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12 months ago
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vermutlich waren Sie irgendwann in den letzten Tagen auf Steuertipps.de. Vielleicht haben Sie auch ein Software-Abo bei uns und bekommen unser »akad.club«-Magazin, oder Sie haben kürzlich einen Ratgeber bei uns gekauft. Dann ist es Ihnen sicher schon aufgefallen: Wir überarbeiten unser Layout. Jetzt ist endlich der Newsletter dran, und darüber freue ich mich sehr. Endlich gibt es oben ein Bild, das habe ich mir schon lange gewünscht! Und auch sonst bin ich mit dem neuen Layout mehr als zufrieden. Ich hoffe, Ihnen gefällt es auch? Was sich nicht ändert, ist der Inhalt! Und so haben wir heute wieder allerhand Wissens- und Berichtenswertes für Sie zusammengepackt – von Abgabefristen über die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige bis Energiekosten und Grundsteuer ist für jeden etwas dabei. Außerdem bitten wir Sie um Unterstützung bei einem nagelneuen Produkt! Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre.
Bis zum nächsten Mal Ihre Maike Backhaus Redaktion Steuertipps
Haben Sie auch immer noch den 31. Mai als Abgabetermin für die Steuererklärung im Kopf? Inzwischen ist das reguläre Fristende der 31. Juli. Die Abgabefrist für die Steuererklärung für die Besteuerungszeiträume 2022, 2023 und 2024 wurde jedoch verlängert. Erst ab 2025 gilt wieder für alle Steuerpflichtigen die »normale« Abgabefrist.
Die Beiträge für die freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit für Selbstständige sind nur in der Gründungsphase günstig. Vor dem Bundessozialgericht wurde darüber gestritten, ob die Gründungsphase neu beginnt – und die Versicherung damit billiger wird –, wenn sich ein zuvor bereits freiwillig Versicherter nach einer temporären Arbeitslosigkeit auf einem neuen bzw. erweiterten Sachgebiet erneut selbstständig macht. Das BSG entschied »pro Selbstständige«.
Eheschließung und ihre Alternativen aus rechtlicher und steuerlicher Sicht Bei der Ehe ist vieles zwar gesetzlich geregelt, aber die wenigsten wissen, was das konkret bedeutet. Auch viele unverheiratete Lebenspartner sind über ihre rechtliche Lage nicht informiert. Es lohnt sich also in beiden Fällen zu wissen, wie die Rechtslage ist.
Neben der Energiepreispauschale für Erwerbstätige sowie Studierende und Rentner hat die Bundesregierung weitere Entlastungen auf den Weg gebracht, um Verbraucherinnen und Verbraucher von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen der Dezember-Soforthilfe und der Gas- und Wärmepreisbremse? Müssen die Entlastungen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und wenn ja, wo? Gibt es dabei etwas zu beachten? Diese Fragen werden wir im nachfolgenden Beitrag beantworten.
Falls Sie gegen den Grundsteuerwertbescheid und/oder den Grundsteuermessbescheid Einspruch einlegen möchten, unterstützen wir Sie mit verschiedenen Musterschreiben:
Einspruch zur Fristwahrung: Wenn Sie sich Zeit nehmen möchten, um Ihren Einspruch konkret zu begründen, oder wenn die Einspruchsfrist abzulaufen droht, hilft Ihnen dieses Muster. Damit halten Sie die Frist ein und lassen sich alle Handlungsmöglichkeiten offen.Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid: Dieses Musterschreiben enthält Formulierungen für die häufigsten Einspruchsgründe gegen den Grundsteuerwertbescheid. Suchen Sie sich einfach die Sätze heraus, die für Sie zutreffen. Löschen Sie die übrigen Texte – und schon ist Ihr Schreiben fertig.Einspruch gegen Grundsteuermessbescheid: In diesem Dokument finden Sie Textvorschläge für die häufigsten Einspruchsgründe gegen den Grundsteuermessbescheid. Suchen Sie sich einfach die Sätze heraus, die für Sie zutreffen. Löschen Sie die übrigen Texte – und schon ist Ihr Schreiben fertig.
Wir haben unsere geballte Kompetenz in Sachen Steuern in eine Smartphone-App für Steuerneulinge wie Auszubildende, Studierende und Berufseinsteiger gesteckt. Denn gerade sie wissen oft nicht, dass sich eine Steuererklärung lohnt. Empfehlen Sie also jungen Menschen in Ihrem Umfeld unsere neue Lösung fürs Handy und leiten Sie einfach diese E-Mail weiter – vielen Dank!
Wie Sie in der Grafik sehen können, ist Comedian Bülent Ceylan das Gesicht für unsere neue Steuertipps App. Er selbst und seine verschiedenen Charaktere präsentieren das Thema »Steuer und App« auf eine neue Art und Weise. Erste Inhalte finden Sie auf unseren Social-Media-Kanälen. In den nächsten Wochen und Monaten kommen immer wieder weitere dazu. Vorbeischauen lohnt sich!
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