erzielt
Debrett Lyons mit insgesamt 131, gefolgt von Hon. Neil Brown
mit 101 Abweisungen.
Die Aufnahme aller Entscheidungen in die Listen gewährt einen
leicht anderen Blick auf das Entscheidungsgeschehen. Man be-
kommt ein Gefühl für die wenigen Abweisungen gegenüber der Men-
ge an positiven Entscheidungen. Das verdeutlicht, das Verhält-
nis von dem Standard-Domain-Grabberfall gegenüber den geringen
Ausnahmen eines möglichen berechtigten Interesses beim Schutz
eigener Rechte. Howard Neu kündigt im letzten Satz seines 2.
Artikels schon die Listen für die WIPO-Entscheidungen an. Wir
sind gespannt.
Die beiden Artikel finden sich zur Zeit nicht mehr auf dem
Webangebot von Howard Neu, waren aber ursprünglich zu finden
unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2785
> https://www.domain-recht.de/verweis/2786
Quelle: neusnews.com, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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06) technologyholdings.com - Wert verhundertfacht
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Die vergangene Domain-Handelswoche ist wieder deutlich schwä-
cher, kommt aber mit technologyholdings.com zum Preis von US$
150.000,- (ca. EUR 147.059,-), womit sie um ein Vielfaches im
Preis gestiegen ist.
Warten zahlt sich aus: die diesmal teuerste Domain der Woche
ist technologyholdings.com mit ihrem Preis von US$ 150.000,-
(ca. EUR 147.059,-). Im November 2007 war sie noch für ledig-
lich US$ 2.188,- (ca. EUR 1.503,-) zu haben; knapp 15 Jahre
später hat sich der Preis beinahe verhundertfacht (in Euro).
Aber es ist nicht die einzige .com-Domain, die sich entwickelt
hat. Im Dezember 2010 kam cuevana.com auf US$ 2.800,- (ca. EUR
2.137,-), jetzt erzielt sie US$ 20.000,- (ca. EUR 19.608,-).
Nicht so beeindruckend läuft es bei applift.com, die heute auf
US$ 6.007,- (ca. EUR 5.889,-) kommt, während sie vor zehn Jah-
ren, im Juli 2012, bei unerheblich geringeren US$ 4.500,- (ca.
EUR 3.659,-) lag.
Unter den Länderendungen steht testimonial.io mit sehr guten
US$ 35.000,- (ca. EUR 34.314,-) vorne. Entwickelt haben sich
fruits.co von US$ 2.000,- (ca. EUR 1.754,-) im August 2018 auf
jetzt GBP 3.000,- (ca. EUR 3.504,-), und - leider nicht zu ih-
rem Vorteil - go2.co.uk von US$ 4.030,- (ca. EUR 3.030,-) im
Juni 2013 auf jetzt nur noch US$ 1.012,- (ca. EUR 992,-). Die
deutsche Endung findet man unter ferner liefen.
Die neuen generischen Endungen dienen mit conviction.xyz zum
Preis von US$ 14.888,- (ca. EUR 14.596,-) an erster Stelle.
Für Bewegung sorgte wieder einmal der biz.club mit diesmal le-
diglich US$ 1.706,- (ca. EUR 1.673,-): im April 2021 lag sie
bei US$ 4.210,- (ca. EUR 3.508,-), während sie sich im Novem-
ber 2017 mit US$ 2.951,- (ca. EUR 2.497,-) begnügt hatte. Die
klassischen generischen Endungen eröffnen mit rdp.net zum
nicht so tollen Preis von US$ 5.000,- (ca. EUR 4.902,-). Die
Domain cchit.org mit jetzt US$ 2.000,- (ca. EUR 1.961,-) zeigt
eine wenig beeindruckende Entwicklung seit Oktober 2015, als
sie noch auf US$ 2.100,- (ca. EUR 1.875,-) gekommen war. Die
vergangene Domain-Handelswoche sprüht keine groÃen Funken, bie-
tet zumindest aber eine rapide im Wert gestiegene Domain im
sechsstelligen Bereich.
Länderendungen
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testimonial.io US$ 35.000,- (ca. EUR 34.314,-)
dog.in EUR 11.700,-
commune.us US$ 8.000,- (ca. EUR 7.843,-)
lmf.co.uk GBP 5.999,- (ca. EUR 7.007,-)
zakat.fr EUR 4.000,-
hyperhidros.se US$ 3.926,- (ca. EUR 3.849,-)
digital-akademie.de EUR 3.500,-
fruits.co GBP 3.000,- (ca. EUR 3.504,-)
pvt.eu EUR 3.000,-
gaja.fr EUR 2.999,-
landmail.de EUR 2.999,-
popmart.de EUR 2.995,-
cutover.de EUR 2.990,-
novabot.co US$ 2.988,-
poffertjes.be EUR 2.990,-
fello.ca US$ 2.888,- (ca. EUR 2.831,-)
uplan.ca US$ 2.888,- (ca. EUR 2.831,-)
jobhero.de EUR 2.750,-
bikeclub.fr EUR 2.650,-
etias.pt EUR 2.600,-
veganum.de EUR 2.500,-
bikeclub.de EUR 2.290,-
cerrado.es EUR 2.250,-
david.tv US$ 2.200,- (ca. EUR 2.157,-)
142.de EUR 2.099,-
immobilienbewertung-leipzig.de EUR 2.000,-
mspy.eu EUR 2.000,-
nowliving.de EUR 2.000,-
patentguru.de EUR 2.000,-
plaketten.de EUR 2.000,-
zamienniki.pl EUR 2.000,-
fragrance.ae US$ 2.010,-
go2.co.uk US$ 1.012,- (ca. EUR 992,-)
Neue Endungen
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conviction.xyz US$ 14.888,- (ca. EUR 14.596,-)
crypto.rocks US$ 10.000,- (ca. EUR 9.804,-)
triple.xyz US$ 9.000,- (ca. EUR 8.824,-)
analytics.xyz US$ 3.350,- (ca. EUR 3.284,-)
mona.xyz US$ 2.904,- (ca. EUR 2.847,-)
mm.xyz US$ 2.500,- (ca. EUR 2.451,-)
webify.xyz US$ 1.566,- (ca. EUR 1.535,-)
wallets.xyz US$ 1.550,- (ca. EUR 1.520,-)
biz.club US$ 1.706,- (ca. EUR 1.673,-)
puebla.travel US$ 1.580,- (ca. EUR 1.549,-)
pro.dev US$ 1.088,- (ca. EUR 1.067,-)
Generische Endungen
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rdp.net US$ 5.000,- (ca. EUR 4.902,-)
attribution.org US$ 4.775,- (ca. EUR 4.681,-)
pilp.org US$ 4.499,- (ca. EUR 4.411,-)
coliving.net US$ 3.800,- (ca. EUR 3.725,-)
rdu.org US$ 3.500,- (ca. EUR 3.431,-)
pavel.net US$ 2.999,- (ca. EUR 2.940,-)
eyeslipsface.net EUR 2.800,-
cchit.org US$ 2.000,- (ca. EUR 1.961,-)
.com
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technologyholdings.com US$ 150.000,- (ca. EUR 147.059,-)
virtua.com US$ 78.000,- (ca. EUR 76.471,-)
agentive.com US$ 65.000,- (ca. EUR 63.725,-)
maga.com US$ 65.000,- (ca. EUR 63.725,-)
karo.com US$ 48.000,- (ca. EUR 47.059,-)
memix.com US$ 25.000,- (ca. EUR 24.510,-)
cuevana.com US$ 20.000,- (ca. EUR 19.608,-)
fortra.com US$ 17.500,- (ca. EUR 17.157,-)
kmzgh.com US$ 13.000,- (ca. EUR 12.745,-)
kingsoftware.com US$ 12.000,- (ca. EUR 11.765,-)
pharmafab.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.804,-)
eleganttech.com US$ 9.288,- (ca. EUR 9.106,-)
dentistiintirana.com US$ 9.000,- (ca. EUR 8.824,-)
echo3d.com US$ 9.000,- (ca. EUR 8.824,-)
webscokets.com US$ 9.000,- (ca. EUR 8.824,-)
unimetals.com US$ 8.900,- (ca. EUR 8.725,-)
incp.com US$ 8.500,- (ca. EUR 8.333,-)
litcompany.com US$ 6.995,- (ca. EUR 6.858,-)
vinspy.com US$ 6.995,- (ca. EUR 6.858,-)
seatclub.com US$ 6.900,- (ca. EUR 6.765,-)
multipro.com US$ 6.650,- (ca. EUR 6.520,-)
reunionisland.com US$ 6.579,- (ca. EUR 6.450,-)
amazan.com US$ 6.524,- (ca. EUR 6.396,-)
lalu.com US$ 6.500,- (ca. EUR 6.373,-)
woodmonkey.com US$ 6.500,- (ca. EUR 6.373,-)
clarte.com US$ 6.106,- (ca. EUR 5.986,-)
applift.com US$ 6.007,- (ca. EUR 5.889,-)
bookrack.com US$ 6.000,- (ca. EUR 5.882,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
EVENT
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07) Brühl - 12. Internet Security Days im September
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Der eco - Verband der Internetwirtschaft eV und die heise Aca-
demy laden zu den 12. Internet Security Days (ISD) ins Phanta-
sialand nach Brühl ein. Mittlerweile ist die Agenda für diese
Fachkonferenz online - und überwiegend ergeben sich schon die
Inhalte der Vorträge.
Zum 12. Male laden eco - Verband der Internetwirtschaft eV und
heise Academy zu den Internet Security Days (ISD) ein, die am
29. und 30. September 2022 in Brühl im Phantasialand stattfin-
den. Dort erhalten Anwender praxistaugliche Hilfestellungen
und die Möglichkeit, sich zu aktuellen Herausforderungen der
IT-Sicherheit auszutauschen. IT-Sicherheits-Expert:innen, Si-
cherheitsverantwortliche und Anwenderunternehmen können sich
vor Ort über aktuelle Bedrohungen sowie neue Strategien infor-
mieren. Das umfangreiche Konferenzprogramm und die begleitende
Ausstellung lassen viel Raum für Networking und Erfahrungsaus-
tausch.
Für den ersten Tag der Konferenz sind drei Keynotes angekün-
digt, deren zweite sich der KI- und IT-Sicherheit widmet (Dr.
Ing. Christian Krätzer, Universität Magdeburg). Ab 11:30 Uhr
starten zwei Vortragsreihen: die eine zu Cybercrime und die
andere zu Sicherheit im Internet. Unter anderem wird der An-
griff auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld thematisiert (Sabi-
ne Griebsch) und in zahlreichen Vorträgen zur Sicherheit das
Thema IoT aufgegriffen. Am zweiten Tag der Konferenz widmen
sich die zwei Vortragsreihen nochmals der Sicherheit und ande-
rerseits dem Vertrauen im Internet. So kümmert sich beispiels-
weise Marcus Beyer (Swisscom) in seinem Vortrag um die Mitar-
beitersensibilisierung, während Patrick Ben Koetter sich mit
dem DNS als Mutter aller Identitäten auseinandersetzt. Paral-
lel zu den zahlreichen Vorträgen sind bisher 5 Workshops an-
gekündigt, mit zum Beispiel den Themen eMail und IT-Forensik.
Die 12. Internet Security Days 2022 finden vom 29. bis 30. Sep-
tember 2022 im Phantasialand, BerggeiststraÃe 31-41 in 50321
Brühl bei Köln statt. Das Standard-Ticket kostet EUR 699,-
brutto (EUR 587,39 netto).
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link
Quelle: eco.de, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908
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12159 Berlin
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