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| | | Anzeige Spektakuläre Sonderveröffentlichung: Finanzamts-Insider packt aus „Verhindern Sie die nächste Betriebsprüfung!“ Ja, es ist möglich: Sie können die nächste unangenehme Prüfung des Finanzamts verkürzen und vielleicht sogar komplett verhindern! Wenn Sie über diese vertraulichen Informationen verfügen. Zum ersten Mal hat ein Insider aus der Finanz-Verwaltung schonungslos ausgepackt und offengelegt, wie die gefürchteten Prüfer vorgehen, wie sie eine Prüfung planen und wie sie denken. Ihr Chance: Mit diesem Wissen gewinnen Sie mehr Sicherheit vor den unangenehmen Konsequenzen, die eine Außenprüfung des Finanzamts immer wieder mit sich bringt: unangenehme Auseinandersetzungen, hoher Zeitaufwand, teure Nachzahlungen … Diese vertraulichen Informationen erhält heute lediglich ein kleiner und ausgewählter Leserkreis. In der neuen Sonderveröffentlichung „Betriebsprüfung verhindern“. Hier kostenlos anfordern! Sie sehen darin: | • | | Nach diesen 5 Kriterien entscheidet das Finanzamt! Zwei dieser Kriterien können Sie massiv beeinflussen! | | • | | Lesen Sie, welchen großen Einfluss die neue Richt-Satz-Sammlung vom 28.7.2016 spielt! | | • | | Was Sie unbedingt über Betriebsprüfungen wissen müssen! Warum? Was bringt’s? Wer macht’s? | | • | | Das bringt die neue kostenlose Lohnsteuer-Anruf-Auskunft bei Ihrem Finanzamt! Jetzt ausprobieren! | | • | | und vieles mehr! |
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Wenn Sie Ihre Buchhaltung und Ihre Steuern selbst erledigen, gehört dieses Werk möglichst schnell auf Ihren Schreibtisch. Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, können Sie jetzt mithilfe dieses Buchs prüfen, ob er das Beste für Sie herausholt und Ihnen die besten Gestaltungsmöglichkeiten vorschlägt. Dieses 272 Seiten starke Buch gibt es nur heute und nur für wenige Stunden kostenlos. Hier sichern Sie sich Ihr Exemplar! |
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Wer unter wem? Darf der Compliance-Officer Ihr Chef sein?21.02.2018Gerade in größeren Unternehmen wird im Zusammenhang mit der Umsetzung der ab 25.5.2018 verbindlichen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vieles auf den Prüfstand gestellt. Das betrifft nicht nur die Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Auch in Sachen Organisation von Compliance und Datenschutz stellt man vielleicht Überlegungen an. In einem entsprechenden Gespräch sollten Sie die folgenden Aspekte einbringen:Bundesdatenschutzgesetz
GPS-Geräte: Wann Sie Ihre Firmen-Fahrzeuge orten dürfen20.02.2018GPS-Navigationsgeräte gehören inzwischen nicht nur in der Fahrzeugflotte von Logistikunternehmen zur Grundausstattung, sondern inzwischen auch in fast allen anderen Dienstfahrzeugen. Das erleichtert Ihren Mitarbeitern nicht nur, das angefahrene Ziel schneller und umweltfreundlicher zu erreichen, sondern Ihnen als Arbeitgeber natürlich auch eine bessere Einsatzplanung. Hinzu kommt, dass neben den üblichen Navigationsgeräten auf dem Markt inzwischen auch GPS-Geräte schon für etwa 20 € zu bekommen sind, die jederzeit eine Ortung des Fahrzeugs möglich machen. Der Haken: Genau das kann unzulässig sein!GmbH-Geschäftsführer
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Haben Sie auch Minderleister, Dauer-Kranke oder Intriganten unter Ihren Mitarbeitern?
Dann ist der Sonderreport „Problemmitarbeiter“ etwas für Sie (den Sie gleich hier herunterladen können).
Denn: Mitarbeiter, die nicht tun, was sie sollen, können das ganze Team in Schieflage bringen. Das müssen Sie verhindern!
Mit dem Sonderreport „Problemmitarbeiter“ kriegen Sie diese Mitarbeiter in den Griff. Mit seinen Spezial-Tipps, Gesprächsleitfäden und fertigen Checklisten zeigt er Ihnen,
wie Sie Ihre Mitarbeiter noch besser motivieren und fördern, ihre Stärken und Schwächen herausfinden und entsprechend handeln, Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter begegnen und abstellen.
Deswegen:
Laden Sie sich den Sonderreport „Problemmitarbeiter“ jetzt herunter – er kommt kostenlos zu Ihnen!
Basiswissen „Gefahrstoffe“: So erleichtern Sie sich die Gefährdungsbeurteilung20.02.2018Selbstverständlich ist für den Umgang mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Nützlich dabei ist das sogenannte „Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe“ (EMKG) der BAuA. Mit diesem modellhaften Vorgehen können Sie Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz systematisch beurteilen.Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung
Die 3 zentralen Geheimnisse erfolgreicher Chefs19.02.20181. Delegieren, 2. loslassen und 3. richtig kontrollieren. Das sind die 3 zentralen Erfolgsgeheimnisse erfolgreicher Führungskräfte, weil sie so nicht nur für sich selbst mehr Freiräume für Wichtiges schaffen, sondern gleichzeitig ihre Mitarbeiter motivieren.GmbH-Geschäftsführer
Ausbildung: Das sind die Pflichten Ihrer Azubis19.02.2018Bei der Berufsbildung steht nicht die Arbeitsleistung, sondern die Ausbildung im Vordergrund. Welche Pflichten Ihr Azubi zu erfüllen hat, erfahren Sie hier.Ausbildung
Probleme im Team lösen - mit einem Design Thinking Day18.02.2018Sie haben kein Monopol auf gute Ideen und Problemlösungen. Im Gegenteil: Viele Mitarbeiter gehen an Fragestellungen anders heran als Sie. Dieses Potenzial sollten Sie nutzen. Mit Design Thinking.GmbH-Geschäftsführer
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Urlaubsabgeltung auch nach Schwangerschaft18.02.2018Urlaub ist abzugelten, wenn eine Arbeitnehmerin ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht voll ständig erhalten hat. Das gilt laut Bundesarbeitsgericht (BAG) auch dann, wenn der Dienstherr den Urlaubszeitraum bereits vor Eintritt des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots festgelegt hatte (9.8.2016, Az. 9 AZR 575/15).Urlaubsanspruch
Vorsicht, Scheinselbstständigkeit: Bequemlichkeit kann teuer werden!17.02.2018Arbeiten Sie mit „festen“ freien Mitarbeitern? Falls ja, ist es höchste Zeit zu handeln. Zum einen brauchen Sie das Ergebnis der sogenannten Statusabfrage, zum anderen ist es wichtig, dass Sie auf die folgende Falle achten, die jetzt offensichtlich in großem Stil von Betriebsprüfern genutzt wird. Denn für die Statusabfrage sind Sie persönlich in der Pflicht, wie sich aus einem älteren, aber wenig bekannten Urteil des Bundessozialgerichts ergibt (Az. B 12 R 4/12 R).Versicherung und Haftung
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Risikobeurteilung: Betrachten Sie lebensphasen- statt gefährdungsbezogen16.02.2018In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, wie ein anderer Blickwinkel hilft, Gefahren umfassend und rechtzeitig zu erkennen.Gefährdungsbeurteilung
Brennpunkt Betriebsparkplatz: Ist der Datenschutz gewährleistet?15.02.2018Als Datenschutzbeauftragter sollen Sie auf die Einhaltung der Bestimmungen über den Datenschutz hinwirken (§ 4g Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)). Gerade wenn man die Funktion des Datenschutzbeauftragten schon länger ausübt, kann es passieren, dass man eine Art Tunnelblick entwickelt: Zwar hat man bestimmte Risiken für den Datenschutz stets im Blick. Doch andere werden übersehen oder gar nicht als Risiko erkannt.Betrieblicher Datenschutz
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ImpressumSie erhalten dieses Angebot als Leser von Unternehmer-Wissen, Gründer-Wissen, Erfolgreiche Mitarbeiterführung, Unternehmertipp des Tages, Organisation & Zeitmanagement, Stress- & Selbstmanagement und Mobile Business.
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