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17. Juli 2023
München heute
Alles, was die Stadt bewegt
Guten Abend,
wie weit geht die Freiheit eines Uni-Professors, abseitige Positionen in höchst fragwürdigem Kontext zu vertreten? Grundsätzlich sehr weit. „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“, steht in Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes. Aber in diesem Absatz steht noch ein zweiter Satz: „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Ist Michael Meyen, Journalistik-Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), noch treu zur Verfassung? Bekennt er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tritt dafür ein, wie es ein Beamter des Freistaats Bayern tun muss? Daran gibt es nun offenbar auch offiziell Zweifel. Denn die Landesanwaltschaft hat ein Disziplinarverfahren gegen Meyen eingeleitet. Sie teilt zwar nicht mit, um welche Vorwürfe es geht. Aber Auslöser des Verfahrens war eine Meldung der LMU, die wiederum auf einer Einschätzung des bayerischen Verfassungsschutzes zu Meyens Nebentätigkeit für eine Zeitung namens „Demokratischer Widerstand“ beruht.

Die Publikation ist ein Organ von radikalen Leugnern der Corona-Pandemie, das inzwischen vom Berliner Verfassungsschutz als demokratiegefährdend eingestuft ist. Meyen war dort kurzzeitig Herausgeber und schreibt eine wöchentliche Kolumne. Was der Verfassungsschutz über diese Zeitung und die Gruppierung dahinter zusammengetragen hat und was Meyen für Ansichten in seiner Kolumne verbreitet, habe ich hier zusammengetragen (SZ Plus). Ob Meyen gegen seine Pflichten als Beamter verstoßen hat, kann der Text aber nicht beantworten. Das müssen die Ermittlungen zeigen, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Eine anregende Lektüre wünscht
Sebastian Krass
Redakteur München, Region und Bayern
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