Nachrichten für das Handwerk und Know-how für Unternehmer
Newsletter vom 20.12.2022 | |
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Urteil des BAG | | Urlaub verjährt nicht automatisch nach 3 Jahren | | Freie Urlaubstage verfallen nur noch, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten vorher aktiv darauf hinweisen. Das hat nun das Bundesarbeitsgericht entschieden und damit die Arbeitnehmerrechte gestärkt. Arbeitsrechtler befürchten, das Urteil könnte zu einer Klagewelle führen.
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Recht auf Reparatur und Reparierbarkeitsscore | | Kritik an neuen Reparaturvorgaben für Smartphones und Tablets | | Nach Kühlschränken, Waschmaschinen und anderen Elektrogroßgeräten sollen bald auch Smartphones und Tablets gesetzliche Reparaturvorgaben bekommen. Die angekündigten Verbesserungen reichen allerdings nicht an das Recht auf Reparatur heran, das schon lange in der Diskussion steht. Kritiker fordern Nachbesserungen. Im Fokus dabei: die Ökodesign-Richtlinie der EU. Von Jana Tashina Wörrle
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Wer haftet bei Glatteisunfällen? | | Räum- und Streupflicht im Winter: Das gilt rechtlich | | Anlieger müssen Gehwege im Winter streuen. Auch am Wochenende müssen die Straßen von Schnee und Eis befreit werden. Das betrifft auch Betriebsgrundstücke. Wer bei Glatteisunfällen haftet und weitere Antworten auf rechtliche Fragen zum Thema Räum- und Streupflicht. Von Harald Czycholl
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Kassen ohne TSE | | Elektronische Registrierkasse: Letzte Frist endet 2022 | | Bei bargeldintensiven Handwerksbetrieben sind die Prüfer der Finanzämter besonders streng, wenn es um die Kassenführung geht. Bereits bei kleinen Mängeln drohen Steuernachzahlungen. Am 31. Dezember 2022 läuft eine Übergangsregelung aus. Einige Handwerksbetriebe müssen ihr Kassensystem nachrüsten. Von Bernhard Köstler
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Energiekrise | | EU-Staaten beschließen dynamischen Gaspreisdeckel | | Künftig soll in der EU ein Gaspreisdeckel greifen, wenn eine Schwelle von 180 Euro pro Megawattstunde überschritten wird. Das gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nach langem Streit gab es auch von deutscher Seite Zustimmung für den Gaspreisdeckel. Die Niederlande hingegen enthielten sich.
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| Die Norweger verstecken zu Weihnachten in allen Haushalten Wischmops und Besen. Das soll verhindern, dass böse Hexen sie klauen und damit durch die Nacht fliegen können.
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| Unpünktlich im Winter | | | Zu spät zur Arbeit wegen Glatteis: Das gilt rechtlich | | Schneechaos, Glatteis und lahmer Verkehr: Mitarbeiter kommen im Winter gerne mal zu spät zur Arbeit – teils auch unverschuldet. Sei es wegen eines Unfalls oder weil Bus und Bahn zu spät kommen. Rechtlich gilt: Nicht immer müssen Arbeitgeber die Verspätungen akzeptieren. Schlimmstenfalls drohen Lohnkürzung oder Kündigung. Von Hartmut Fischer
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| HANDWERKERFRAGE DES TAGES | |
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Anschrift: Holzmann Medien GmbH & Co. KG Gewerbestraße 2 86825 Bad Wörishofen Internet: www.holzmann-medien.de/datenschutz Ust-ID.Nr.: DE 129204092 Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRA5059 vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin: Holzmann Verlag GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer: Alexander Holzmann, Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRB5009 Telefon: +49 8247 354-01 E-Mail: [email protected]
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